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Die Liegenschaftsbesitzerin SMP Invest AG will die Unterführung verglasen und eine Aussenwirtschaft einrichten.
Das Baugesuch tönt relativ unspektakulär, würde dieses nicht die Winkelunterführung in Olten betreffen. Es dokumentiert die Absicht der Bauherrschaft, die Passage in einem bestimmten Bereich zu verglasen und dort eine Aussenwirtschaft zu erstellen. Kostenpunkt: 55 000 Franken. Als Bauherrschaft tritt die SMP Invest AG in Matzingen TG auf, Besitzerin der Winkelüberbauung und in der Angelegenheit durch Verwaltungsrat Erik Rischmann vertreten.
Seit Jahren schon werkeln Stadt und SMP Invest AG an Kauf- und Verkaufsabsichten herum. Ziemlich genau vor drei Jahren, Mitte Februar 2017, erklärte Stadtpräsident Martin Wey gegenüber dieser Zeitung, die Stadt spiele mit dem Gedanken, die Unterführung zu kaufen. Man wolle sich an einen Tisch setzen mit der Winkelbesitzerin. Grund dafür waren parlamentarische Vorstösse, die sich am Velofahrverbot störten oder die eine angenehmere Atmosphäre in der Unterführung wünschten. Damals erklärte Erik Rischmann gegenüber dieser Zeitung, man sei für alle Optionen zu haben. «Ob Komplett- oder Teilverkauf, Miete oder Pacht: Wir sind für alles offen», sagte der Verwaltungsrat. Ebenfalls Thema war vor drei Jahren die Absicht der Besitzer, die Winkelunterführung zur «Wohnstube Oltens» zu machen, wie sich das Projekt nannte. Ausstellungs- und Heimkinomöglichkeiten, Videoinstallationen an den Wänden, Gastromöglichkeiten. So etwas gäbe es seines Wissens nirgends sonst, hatte Rischmann gegenüber dieser Zeitung erklärt. Ein erstes diesbezügliches Baugesuch war übrigens abgelehnt worden, weil die Fussgängerpassage im Zuge der Umgestaltung auf zwei Meter Breite reduziert worden wäre und verstellte Aufgänge feuerwehrpolizeilich fragwürdig wären, wie diese Zeitung schrieb.
Passiert ist allerdings in dieser Richtung bislang herzlich wenig. Es sei denn, man werte das derzeit laufende Baugesuch als Idee, der «Wohnstube Oltens» näher zu rücken. Allerdings: Wer die Pläne besieht, merkt rasch, dass die durch die Verglasung freibleibenden Durchgänge nicht wesentlich breiter geworden sind als jene beim ersten Gesuch. Wie Erik Rischmann auf Anfrage erklärt, hätten die dort bestehenden Geschäfte durch das Projekt aber die Möglichkeit, einen Teil der Passage zu nutzen und diese in einem besseren Zustand erscheinen zu lassen. «Da wir auch die Brandschutzvorschriften einhalten müssen, wird es keine Beeinträchtigung geben», sagt er und räumt allerdings ein, dass «der Durchgangsweg an manchen Stellen verkleinert wird», aber immer noch konform mit den Brandschutzmassnahmen sei. Die Breite der Durchgänge ergebe sich aus den Vorlagen der Versicherung. «Sie wird jedoch mindestens 2 Meter wie an anderen Stellen in Olten betragen», so Rischmann weiter. «Durch diese Massnahme versuche ich zu Gunsten der Stadt, das Problem der Winkelunterführung zu lösen. Ob es von den Bürgern angenommen wird oder nicht, liegt nicht in meiner Entscheidung.» Und: Durch die erheblichen Investitionen auch in die Decke (Wolkenhimmel) werde das Erscheinungsbild der Passage vollkommen geändert, mit der Hoffnung, dass sich die Bürger auch dort hinsetzen. Diese Investition bedinge keine Mieterhöhung. Anders ausgedrückt: «Wir investieren zum Wohle der Stadt ohne Gegenleistung», so Rischmann mit Nachdruck.
«Da die Bauherrin auf einen anfechtbaren Entscheid beharrte, wurde das Baugesuch
publiziert.»
Kurt Schneider, Oltens Stadtbaumeister, erklärt auf Anfrage, die Stadt beziehungsweise die Baukommission sei Bewilligungsinstanz für das Baugesuch und habe von Gesetzes wegen die Aufgabe zu prüfen, ob das Vorhaben mit dem Baurecht oder – wie in diesem Fall – auch mit den öffentlichen Rechten kompatibel sei. Insbesondere zu prüfen seien auch die bestehenden öffentlichen Wegrechte und die Sicherstellung des Unterhaltes. «Die Verwaltung hat die Bauherrin bereits im Vorfeld auf die Mängel und Risiken hingewiesen. Da die Bauherrin auf einen anfechtbaren Entscheid beharrte, wurde das Baugesuch publiziert», so Schneider. Der Entscheid durch die Baukommission wird im Anschluss erfolgen. «Da es sich um ein laufendes Rechtsverfahren handelt, können zurzeit keine detaillierten Angaben veröffentlicht werden», erklärt der Stadtbaumeister zum Schluss.
In seinem Regierungsprogramm 2017 bis 2021 hatte der Stadtrat festgehalten, aufgrund der finanziellen Zielsetzungen und der erforderlichen Priorisierung der Investitionen die Winkelunterführung nicht in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Das Stadtpräsidium hatte zuvor bezüglich Kaufabsichten direkten Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen und konkrete Angebote für den Erwerb der Gesamtliegenschaft beziehungsweise der Unterführung sowie für eine Pacht der Unterführung erhalten. Die entsprechenden Kosten beliefen sich damals auf 34 Mio. (Gesamtliegenschaft) beziehungsweise 5.5 Mio. Franken (Unterführung) für den Erwerb und 300 000 Franken pro Jahr für die Pacht ohne Nebenkosten. Hinzugekommen wären noch zusätzliche Kosten für einen Umbau, die nochmals rund 5 Mio. Franken betragen hätten. Der Eigentümer der Überbauung Winkel hatte aus Sicherheits- und Haftungsgründen am Velofahrverbot festgehalten und klar gemacht, eine diesbezügliche Änderung sei nur durch einen Wechsel der Eigentumsverhältnisse zu erreichen.