Wangen bei Olten
Der Startschuss zum Neubau Schulhaus Alp 2 ist gefallen

Das Baugesuch für den Schulhausneubau Alp 2 in Wangen bei Olten ist Tatsache. Dieses liegt ab 2. März öffentlich auf.

Beat Wildi
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Bruno Kissling

Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einem Stimmenverhältnis von 80 zu 20 Prozent dem Schulhausneubau Alp 2 am 24. September vergangenen Jahres an der Urne zugestimmt haben, lag dem Rat nun das Baugesuch zur Genehmigung von der AG Schulraumplanung (SRP) vor. Das Baubewilligungsverfahren dauert vom 2. März bis 17. April 2018. Der Spatenstich durch die Schülerinnen und Schüler ist auf den 28. Juni 2018, 15 Uhr, geplant. Baubeginn ist am 9. Juli 2018.

Die Inbetriebnahme ist nach den Sommerferien kommenden Jahres vorgesehen. Dominic Roppel, Vorsitzender der AG SRP stellte noch einmal das Projekt vor und erläuterte den Zeitplan. In der Folge stimmte der Rat der öffentlichen Auflage des Baugesuchs einhellig zu. Gleichzeitig fasste der Rat den Auftrag zur Erarbeitung eines behördenverbindlichen Konzepts zur Energiestrategie von gemeindeeigenen Immobilien. Die Infrastrukturkommission stellt entsprechende Anträge an den Rat.

Mit der letzten grossen Ortsplanungsrevision 2001 hat der Gemeinderat als Planungsbehörde bewusst fünf Quartiere mit historisch gewachsener schützenswerter Siedlungsstruktur von besonderer Eigenart unter Volumenschutz gestellt mit der Absicht, diese besondere und einzigartige Siedlungsform in Wangen bei Olten zu erhalten. Es handelt sich hierbei um sogenannte Fritschi-Häuser, wie sie vor allem in den 1960er-Jahren in Wangen entstanden sind.

Es gibt im Dorf wenig Bauten und Anlagen mit einer so hohen raumplanerischen Identifikation. Bei den fünf unter Volumenschutz gestellten Quartieren handelt es sich um die Siedlungen Höhenweg, Im Länteli, Wegacker/Dorfstrasse, Chrüzmatt und Brütschenmatt. Bis heute gibt es aber nur für die Siedlung am Höhenweg ein behördenverbindliches Konzept aus dem Jahr 2000, welches vom Planteam S, dem damaligen Planer der Ortsplanungsrevision 2001, erstellt wurde.

Fehlende Konzepte

Da es bis heute für die anderen vier Quartiere weder einen Gestaltungsplan noch ein behördenverbindliches Konzept gibt, muss die Bau- und Planungskommission Baugesuchsanfragen, die mit wesentlichen Erweiterungen oder Veränderungen einhergehen, gestützt auf die geltende Regelung im Zonenreglement, ablehnen.

In Kürze

Der Gemeinderat hat ferner:

- eine verkehrspolizeiliche Massnahme Gruebackerweg (Wendemöglichkeit) beschlossen;

- die Leistungsvereinbarung Volksschule genehmigt;

- das Leitbild der Musikschule zur Kenntnis genommen und genehmigt;

- das neue Unterrichtsfach Fagott in der Musikschule beschlossen.

Da der Volumenschutz einst vom Gemeinderat als Planungsbehörde für Nutzungsplanungen aber gewollt wurde, ist es aus Sicht der Kommission und der Bauverwaltung auch Aufgabe der Gemeinde, hierzu behördenverbindliche Konzepte oder Gestaltungspläne zu erlassen.

Diese Aufgabe und den damit verbundenen finanziellen Aufwand auf die Grundeigentümer abzuwälzen, wäre rechtlich gesehen nicht durchsetzbar. Schliesslich wurden der Volumenschutz und die damit verbundene Gestaltungsplanpflicht erst rund 40 Jahre nach Erstellung der Gebäude eingeführt.

Der Volumenschutz ist eine besondere Form der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung. Er bedeutet in etwa: Abbruch möglich, sofern Ersatzneubau an gleicher Stelle mit gleichem Volumen erstellt wird.

Zeit drängt

Da es bereits Bauwillige in den fünf betroffenen Quartieren gibt, ist es nicht möglich, die Erstellung der behördenverbindlichen Konzepte auf die anstehende Ortsplanungsrevision zu verschieben – derzeit ist erst das Räumliche Leitbild als Vorstufe zur Nutzungsplanung eingeleitet – sondern muss zwangsläufig parallel laufen.

Die Erstellung von behördenverbindlichen Konzepten dauert maximal neun Monate, da sie nur auf kommunaler Ebene behandelt werden. Die Ortsplanungsrevision wird inklusive dem Leitbildprozess jedoch sicher vier bis fünf Jahre dauern.

Nach kurzer Diskussion im Rat stimmte dieser mehrheitlich der Beibehaltung des Volumenschutzes zu. Für die Erstellung wird ein Kredit von 35'000 Franken ins Budget 2019 aufgenommen.