Startseite
Solothurn
Olten
Ein unzureichendes Richterliches Verbot macht den SVP-Vertreter zum Sieger.
100 Franken, im Wiederholungsfall bis 500 Franken Busse. Die Botschaft von Richterlichen Verboten ist meist unmissverständlich. Aber diesmal kommt sie einem ganz arg in die Quere. Kürzlich nämlich hat der Oltner SVP-Kantonsrat Rolf Sommer unerlaubterweise seinen Wagen am Nordende der Louis Giroudstrasse parkiert, unweit der dort jeweils platzierten Wagen von Mobility.
Das gibt er ohne Wenn und Aber zu. «Es war nur kurz», sagt er noch. Aber dennoch: ein Misstritt mit Folgen. Tage später flatterte dem Mann denn auch ein Aufgebot ins Haus, wonach er sich wegen einer Strafanzeige bei der Polizei zu melden hätte.
Als Oltner nahm er sich den Tatort vor, studierte Pläne, Grundstücksnummern, Standort der Verbotstafel. «Immer genau hinsehen», meint er gegenüber dieser Zeitung. Und siehe da: Er konnte eine Dissonanz ausmachen.
Natürlich hatte er in einem Fahrverbot für PW parkiert, entgegen der einen Signalisation. Aber der Standort der Tafel mit dem Richterlichen Verbot lag auf Grundbuchnummer 5984, das auf der Tafel proklamierte Parkverbot bezog sich aber zum einen auf Grundbuchnummern, die nicht mehr existent sind. Und zum andern auf eine solche, auf welchem sein parkiertes Auto gar nicht abgestellt war.
Ein Umstand für Sommer, die ihn anstachelte. Ob Krematoriumsschliessung, unklare Verkehrssignalisation oder ein «unflätiges» Budget: Ein Sommer gibt fast nie klein bei. Er machte sich auf zur Polizei, kontaktierte juristische Stellen: die Staatsschreiberei, Amtsgerichte. Eine rein rechtliche Antwort hat er nicht bekommen. Die Staatsschreiberei gibt aber zu verstehen, dass «vermutlich zahlreiche Richterliche Verbote bestehen und ausgeschildert sein werden, die 1. nicht mehr den Tatsachen entsprechen und 2. auch keinen Zweck mehr erfüllen.»
Ein automatisches Ausserkrafttreten von Richterlichen Verboten nach 10 Jahren wäre ohne Zweifel eine mögliche Lösung und müsste in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden.» Sommer kann frohlocken. Aber, die Staatschreiberei hält weiter fest: «Die anderen Punkte (Plan, Foto des Verbotsschildes und Situationsfoto als Bestandteil der Anzeige im konkreten Fall) sind Fragen der Sachverhaltsermittlung bzw. Beweisführung und somit Teile des Strafprozessrechts.» Oder übersetzt: Nur ein Richterspruch kann die Berechtigung von Sommers Vorhalten und Einwänden klären.
Nun, das wird nicht notwendig sein. Der Kantonsrat hat den kleinen Kampf mit der Giroud Olma AG gewonnen. Wie die Geschäftsleitung in einem Schreiben an Rolf Sommer festhält, zieht sie den Strafantrag zurück. Und ferner an die Adresse Sommers: «Bitte entschuldigen Sie unsere Unachtsamkeit bezüglich Richterlichem Verbot.» Obwohl er innerhalb eines Fahrverbots parkiert habe, sehe die Giroud Olma von einer Busse ab.
Und was sagt Sommer? «Vor allem befürchte ich, dass deswegen schon viele Autofahrende gebüsst wurden», schlussfolgert er. «Zu Unrecht», wie er weiter findet. Zumindest eine Entschuldigung an die Gebüssten wäre nach Sommer angebracht. «Und wieso nicht auch noch das Bussgeld zurückzahlen?», insistiert er.