Seit dem Bundesgerichtsurteil letzten Mai sind schon einige Monate vergangen und man fragt sich: Wann glänzt das Goldene Dacherl endlich weniger golden? So weit ist es noch nicht − vielleicht noch lange nicht.
Eigentlich dachte man, seit dem Bundesgerichtsurteil im Mai 2015 hätte bald das letzte Stündlein für das mittlerweile schweizweit bekannte Goldene Dacherl und den mehrgeschossigen Lukarnen geschlagen.
Doch Architekt und Bauherr Mariano Ciccone lässt sich die golden schimmernde Kupferlegierung nicht so schnell von seinem Dach streichen. Die Oltner Baudirektion hat aufgrund des Bundesgerichtsurteils, welches die Rechtswidrigkeit der beiden Lukarnen und der Dacheinkleidung bestätigte, am 23. November 2015 eine Verfügung erlassen mit folgendem Inhalt:
Nicht überraschend hat der Bauherr Mariano Ciccone in beiden Fällen Beschwerde erhoben mit aufschiebender Wirkung beim kantonalen Bau- und Justizdepartement. Es sei unverhältnismässig und einschränkend, was die Baudirektion von ihm verlange. In den nächsten Monaten wird der Rechtsdienst des Departements entscheiden, ob die Beschwerde gutgeheissen oder abgewiesen wird.
Sollte dies der Fall sein, kann der Bauherr die Beschwerde an die nächsthöhere Instanz weiterziehen, dem kantonalen Verwaltungsgericht, und später sogar erneut vor Bundesgericht landen. Das alles braucht jeweils mehrere Monate Zeit. Es ist davon auszugehen, dass das Goldene Dacherl und die überdimensionierten Lukarnen den Oltnern in den nächsten Monaten noch etwas erhalten bleiben.
Der Bauherr Mariano Ciccone sowie die Oltner Baudirektion wollten wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.