Entlang der Ziegelfeldstrasse in Olten haben sich in letzter Zeit einige Verkehrsschilder geändert – eines sorgt für Verwirrung.
Nebst dem auffälligen Mittelstreifen, der die Ziegelfeldstrasse seit Kurzem schmückt, wurden entlang der viel befahrenen Hauptstrasse vor kurzer Zeit weitere Bauarbeiten fertiggestellt. Dabei handelt es sich noch immer flankierende Massnahmen im Rahmen des Entlastungs-Projektes ERO, die jetzt abgeschlossen werden konnten.
So ist nun beispielsweise der kurze Abschnitt der Bannstrasse, der zwischen Ziegelfeld- und Solothurnerstrasse am Bornblick-Komplex vorbeiführt, wieder frei von Baustellenabschrankungen – und neu auch vom meisten Verkehr.
Auf dem Abschnitt, der zuvor ermöglichte, von der Solothurnerstrasse her kommend in die Ziegelfeldstrasse oder das Schöngrundquartier zu gelangen, gilt für Motorwagen und -räder neuerdings ein Fahrverbot. Der Durchgang sei obsolet geworden, erklärt der mitverantwortliche Stadtplaner der Stadt Olten Lorenz Schmid, der das Verkehrskonzept zusammen mit Verantwortlichen des Kantons erarbeitet hat.
Obsolet deshalb, weil es Autofahrern seit längerem möglich ist, den westlichsten Teil der Solothurnerstrasse, der bei der Bushaltestelle Hammermühle direkt auf die Ziegelfeldstrasse trifft, in beide Richtungen zu befahren. Zuvor war dies dem öffentlichen Verkehr vorbehalten.
Allerdings birgt der Verkehrsknoten Hammermühle für Auto- und Töfffahrer eine gewisse Beschränkung der Abzweige-Optionen, verglichen mit dem früheren Knoten Bann-/Ziegelfeldstrasse: Für den Stadtauswärtsverkehr gilt dort ein Rechtsabbiegeverbot. Wer sich also in Richtung Innenstadt begeben möchte, muss irgendwo an der Solothurnerstrasse wenden, sofern nicht berechtigt ist, als Zubringer das Schöngrundquartier zu befahren.
Das Rechtsabbiegeverbot hat einen einfach Grund: «Die Fahrbeziehung von Süden nach Osten wird aus fahrgeometrischen Gründen [...] nicht empfohlen», heisst es im entsprechenden Verkehrskonzept von Stadt und Kanton. Der Kurvenradius sei zu gering, um Auto und Töff ein Rechtsabbiegen zu gestatten, erläutert Schmid. Mit der gleichen Begründung wurde im Rahmen der Neugestaltung an der Schnittstelle Bleichmatt-/Ziegelfeldstrasse sämtlichen von Süden her anrollenden Verkehrsteilnehmern das Abbiegen nach links verboten.
Eine Erweiterung der Optionen hat sich durch die Ziegelackerstrasse ergeben, welche seit einiger Zeit ebenfalls in beide Richtungen befahren werden darf. Fährt man von Süden her an die Ziegelfeldstrasse heran, ist rechtes und linkes Abbiegen möglich. Auch an der Kreuzung Amthausquai/Froburgstrasse wurde das Einbiegen in beide Richtungen ermöglicht, wenn man von der Klosterseite her auf die Froburgstrasse zufährt. Zuvor stand Autofahrern nur der Weg nach rechts auf die Bahnhofbrücke offen.
Ebenso ist die Sicherheit der aus dem Schöngrundquartier kommenden Velofahrer ein Argument dafür. Mit der Fertigstellung der Fussgängerinseln in der Mitte der Ziegelfeldstrasse sei dies nun auch verständlicher, hofft Schmid. Zuvor hätten die Verkehrsteilnehmer nicht immer Verständnis fürs Abbiegeverbot gehabt und oftmals auch dagegen verstossen. «Wir werden nun weiter beobachten, ob dieses Regime intuitiv funktioniert», so Schmid. Andernfalls müsse man die Situation nochmals mit dem Kanton diskutieren und allenfalls auch korrigieren.
Dass die Missachtung des Abbiegeverbotes auch mit dem etwas unklaren Verbotsschild zu tun haben könnte, möchte Schmid nicht ausschliessen: «Es ist tatsächlich kompliziert.» Das entsprechende Schild verbietet nämlich grundsätzlich, links abzubiegen, führt darunter aber eine Ausnahme für Zubringer sowie Velo und Motorfahrräder auf.
Für Verwirrung könnte dabei sorgen, dass diese Ausnahme nicht das Abbiegeverbot betrifft – wie man bei ungenauem Hinsehen vermuten könnte –, sondern den Ausgenommenen lediglich gestattet, geradeaus ins Schöngrundquartier hineinzufahren.