Brauchts das?
Stadtrat von Olten beschliesst eine Anwendungshilfe für nachhaltige Beschaffung

Der Stadtrat von Olten beschliesst eine Anwendungshilfe für nachhaltige Beschaffung.

Urs Huber
Drucken
Grundsätzlich geht allen Beschaffungsmassnahmen in der Einwohnergemeinde Olten die Frage voraus: Brauchts's das wirklich?

Grundsätzlich geht allen Beschaffungsmassnahmen in der Einwohnergemeinde Olten die Frage voraus: Brauchts's das wirklich?

Bruno Kissling / Oltner Tagblatt

Am 20. November 2019 hatte das Oltner Gemeindeparlament eine Motion zum Thema Gewichtung der ökologischen Aspekte bei Submissionen erheblich erklärt. Die Motion verlangte, ökologischen Werten bei der Beurteilung von Offerten einen möglichst hohen Stellenwert einzuräumen. Bei der Behandlung im Parlament hielt der Stadtrat damals fest, die übergeordnete Gesetzgebung gebe den Gestaltungsrahmen dafür vor. Dementsprechend muss eine Beschaffung nachhaltig erfolgen und darf ökologische Werte nicht einseitig berücksichtigen.

Zwischenzeitlich ist auf Bundesebene per 1. Januar 2021 das revidierte Beschaffungsrecht in Kraft getreten. Dieses integriert das Thema Nachhaltigkeit stärker als bisher. Der Kanton Solothurn seinerseits hat am 1. September 2021 beschlossen, der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten und das kantonale Submissionsgesetz zu revidieren. Diese neue Rechtsgrundlage findet auch bei den Beschaffungen der Stadt Olten Anwendung, wie die Stadtkanzlei Olten mitteilt. Das Datum der Inkraftsetzung ist noch nicht definitiv, wird aber Anfang 2022 erwartet.

Kommunale Anwendungshilfe für nachhaltige Beschaffung

Zeitgerecht hat der Stadtrat nun auch eine kommunale Anwendungshilfe für eine nachhaltige Beschaffung in der Stadt Olten genehmigt. Nach Rechtskraft der kantonalen Gesetzgebung wird diese bei den Beschaffungen der Einwohnergemeinde Olten situationsgerecht angewendet.

Das Dokument gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf unter dem neuen Beschaffungsrecht, zeigt anhand von Beispielen auf, wie die Nachhaltigkeit bei Beschaffungen berücksichtigt werden kann und verankert diese im städtischen Beschaffungsprozess. Beispiele und Praxishinweise im Dokument helfen denjenigen, welche innerhalb der Stadtverwaltung mit Beschaffungen betraut sind. Sie können für einen Beschaffungsgegenstand erforderlichen Festlegungen leichter treffen und die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit gebührend berücksichtigen.

Drei Workshops - auch für die Sensibilisierung

Mit ihnen wurden auch drei Workshops durchgeführt. Deren Ziel: die verschiedenen Beschaffungsstellen frühzeitig für Thema und neue Gesetzgebung zu sensibilisieren. In den Workshops zeigte sich auch, dass bei der Beschaffung von einfachen Materialien über die Auftragserteilung einer Dienstleistung bis zum Bau eines Schulhauses unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigt werden müssen, um der Nachhaltigkeit gerecht zu werden.

«Daher ist eine detaillierte Ausformulierung von einzelnen Vorgängen nicht zielführend», so die Stadtkanzlei in ihrer Medienmitteilung weiter. Geschaffen wurden dagegen generelle Regeln, welche bei einer konkreten Bestellung adaptiert werden können. Der Bericht zeigt weiter auf, wie Nachhaltigkeit in den technischen Spezifikationen, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien berücksichtigt werden kann.

Dabei liess sich auch die Bedeutung der Startphase einer Beschaffung, in der Bedarfs- und Marktanalyse festmachen: Dort nämlich wird die Frage gestellt, ob es eine Beschaffung wirklich braucht oder ob es Alternativen dazu gibt. Gibt es keine, werden anschliessend der allfällige Beschaffungsgegenstand und seine zwingenden Eigenschaften beschrieben und es wird geprüft, welche Produkte auf dem Markt verfügbar sind.