Alle fünf Jahre müssen Taxiunternehmen in Olten neu eine Konzession beantragen – das sorgt für Unzufriedenheit.
Wer als Taxiunternehmer bisher eine Konzession beantragen will, kann dies jederzeit tun – sofern die Zahl von 30 Konzessionen wegen des derzeitigen Moratoriums nicht überschritten wird. Die Bewilligung wird zwar für ein Kalenderjahr erteilt, verlängert sich aber stillschweigend für ein Jahr, sofern die Stadt kein Entzugsverfahren einleitet. Laut Franco Giori, Leiter der Abteilung Ordnung und Sicherheit, ist dies in den vergangenen Jahren nie geschehen.
Mit dem neuen Reglement, das diesen Donnerstag im Gemeindeparlament traktandiert ist, ändert sich das. Eine Konzession wird nur noch befristet für fünf Jahre erteilt. Danach muss ein Taxiunternehmer die Bewilligung erneut einholen, es existiert keine stillschweigende Verlängerung mehr. Zudem gibt es neu nur ein bestimmtes Zeitfenster, in dem die Konzession beantragt werden kann. Falls das neue Reglement wie vorgesehen per Anfang 2019 in Kraft tritt, müssten sich zu diesem Zeitpunkt alle Taxis, die künftig eine Konzession haben wollen, neu bewerben.
Danach ist Schluss, «sofern kein Bedarf für neue Taxis vorhanden ist», sagt der städtische Rechtskonsulent Patrik Stadler auf Anfrage, welcher am neuen Reglement mitgearbeitet hat. Mit anderen Worten: Das Moratorium mit einer Obergrenze an zu vergebenden Konzessionen fällt weg. Doch während der fünfjährigen Konzessionsdauer sind keine neuen Bewerber mehr zugelassen. «Der Eintritt in den Markt ist zeitlich beschränkt», bestätigt Stadler. Damit will die Stadt vermeiden, dass sich jemand spontan als Taxifahrer selbstständig macht und eine Konzession beantragen kann. «Der Markt bleibt für die konzessionierten Taxiunternehmer für fünf Jahre überschaubar.» Ein solches System kennt etwa die Stadt Zofingen.
Diese zwei neuen Regelungen kommen bei vielen Taxiunternehmer nicht gut an. Vor allem mit der befristeten Erteilung der Konzession haben einige ihre Mühe, wie sie in der Vernehmlassung zum neuen Reglement schrieben. So heisst es im Auszug des Stadtratsprotokolls etwa, dass für Inhaber Rolf Siegrist der Aare Taxi Siegrist GmbH «die Beschränkung der Konzession auf vier Jahre für ihn und insbesondere für seine Angestellten inakzeptabel» sei.
Er könne «die Leute nicht wirklich langfristig binden, da er immer in Sorge sein müsse, die Konzession nach vier Jahren zu verlieren». In einem ersten Entwurf des Reglements hat die Stadtverwaltung nämlich noch eine befristete Konzession auf vier Jahre vorgeschlagen. Nach der Kritik an der zu kurzen Frist wurde diese um ein Jahr erhöht. Doch auch dies reicht für einige nicht aus.
Victor Becker ist selbstständiger Taxifahrer mit seinem Ein-Mann-Unternehmen, kann dem Vorschlag einer befristeten Konzession trotz administrativem Mehraufwand zwar eine gewisse Berechtigung nicht absprechen, hofft aber auf einen längeren Zeitraum. «Je länger die Frist wäre, desto besser.» Er spricht von mindestens sechs bis sieben Jahren, die nötig seien, um etwa ein neues Auto amortisieren zu können. Als einzige Partei hat sich auch die SVP aus dem gleichen Grund gegen befristete Konzessionen ausgesprochen und hält dies für «eine massive Behinderung der Taxiunternehmen», wie es in der Vernehmlassungsantwort heisst.
Mit den zeitlich befristeten Bewilligungen will die Stadt die Hoheit über das Taxiwesen nach den negativen Schlagzeilen der vergangenen Jahre – von «Taxi-Krieg» war schon die Rede – zurückgewinnen. «Mit den stillschweigenden Verlängerungen der Konzessionen hatten wir keine Kontrolle mehr, das soll sich künftig ändern», sagt Stadler. Der Stadtrat versichert aber den Taxihaltern, dass «der Erteilung einer neuen Konzession nichts im Weg steht, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden», heisst es im Protokoll.
Sorgen bereiten den einheimischen Unternehmern auch die wilden Taxifahrer, die ohne Konzession Gäste in der Stadt «abfischen» würden, sagt Erika Bur des Taxi Bur Olten. Sie sei «knapp am Verzweifeln». Die Firmeninhaberin wirft der Stadt mangelnde Kontrolle vor. Bur fordert, dass die Stadt härter durchgreift und auch mal einen Konzessionsentzug vornimmt.
Rechtskonsulent Stadler erwidert, dass mit dem neuen Qualitätssiegel, dem auf dem Dach anzubringenden Taxibalken, für die Kunden gleich ersichtlich wird, dass gewisse Standards eingehalten werden. Zudem hätte die Stadt mit Verwarnung, Auflagen oder zuletzt dem Entzugsverfahren mehrere Sanktionsstufen zur Verfügung.
Auch Bussen des Friedensrichters sind möglich. «Flächendeckende Kontrollen sind aber aus personellen Gründen kaum durchführbar.» Stadler hofft auf die Selbstkontrolle: Kunden oder Taxifahrer sollen Missachtungen des Reglements der zuständigen Abteilung Ordnung und Sicherheit melden. Die Kantonspolizei ist hingegen nur zuständig, wenn es um Verfehlungen gegen das Strassenverkehrs- oder das Arbeits- und Ruhezeitgesetz geht.