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Olten
Der Oltner Stadtrat hat grünes Licht gegeben, dass auf dem ganzen Stadtgebiet ab sofort auch in den Wintermonaten Aussenwirtschaften betrieben werden können.
Bisher war in Olten während der Wintermonate von November bis März die Aussenbestuhlung auf öffentlichem Grund untersagt, während in den meisten grösseren Ortschaften für die Aussenbewirtschaftung nicht mehr zwischen Sommer- und Winterzeit unterschieden wird.
Nach der Eröffnung der neu gestalteten Kirchgasse tauchte aber rasch die Frage auf, ob es im Winter möglich wäre, die Aussenbestuhlung zu belassen resp. die Aussenrestaurants offen zu halten.
Da indessen nicht nur auf der Kirchgasse Aussenrestaurants bestehen, macht es im Zuge einer Gleichbehandlung Sinn, sämtlichen Betreibern von Aussenwirtschaften auf Stadtgebiet dieselbe Möglichkeit zu bieten.
Boulevardplan und Leitfaden
Grundlage für den Betrieb ist der Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse, der sich bewährt hat und vorerst auch für den Betrieb der Aussenwirtschaften in der Wintersaison auf dem ganzen Stadtgebiet angewendet werden soll; so sind Wärmestrahler, Heizgebläse und offene Feuer, aber auch Überdachungen sowie Beleuchtungen wie Scheinwerfer, Fackeln und Leuchtgirlanden nicht erlaubt.
Massgebend ist zudem der sogenannte Boulevardplan, der die ordentlichen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in der Sommerzeit regelt. Dieser wird insofern ergänzt, dass in den Innenstadt-Zonen A und B (Grün und Dunkelbraun) im Winter die Öffnungszeiten bis 22 Uhr, in der Zone C (Innenhöfe, Hellbraun) bis 19 Uhr dauern.
Für die Winterzeit wird für die Nutzung der benötigten Fläche die gleiche Gebühr von 30 Franken pro Quadratmeter berechnet. (sko)