Der neusten Ausgabe des «Erlinsbacher Bulletins» ist zu entnehmen, dass sich die Gemeinde Erlinsbach SO derzeit mit der Gefahrenkarte auseinandersetzt. Diese zeigt, dass rund 250 Eigentümer von Naturgefahren betroffen sein könnten.
Der ehemaliger Erlinsbacher Baukommissionspräsident Kurt Rothhaupt hat bezüglich der Gefahrenkarte ein Mandat von der Gemeinde erhalten. Rothhaupt erzählt, dass der Auftrag zur Ermittlung der Naturgefahren in den Bereichen Wasser und Rutschungen bereits 2007 an das zertifizierte Ingenieurbüro Geotest, Zollikofen BE, erteilt worden sei.
Im August letzten Jahres sei die umfassende Dokumentation zur Erstellung einer Gefahrenkarte eingetroffen. Sie beinhaltet neben dem Analysenbericht auch je eine Gefahrenkarte Wasser und Rutschung sowie eine synoptische Gefahrenkarte, die beide Bereiche gleichzeitig aufzeigt. Erkennbar, so Rothhaupt, sei, dass grösstenteils geringe bis mittlere und nur in vereinzelten Bereichen entlang des Erzbaches und des Dubenmoosbaches (in der «Breite») erhebliche Gefährdungen festzustellen seien.
Die Gemeinde selbst ist mit solchen Naturereignissen vertraut. Im Jahr 2004 kam es zur Überflutung des Dubenmoosbaches an der Breitestrasse und Anfang der 1990er-Jahre wurde im Haumesser ein kleiner Hangrutsch verzeichnet.
«Massnahmen zum Schutz vor Gefahren bei bestehenden Bauten beruhen auf Freiwilligkeit und sind den Eigentümern überlassen. Bei wiederholten Ereignissen könnten Massnahmen zum Objektschutz sogar durch die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) angeordnet werden und können auf Antrag von der SGV oder vom Kanton subventioniert werden», heisst es im Begleitschreiben zur Umsetzung der synoptischen Gefahrenkarte seitens des Amts für Umwelt, Abteilung Boden. Voraussetzung sei die vorgängige Kontaktierung der kantonalen Fachstellen und das Vorlegen eines entsprechenden Projekts. Werde für ein gefährdetes Grundstück ein Baugesuch eingereicht, müsse nachgewiesen werden, dass die Naturgefahren berücksichtigt oder vermindert würden.
Bauliche Massnahmen empfohlen
Im Begleitschreiben empfiehlt der Kanton der Gemeinde Erlinsbach SO im Bereich Rutschungen Handlungsbedarf in vier Bereichen:
Im Gebiet Pfaffenweg schlagen die Gutachter die Erstellung eines Hangmurennetzes vor.
In den Gebieten Apperech, Eichenheimweg und Vogelbergstrasse bestehe eine mittlere Gefährdung durch Hangmuren. Ein Grossteil des Geländes ist noch unbebaut. Massnahmen bei einer Umnutzung sollen geprüft werden.
In den Gebieten Hohrain, Hornstrasse, Pfadacker und Haumesser wird ebenfalls von einer mittleren Gefährdung ausgegangen. Hier wird empfohlen, die Gemeinde solle Massnahmen zur Verhinderung von Oberflächenwassereintritt in die Hangbereiche prüfen lassen. Zur Debatte stehen hier Drainagen oder kleine Entwässerungskanäle, wie beispielsweise Anwohner Kurt Bofinger im Haumesser auf eigene Rechnung einen hatte erstellen lassen.
Im Gebiet Stüsslingerstrasse (Rebberg) bestehe ebenfalls eine mittlere Gefahr für oberflächliche Rutschungen. Hier wird die Planung von Objektschutzmassnahmen empfohlen.
In der Umsetzung der Massnahmen in diesen vier Gebieten sei die Gemeinde federführend, ergänzt Rothhaupt. Mittelfristig seien auch entsprechende Augenscheine vor Ort vorgesehen.
Permanenter Unterhalt empfohlen
Im Bereich Wasser ergeben sich aus der Gefahrenkarte geringe und mittlere bis vereinzelt erhebliche Gefährdungsbereiche entlang des ganzen Dubenmoosbaches. Geringe bis mittlere Gefährdungen gibt es auch östlich des Mühlemattbächlis im Dorfzentrum sowie zwischen Hohlengrabenbächli und Eienbächli, die entlang der Saalhofstrasse die westlichen Zuflüsse in den Erzbach bilden.
Der Erzbach selbst stellt laut der Karte eine nur latente Gefahr dar. Als Massnahmen werden vom Kanton vor allem der permanente Unterhalt der Gewässer (Räumung von Geschiebe, Rückschnitt von Sträuchern), das Ausscheiden von Freihaltezonen und Überflutungsflächen, ein Rückstauschutz für die Kanalisation oder sogar das Anbringen von kleinen Schutzmauern oder Dämmen empfohlen.
Objektschutz beim Einzelnen
Die einzelnen Anwohner können hierbei auch zu Objektschutzmassnahmen greifen oder eben verpflichtet werden. Wie zum Beispiel durch das Abdichten von Gebäudehüllen, das Anbringen von Aufschüttungen, das Errichten von lokalen Schutzwällen, die Erhöhung von Türschwellen und Fensterbrüstungen oder die Gewährleistung der Verschliessbarkeit von Öffnungen wie Lichtschächten, Türen oder Fenstern. Zudem sei empfindliches Material hochwassersicher zu lagern.
Wie Rothhaupt zu diesen Massnahmen ausführt, seien die rund 250 betroffenen Grundeigentümer mit einem Schreiben und einer Kopie der synoptischen Gefahrenkarte über ihre individuelle Gefährdung informiert worden. Die Gemeinde bot an einer Orientierungsversammlung ausserdem die Möglichkeit, sich auf der Verwaltung umfassend zu informieren. Nur zehn Personen machten von der Auskunftserteilung Gebrauch. «Das unterstreicht, dass wir die Leute im Vorfeld gut informiert haben», schmunzelt Rothhaupt.
Wer sich doch näher informieren möchte, kann dies am Dienstag, 14. Februar tun. Dann führt die Gemeinde nochmals einen Orientierungsabend durch. «Ziel ist, den Grundeigentümern die Gefahrenpunkte aufzuzeigen und auf die Möglichkeit der Subventionierung hinzuweisen. Ob sie dann selber Massnahmen ergreifen, ist ganz alleine ihre Sache», hält er fest. Allerdings bestehe die Gefahr, dass die SGV im wiederholten Schadenfall nicht mehr bezahle.