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Zwei mutmassliche Räuber sollen in der Region Olten insgesamt vier Überfälle gemacht haben und sollen nun für über 4 respektive 5 Jahre ins Gefängnis. Kritik wurde auch wegen der langen Verfahrensdauer laut.
5 Jahre und 9 Monate beziehungsweise 4 Jahre und 7 Monate: So lange will die Staatsanwaltschaft den 33-jährigen Neven und den 26-jährigen Kerim (beide Namen geändert) wegsperren für Delikte, die auf die Jahre 2013 und 2014 zurückgehen. Serbe der eine, Tunesier der andere, sind sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen und in der Region Olten sesshaft. Die Taten liegen gefühlt eine Ewigkeit zurück, und es scheint, als würde den Beschuldigten die Tragweite ihres Handelns von einst erst jetzt, 2021 vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen, so richtig bewusst. Die Konsequenzen für sie könnten nach so langer Zeit trotzdem verheerend sein. Als Staatsanwältin Carmen Elmiger ihre Anträge verliest, fährt es ihnen richtig ein. Und der Schreck sitzt ihnen auch noch in den Knochen, als es nach der Mittagspause weitergeht. Neben Neven und Kerim werden dieselben Vorhalte noch einem 26-jährigen Kosovaren gemacht. Aber dieser ist gar nicht erst erschienen. Dies, wie das Gericht zu Beginn der Verhandlung informiert, weil er wegen anderer Vergehen unterdessen unter anderem zu 7 Jahren Landesverweis verurteilt worden war; im November 2020 habe er die Schweiz verlassen. Ihm daher die Vorladung zuzustellen, sei nicht möglich gewesen.
Also sitzt am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht statt des Trios noch ein mutmassliches Räuberduo. Der Hauptvorwurf lautet auf mehrfachen bandenmässigem Raub, Nötigung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Konkret sollen Neven, Kerim und ihr Komplize in Olten und Dulliken mehrere Personen an deren Wohnsitz überfallen und beraubt haben. Gemäss Anklageschrift trugen sich die insgesamt vier Überfälle immer gleich zu: Die Bande verschaffte sich Zutritt zur Wohnung der Geschädigten und verlangte unter Androhung von Gewalt die Herausgabe von Marihuana und Bargeld. Offenbar waren die Bewohner den Beschuldigten insofern bekannt, als sie wussten, dass bei ihnen «Gras» zu holen war. Allerdings hielt sich die erbeutete Menge jeweils in Grenzen – einmal waren es ein paar Gramm, ein andermal deren 20. Dazu sollen die Täter Bargeld in der Höhe von insgesamt einigen Tausend Franken geraubt haben.
Auf Fragen des Gerichts in der Beweisaufnahme gibt Kerim bereitwillig Auskunft. Manches schildert er detailgetreu, an anderes will oder kann er sich nicht erinnern, weil es zu lange her ist. Geld habe er sicher nicht genommen: «Es ging uns nicht um Geld, sondern immer nur um den Konsum.» War nichts mehr zum Rauchen da, seien sie eben losgezogen, um Stoff zu besorgen. Kerims einstiger Komplize Neven beantwortet keine Fragen zum Sachverhalt, lässt es sich aber nicht nehmen, während Kerims Befragung verächtlich zu schnauben und den Kopf zu schütteln.
Nevens amtlicher Verteidiger Severin Bellwald stellt den Tatbestand des Raubs grundsätzlich infrage. Von den Beschuldigten sei eine geringe Gewaltbereitschaft ausgegangen, zudem hätten die Geschädigten die beiden mutmasslichen Täter gekannt und sich lediglich beschränkt bedroht gefühlt. Vielmehr stellte Bellwald den Vorhalt des Raubs mit der Dauer des Verfahrens in Zusammenhang und meinte: «Es wäre ja ein böses Versäumnis gewesen, eine gefährliche Räuberbande acht Jahre frei herumlaufen zu lassen.» Der Verteidiger geisselt die Verfahrensdauer und zählt all die Phasen auf, in denen es nicht vorwärtsgegangen sei. Nach all den Jahren mit aller Härte gegen die heute in völlig anderen Umständen lebenden Männer vorzugehen, sei schlicht nicht verhältnismässig. Bellwald fordert, von einer Bestrafung seines Mandanten abzusehen.
Seitens der Beschuldigten gibt man sich vor Gericht geläutert und schaut mit Reue auf die unstete eigene Vergangenheit zurück. Nevens Berufsleben ist geprägt von einer gewissen Unruhe, aber er lebt seit Jahren in einer Beziehung und hat mit der Partnerin eine gemeinsame Tochter. Auf der anderen Seite Kerim, der schon als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und einst gar in Deutschland im Gefängnis sass. Heute ist er anerkannter Berufsmann und Hausbesitzer; Kerim will demnächst sogar den Betrieb seines Vaters übernehmen und seine Freundin heiraten. «Er ist ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft geworden, er hat es geschnallt, der macht nie mehr etwas», sagt sein Verteidiger Jürg Walker in seinem Plädoyer. «Jetzt eine unbedingte Haftstrafe gegen ihn auszusprechen, wäre sinnlos», so Walker. Wenn schon müsse es möglich sein, eine bedingte Strafe zu verhängen.