Amtsgericht Olten-Gösgen
8 Jahre Gefängnis aufgeschoben: Messerstecher von Wangen muss in Therapie

Der 20-jährige Türke, der im Juli 2013 mit einem Küchenmesser sechsmal auf seine damals 16-jährige Ex-Freundin einstach, wurde vor dem Amtsgericht Olten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wird aber aufgeschoben.

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Die Strafe für den Mann wurde aufgeschoben.

Die Strafe für den Mann wurde aufgeschoben.

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Zusätzlich zu den 8 Jahren Freiheitsstrafe hat der 20-Jährige an das Opfer 30'000 Franken Genugtuung zu leisten.

Der Täter, der sich nicht damit abfinden konnte, dass seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hatte, habe gemäss Staatsanwalt extrem kaltblütig gehandelt und sei des versuchten Mordes anzuklagen. Das Gericht widersprach dieser Einschätzung. Es begründete das Urteil mit der Feststellung, dass der Täter sich keinen Tatplan zurechtgelegt hatte und zu keinem Zeitpunkt Herr der Lage gewesen sei.

Strafmildernd wertete das Gericht die Tatsache, dass es lediglich bei einem Tötungsversuch geblieben war. Dies allerdings einzig, weil das Messer abgebrochen war und das Opfer in der Folge fliehen konnte. Ebenfalls mildernd wirkte sich das jugendliche Alter und das von der psychiatrischen Gutachterin festgestellte kognitive Entwicklungsdefizit des Mannes aus.

Die sechs Stiche auf Oberkörper, Brust und Kopf des Opfers verletzten nur dank grossem Glück keine lebenswichtigen Organe und zogen geringe Komplikationen nach sich. Dennoch leidet das Opfer unter der psychischen Belastung und kann sich bis heute nicht alleine zu Hause aufhalten.

Um einer Rückfallgefahr vorzubeugen, wird die Freiheitsstrafe zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben. Der Täter befindet sich derzeit im Massnahmenzentrum Uitikon ZH in Therapie. (hei)