Walterswil
Trockene Materie: Die Gemeindeversammlung dreht sich um Rechnung und Reglemente

An der Rechnungsversammlung in Walterswil finden alle traktandierten Geschäfte einhellige Zustimmung.

Beat Wyttenbach
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Walterswil: Blick auf die Strasse beim Gemeindehaus.

Walterswil: Blick auf die Strasse beim Gemeindehaus.

Bruno Kissling

Haupttraktandum an der Walterswiler Rechnungsgemeindeversammlung vom Dienstagabend, zu der Gemeindepräsidentin Marie-Louise Wilhelm-Merz 18 Stimmberechtigte begrüsste, war die Verwaltungsrechnung 2021.

Diese schloss bei einem Aufwand von knapp 3,9 Millionen und einem Ertrag von gut 4 Millionen Franken mit einem Plus von rund 200'000 Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 280'000 Franken. «Das um fast eine halbe Million bessere Ergebnis ist hauptsächlich auf deutlich höhere Steuererträge sowie auf spürbar tiefere Ausgaben im Bereich Soziale Sicherheit zurückzuführen», erklärte Interims-Finanzverwalterin Monika Probst.

Die Spezialfinanzierungen schlossen allesamt mit einem Ertragsüberschuss ab. Ferner verzeichnet Walterswil eine Nettoinvestitionsabnahme (Desinvestition) von gut 20'000 Franken. «Verantwortlich dafür sind Minderausgaben in den Bereichen Strassenverkehr, Wasser und Abwasser», so Probst.

Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben, welches sich auf gut 1,5 Millionen Franken erhöht. Die Rechnung 2021 sowie ein Nachtragskredit von rund 6200 Franken wurden vom Souverän einstimmig genehmigt.

Zusätzlich stimmten die Anwesenden der Abschreibung eines nicht benötigten Kredits über 60'000 Franken zum Kauf dreier Quellen mitsamt Waldstück im Bereich Brestenberg sowie der Abschreibung eines nicht gebrauchten Kredits über 20'000 Franken für ein Teilenwässerungsprojekt im Gebiet Hennenbühl ebenfalls einstimmig zu.

Reglemente werden teilrevidiert

Darüber hinaus hatte der Souverän über die Totalrevision dreier Reglemente zu befinden: Das Wasserreglement entspreche nicht mehr den Vorgaben des Kantons, sei teilweise unvollständig oder aufgrund verschiedener Steuerungsgrössen nicht praktikabel. Dasselbe gelte für das Abwasserreglement.

Bei beiden Reglementen mussten zudem Abstimmungen auf das Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vorgenommen werden, was auch bei letzterem eine Totalrevision notwendig machte. Auch diese drei Reglemente passierten die Abstimmungshürde einstimmig.