Däniken
Verwaltungsgerichtsurteil enttäuscht: Beschwerde gegen Finanzausgleich wurde abgelehnt

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Däniken gegen den Finanzausgleich abgelehnt. Der Gemeinderat ist über das Urteil enttäuscht und kann die Haltung nicht nachvollziehen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Lorenz Degen
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Das Urteil des Verwaltungsgerichtes betrifft auch den Steuerausgleich des Kernkraftwerks Gösgen

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes betrifft auch den Steuerausgleich des Kernkraftwerks Gösgen

Bruno Kissling

Der neue Solothurner Finanz- und Lastenausgleich (NFA) gilt seit dem Jahr 2016. Bereits bei der Einführung gab es Differenzen bei den Angaben über die effektive Höhe der Belastung der Gemeinde Däniken. So wurde die Mehrbelastung im Rahmen der seinerzeit durchgeführten Abstimmung mit 475'000 Franken beziffert. Die Rechnung des Kantons präsentierte sich aber mit einer markanten Mehrbelastung von 1,8 Millionen Franken. Die massive Erhöhung begründet sich im nachträglichen Miteinbezug der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kernkraftwerks Gösgen-Däniken (KKG).

Dieses Vorgehen veranlasste den Gemeinderat, gegen den Finanzausgleich rechtlich vorzugehen. Neben dem Volkswirtschaftsdepartement hat sich das Verwaltungs- wie auch das Bundesgericht mit der Thematik beschäftigt. Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Kantons, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des KKG in die Berechnungen zur Abgabe in den Finanzausgleich mit einzubeziehen. Im Gegenzug bestätigten die Bundesrichter die von der Gemeinde gerügte formelle Rechtsverweigerung des Verwaltungsgerichts. Das angefochtene Urteil zur Frage, ob der Kanton die Einnahmen aus der Personal-, Hunde- und Quellensteuer für die Berechnung des NFA mit dem Steuerfuss auf 100% umrechnen darf, wurde vom Bundesgericht aufgehoben und zur Beurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat nun sein Urteil gefällt und die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Begründet wird der Entscheid hauptsächlich mit den Argumenten, dass das solothurnische Finanzausgleichssystem auf dem Solidaritätsgedanken basiere und sich an das Bundesfinanzausgleichmodell halte. Somit werde zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden ein Ausgleich geschaffen. Da mit einem solchen System immer zwei Kategorien von Gemeinden existieren, sei das Gebot der rechtsgleichen Behandlung nicht ohne weiteres umzusetzen. Ferner wurde vom Verwaltungsgericht angefügt, dass die Bestimmungen des NFA nicht übergeordnetes kantonales Recht oder Bundesrecht widerspreche und somit anwendbar seien.

Gemeinderat: Begründung «nicht schlüssig»

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2019 das «zweifelsohne höchst unerfreuliche Urteil zur Kenntnis genommen» und im Detail analysiert. «Die Begründung ist für den Gemeinderat nicht schlüssig sowie in Teilen der Erwägungen nachweislich unkorrekt», hält der Gemeinderat in der Mitteilung fest. «Die haltlose Ungleichbehandlung der Gemeinden ist offensichtlich vom Regierungsrat so gewollt und wird vom Verwaltungsgericht gestützt.» Diese Tatsache habe den Gemeinderat bewogen, den Weiterzug ans Bundesgericht zu prüfen. Anhand von Abwägungen hat der Gemeinderat nach eingehenden Diskussionen entschieden, das Urteil zu akzeptieren und auf die weitere Ergreifung der Rechtsmittel zu verzichten.

Trotz der nun feststehenden Niederlage in diesem einen Punkt blickt der Gemeinderat insbesondere auf die Erfolge dieses Rechtsverfahrens zurück. Im August 2017 anerkannte das Verwaltungsgericht, dass der Steuerausgleich des Kernkraftwerks nicht doppelt in die Steuerkraft miteinbezogen werden darf. Dank dieses Urteils reduziert sich der jährliche Beitrag in den NFA um rund 400000 Franken. Diese erhebliche Richtigstellung wirkt nachhaltig auf die Däniker Finanzen. Ebenso bestätigte der Wirksamkeitsbericht des NFA, dass die Forderungen der Gebergemeinden gerechtfertigt sind und eine angemessene Reduktion der Grenzabschöpfungsquote und der Mindestausstattung für die kommenden Jahre sinnvoll ist. In der Folge wurde vom Kantonsrat für das Jahr 2020 die Abschöpfungsquote von bisher 40 auf 37% und die Mindestausstattung von bislang 92 auf 91% gesenkt. Auch diese Bestrebungen haben sich gelohnt und führen zu einer leichten finanziellen Entlastung aller Gebergemeinden.

Beschwerde nicht vergebens gewesen

Somit zieht der Gemeinderat grundsätzlich ein positives Fazit: «Das langwierige und anspruchsvolle Rechtsverfahren hat sich aus Sicht des Gemeinderats gelohnt», heisst es in der Mitteilung. «Der Däniker Anteil in den NFA wurde stattlich reduziert. Auch habe sich «bewahrheitet, dass der NFA Mängel hatte», so der Gemeinderat.