Gretzenbach
Planauflage Materialverwertungsanlage: Teile der einzigen Eingabe sind in Projekt eingeflossen

Die Gemeinde Gretzenbach legt die Planunterlagen zum Materialaufbereitungs- und Verwertungsplatz öffentlich auf.

mgt/otr
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Blick auf das Aarefeld: Hiersoll der Material aufgewertet und verarbeitet werden.

Blick auf das Aarefeld: Hiersoll der Material aufgewertet und verarbeitet werden.

Hans Beer/zvg

Im Januar 2021 hatte der Gemeinderat Gretzenbach die öffentliche Mitwirkung vom Erschliessungs- und Gestaltungsplan Materialaufbereitungs- und Verwertungsplatz Tüberten in Gretzenbach beschlossen.

An seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 verabschiedete der Rat nun den Erschliessungs- und Gestaltungsplan samt Sonderbauvorschriften im Aarefeld. Die STA Strassen- und Tiefbau AG Olten plant einen 3,5 Hektaren grossen Materialaufbereitungs- und Verwertungsplatz für verschiedene Abfälle aus dem Bauumfeld. «Das Unternehmen STA verfolgt mit diesem Platz das Ziel der Schweizerischen Abfallgesetzgebung, durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen die natürlichen Rohstoffe sowie Deponievolumen zu schonen, Wertstoffkreisläufe zu schliessen und Transportwege zu optimieren», heisst es in einer Mitteilung.

Während der Mitwirkung ging eine Eingabe ein. «Die eingegangenen Anregungen wurden mit der betroffenen Partei besprochen und konnten teilweise in die Planunterlagen aufgenommen werden», heisst es dazu. Der Gemeinderat hat nun das gesamte Dossier zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Unterlagen liegen während den Schalteröffnungszeiten der Einwohnergemeinde Gretzenbach noch bis am Freitag, 4. Februar 2022 öffentlich auf.

Neue Markierung geplant

Weiter heisst es im Bericht: «Bei der Ausfahrt Weidweg auf die Köllikerstrasse fehlt die Bodenmarkierung.» Der Gemeinderat hat diesbezüglich nun die Verkehrsmassnahme Beschilderung «Kein Vortritt» mit zugehöriger Bodenmarkierung beschlossen. Diese Massnahme wird publiziert und unterliegt einer Beschwerdefrist von zehn Tagen.

Weiter wurde das Pensum der Schulleiterin per 1. Januar 2022 auf 90 Prozent aufgestockt und die Schulsozialarbeit definitiv eingeführt.