Verwaltungsgericht
Dänikens Beschwerde gegen Finanzausgleich wird fast ganz abgewiesen

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Einwohnergemeinde Däniken gegen das Volkswirtschaftsdepartement grösstenteils abgewiesen. Nur in einem Punkt wird die Beschwerde teilweise gutheissen.

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Däniken mit dem AKW Gösgen im Hintergrund.

Däniken mit dem AKW Gösgen im Hintergrund.

Roland Schmid

Im Januar 2016 eröffnete das Volkswirtschaftsdepartement erstmals die Abgaben und Beiträge zum neuen Finanz- und Lastenausgleich bei allen 109 Solothurner Einwohnergemeinden. Die Einwohnergemeinde Däniken wurde für das Jahr 2016 zu einer Abgabe von 1,73 Mio. Franken verpflichtet. Gegen diese Verfügung erhob der Gemeinderat Einsprache. Man wollte um 900'000 Franken kämpfen. Die Einsprache wurde vom Volkswirtschaftsdepartement abgewiesen.

Die abgewiesene Einsprache wurde von Däniken an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. Däniken verlangte darin im Wesentlichen, dass die Einnahmen, welche Däniken pro Jahr als gemeinwirtschaftliche Leistungen von der KKG erhält, nicht bei der Berechnung der Abgabe im neuen Finanz- und Lastenausgleich einbezogen werden.

Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom 29. August 2017 nun zum Schluss, dass der Einbezug von gemeinwirtschaftlichen Leistungen zum absoluten Betrag rechtens sei. Das teilt die Solothurner Staatskanzlei am Montag mit.

Im konkreten Fall von Däniken handelt es sich bei diesen gemeinwirtschaftlichen Leistungen um drei verschiedene Zahlungen der KKG, welche seit über 10 Jahren auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen in der Höhe von rund 2,57 Mio. Franken pro Jahr an die Gemeinde Däniken bezahlt werden. «Zwei dieser Zahlungen in der Höhe von 1,13 Mio. Franken werden vom Verwaltungsgericht unzweifelhaft als gemeinwirtschaftliche Leistungen erkannt und als ausgleichspflichtig eingestuft», heisst es in der Mitteilung.

Bei der dritten Zahlung in der Höhe von jährlich 1,44 Mio. Franken sehe das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen für die Anrechnung zum vollen Betrag als gemeinwirtschaftliche Leistung nur teilweise als erfüllt. Diese letztere Zahlung geht auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen der KKG und Däniken des Jahres 2006 zurück. Sie wurde im Zusammenhang mit dem Verzicht der Gemeinde auf Einführung einer separaten Brennelementsteuer vereinbart. Die Vereinbarung sicherte der Gemeinde Däniken im Falle einer Steuersenkung unter 123% einen vollen Ausgleich für die daraus resultierende Einbusse zu. Gestützt auf diese senkte Däniken seinen Steuerfuss für Juristische Personen von damals 123% auf den bis heute unverändert gültigen Steuerfuss von 50%.

Das Verwaltungsgericht kommt nun in seinem Urteil zum Schluss, dass ein Teil dieser Zahlung im Finanzausgleich wie Steuern einzubeziehen sei, da ein direkter Zusammenhang zur Steuersenkung bestehe.

Volkswirtschaftsdepartement akzeptiert Urteilsspruch

Nach eingehender Prüfung des Urteils und in Würdigung der besonderen Umstände rund um das KKG akzeptiert das Volkswirtschaftsdepartement das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Es verbindet diesen Verzicht mit der Hoffnung, dass dadurch die Diskussionen unter den Niederämter Gemeinden um den KKG-Steuerverteiler konstruktiv fortgeführt werden können.

Sobald das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, wird die Abgabe der Einwohnergemeinde Däniken für die Jahre 2016 und 2017 neu berechnet und verfügt. Die Abgaben und Beiträge der anderen Gemeinden werden dadurch nicht tangiert. (sks)