Bauch oder Kopf? Auf wen soll man sich bei der Entscheidung über den weiteren gemeinsamen Weg einer Partnerschaft oder konkret über die Eheschliessung verlassen? Hört man auf den Kopf, gibt es gute Gründe, skeptisch gegenüber einer Eheschliessung zu sein. Man denke etwa an die Scheidungsrate. Das wohl aber bekannteste und derzeit meist diskutierte Argument: Verheiratete Paare werden aufgrund der gemeinsamen Veranlagung steuerlich abgestraft. Sie müssen dem Fiskus mehr Geld abdrücken. Macht man sich Gedanken über die Eheschliessung, kann man nun also mit der Rechnerei beginnen.
Das bestehende Steuersystem ist auf das auslaufende Einernährer-Modell ausgerichtet. Für den Zweitverdienenden – oder wohl meist die Zweitverdienende – ist der zusätzliche Erwerb finanziell oft nicht mehr attraktiv genug. Die Zeit ist längst überreif für ein neues System, das den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gerecht wird. Eine Lösung liegt vor: die Individualbesteuerung. Bei der Individualbesteuerung spielt der Zivilstand der veranlagten Personen keine Rolle mehr. Was zählt, ist einzig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Das ist nicht mehr als fair.
Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft – dringendst. Trotzdem ist sie kein Argument dafür, als Familienfrau auf den zusätzlichen Erwerb zu verzichten. Die Berufstätigkeit der zweitverdienenden Person hat schliesslich andere, als nur finanzielle Aspekte. Es geht darum, den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht zu verlieren und das beruflich bislang Erreichte, wenn auch auf kleinerer Flamme, weiterzuführen. Unsere Wirtschaft braucht die Frauen. Es geht aber vor allem auch darum, dass sich Zweitverdienende mit ihrer Erwerbstätigkeit eine gewisse Unabhängigkeit erhalten. Arbeitstätig zu bleiben, sollte ein innerer Antrieb sein und über den finanziellen Nachteilen stehen.
Jedoch entgegen aller sachlichen Argumente: Das Heiraten ist für mich ein reiner Bauchentscheid. Die finanziellen Auswirkungen bleiben aussen vor – zumindest bis die erste gemeinsame Steuerrechnung ins Haus flattert. Die eheliche Lebensgemeinschaft verpflichtet zu Treue und Beistand. Man verspricht sich, aufeinander acht zu geben und die gegenseitigen Bedürfnisse zu respektieren. Ich interpretiere das so: In der Ehe agiert man als Team zweier selbstbestimmter Personen. Dieses Versprechen, auch wenn man sich bekanntlich nur allzu einfach wieder davon loslösen kann, will ich heute, am 3. September 2021, abgeben. Aus Liebe. Ein Bauchgefühl. Deshalb sage ich aus voller Überzeugung Ja.
Übrigens: Es gibt für mich keinen Grund, weshalb die Eheschliessung heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben soll. Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten die freie Wahl über das rechtliche Konstrukt ihrer Gemeinschaft haben, wie Mann und Frau auch. Deshalb sage ich am 26. September 2021 gleich nochmals Ja. Nur handelt es sich hierbei um einen Kopfentscheid.
Adriana Gubler ist seit 2017 Gemeindepräsidentin von Kienberg. Ihre nächste Kolumne erscheint unter ihrem neuen Namen Marti-Gubler.