Oberdorf
Erfreuliche Rechnung genehmigt: Die Gemeinde kann gelassen in die Zukunft schauen

An der Gemeindeversammlung in Oberdorf stellte Gemeindepräsident Marc Spirig die Rechnung 2020 vor und sagte bezüglich der Folgen von Covid: «Wir kommen hoffentlich auch 2021 fast ohne blaues Auge davon.»

Gundi Klemm
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Blick auf die Gemeinde Oberdorf von oben.

Blick auf die Gemeinde Oberdorf von oben.

Oliver Menge

In seiner ersten Versammlung als neuer Gemeindepräsident von Oberdorf zeichnete Marc Spirig ein positives Bild der Gemeindefinanzen, die zwar schon pandemiebedingt auf einige Einnahmen wie etwa Mietverluste der Kächschür oder Eintritte Schwimmbad, aber auch auf Ausgaben etwa für die Seniorenreise etc. verzichten mussten.

«Wir kommen hoffentlich auch 2021 fast ohne blaues Auge davon und müssen die Steueranlage bezüglich ‹Covid›-Folgen nicht erhöhen.»

Wer wie die 1783 Personen umfassende Einwohnerschaft in Oberdorf über ein Eigenkapital von jetzt 2,64 Millionen und einen Haushaltsertragsüberschuss im Jahr 2020 von fast 800'000 Franken verfügt, kann der Zukunft gelassen entgegensehen.

Die aus 36 Stimmberechtigten bestehende Rechnungsgemeinde folgte den Anträgen des Gemeinderats einstimmig, eine halbe Million aus dem Ertragsüberschuss zur Vorfinanzierung des Schulhauspavillons «Mühlacker» zu verwenden und den Rest von 291'516 Franken dem Kapital zuzuweisen. Nettoinvestitionen tätigte die Gemeinde in Höhe von 3,2 Millionen Franken vor allem für den Umbau des Gemeindehauses, dessen Bauabrechnung schon bald vorliegen wird.

Kaum Sorgen verursachen die gut gerüsteten Spezialfinanzierungen Ab-/Wasser. Einzig in der Abfallbeseitigung mit nur geringem Polster von 15'700 Franken könnte laut Gemeindepräsident eine Gebührenüberprüfung nötig werden. Martin Ruch hatte die Abrechnung für den mit 80'000 Franken vorfinanzierten IT-Systemwechsel in der Gemeindeverwaltung mit einer Kreditüberschreitung 1136 Franken erläutert. Fast ausgeglichen wurde dies durch die von Markus Studer bezifferte Ersatzanschaffung des Werkhoffahrzeugs für rund 83'500 Franken und um 1500 Franken günstiger als budgetiert.

Unmut platzieren

Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Reglement über den Planungsausgleich vorzulegen. Dieser Ausgleich soll Vor- oder Nachteile ausgleichen, die aus Planungsschritten der Gemeinde bei Zonenänderungen für Grundstücke entstehen. Ein Mehrwert bedingt eine Abschöpfung von insgesamt 30 Prozent bei Verkauf oder Bebauung. Den kantonalen Anteil von 20 Prozent erhöht die Gemeinde um moderate 10 Prozent, die zweckbestimmt verwendet werden sollen.

Der Gemeinderat wird gemäss Martin Ruch den Mehr- oder Minderwert von Grundstücken festlegen. Ein Stimmbürger fand das Vorgehen seitens des Kantons, der «einfach bestimmt», nicht richtig. «Zuerst sollte die Zonenanpassung hier in Oberdorf umgesetzt werden und danach erst das Planungsausgleichsreglement diskutiert werden.» Die Gemeinde wird schriftlich «Unmut und Vorbehalt» des Stimmbürgers dem Kanton zur Kenntnis bringen.

Der Gemeindepräsident orientierte weiter über Tempo 30 in der Gemeinde. Der Gemeinderat vergibt Ende Juni die Arbeiten zur Signalisation. Die Planung für die Ortsdurchfahrt erfolgt seitens des Kantons 2022/23. Die Realisierung ist für 2024 vorgesehen. Der Vorprüfungsbericht zur Ortsplanung wird Mitte August vorliegen.