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Das erste Budget des neuen Leiters der Sozialen Dienste Mittlerer und Unterer Leberberg bringt einen höheren Aufwand für die Gemeinden. Martin Röthlisberger erklärt die Gründe.
Martin Röthlisberger, aktuell müssen die Gemeinderäte in den Budgets wieder steigende Sozialausgaben durchwinken, oft mit der Faust im Hosensack. Welche Gründe gibt es für diesen Anstieg?
Man muss sehen: Dank der starken sozialen Sicherung in der Schweiz haben wir keine grosse Verelendung. Die ist zwar vorhanden, es gibt Menschen, die sich am Rande der Gesellschaft bewegen. Aber dank der Sozialhilfe gibt es beispielsweise keine Gettos. Jede Person hat in der Schweiz die Möglichkeit, eine Hilfeleistung zu bekommen, was aber nach wie vor mit einer gewissen Scham besetzt ist. Und man darf nicht vergessen, es kann sehr schnell passieren, dass man hier landet. Es braucht nicht wahnsinnig viel.
Beispielsweise?
Die Statistik zeigt klar, Alleinerziehende bilden den grössten Anteil der Sozialhilfebezüger. In diesem Bereich liegt die Quote bei 27,5 Punkten. Das heisst, dass mehr als jede und jeder vierte Alleinerziehende Unterstützung von der Sozialhilfe benötigt.
Sie haben vor einem Jahr die Leitung des Dienstes übernommen und haben gerade kürzlich das erste Budget verantwortet. Es wird teurer. Warum?
Seitdem es den Dienst gibt, arbeiten wir mit einer Fallsteuerung, der sogenannten Bohren-Liste. Die Liste wurde von Ulrich Bohren entwickelt. Der ausgebildete Jurist und Sozialarbeiter berät selbstständig neue oder zu reorganisierende Dienste und erarbeitet deren Grundlagen. In der Bohren-Liste wird die Anzahl produktiver Stunden festgelegt. Nicht gezählt werden Ferien, Krankheiten, Weiterbildung, Teamsitzungen etc. In einem zweiten Schritt haben wir zusammen mit dem Vorstand in mehreren Etappen definiert, wie viel Aufwand einem Dossier zugestanden wird. Bei einem Kindes- und Erwachsenenschutz-Dossier sind das beispielsweise 20 Stunden pro Jahr. Damit kann der Bedarf an Personal bestimmt werden.
Der Zweckverband erbringt folgende Dienstleistungen:
a) Führen des Sozialamtes als Soziale Dienste;
b) Delegation sämtlicher Aufgaben der Sozialkommissionen der Verbandsgemeinden an die Sozialen Dienste;
c) Betreuung und Führung von Mandaten des Kinds- und Erwachsenenschutzes sowie Abklärungen im Auftrag der zuständigen Behörde;
d) Beschlussfertige Vorbereitung der Geschäfte des Kinds- und Erwachsenenschutzes zu Händen der zuständigen Behörde;
e) Freiwillige Sozialberatung als niederschwelliges Angebot im Rahmen des gesetzlichen Auftrages; diese Dienstleistung kann auch Drittgemeinden angeboten werden;
f) Buchführung und Zahlungsverkehr für sämtliche Fälle in den Bereichen der Sozialhilfe und des Kinds- und Erwachsenenschutzes, Abrechnung mit dem Kanton für den Lastenausgleich;
g) Asylwesen;
h) Berichts- und Rechnungskontrolle im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz, Einführung und Beratung von privaten Mandatstragenden. (uby)
Man könnte aber auch an diesen Zahlen schrauben? Schliesslich gibt es produktivere Mitarbeiter oder ältere mit mehr Erfahrung. Wie wirklichkeitsnah und akzeptiert ist diese Liste?
Die ist sehr akzeptiert. Der Vorstand arbeitet seit zwölf Jahren mit der Bohrenliste und kennt seit zwölf Jahren die Fallzahlen. Wir haben im Vorstand vor der Delegiertenversammlung diese Liste nochmals angeschaut und die Zahlen verifiziert. An der Delegiertenversammlung wurde sie allen Anwesenden eingehend erläutert. Wir konnten zudem aufzeigen, dass gewisse Arbeiten, die wir ausführten, in dieser Liste nicht aufgeführt waren. Das haben wir differenzierter angeschaut und gesehen, in welchen Bereichen Ressourcen fehlen.
Wo fehlen Ressourcen?
Einerseits in der Leitung. Immerhin müssen diverse Arbeiten für 19 Personen erledigt werden. Zudem in der Berichtskontrolle beim Kindes- und Erwachsenenschutz und der Einführung und Begleitung von privaten Mandatstragenden.
Warum kommt es gerade jetzt, in ihrem ersten Jahr als Leiter des Dienstes, zu dieser Anpassung?
Als ich kam, fand ich in verschiedenen Bereichen ein Minus vor, also zuwenig Personal. Dann fragte ich mich, was passiert, wenn wir ein Minus oder andererseits ein Plus haben. Jetzt ist
die Bohren-Liste ein Steuerungsinstrument. Jedes Jahr prüft der Vorstand
im Zusammenhang mit dem Budget diese Liste. Liegt die Schwankung zwischen 20 und 50 Prozent, wird über eine Stellenreduktion oder -aufstockung diskutiert. Vorher reden wir nicht darüber.
Wird diese Steuerungsinstrument auch andernorts angewendet?
Ich nehme an, Ulrich Bohren hat dieses Instrument auch andernorts eingeführt. Ich komme aus dem Kanton Bern, da hat man andere Messinstrumente verwendet. Und wenn ich vergleiche, sind die praktisch identisch. Dort hat man etwa gesagt, pro Fall braucht es 1 Prozent Sozialarbeit und 0,5 Prozent Sachbearbeitung.
Die Sozialen Dienste Mittlerer und unterer Leberberg (SDMUL) erledigen die sozialen Dienstleistungen für Balm b. Günsberg, Bellach, Feldbrunnen-St. Niklaus, Flumenthal, Günsberg, Hubersdorf, Kammersrohr, Langendorf, Oberdorf, Riedholz und Rüttenen. In der Sozialregion leben insgesamt knapp 18'700 Personen. Die Geschäftsleitung liegt in den Händen von Martin Röthlisberger, der in Bellach lebt. Präsident des Zweckverbandes ist Hans-Peter Berger, Langendorf. SDMUL ist aus der Familienberatung Solothurn-Lebern entstanden und war 2006 die erste Sozialregion, früher als vom entsprechenden Gesetz gefordert, das 2008 in Kraft trat. Anfangs war der Dienst in einer Liegenschaft am Rossmarktplatz in Solothurn eingemietet. Seit Sommer 2016 finden die Kunden den Dienst an der Bielstrasse 18. Dort arbeiten aktuell 19 Personen. Per Ende des Jahres 2017 wurden 707 Dossiers betreut. Ein Dossier kann jeweils eine Person oder auch mehrere Personen enthalten. In der Sozialhilfe inklusive Asylsuchende und Flüchtlinge waren es 438 Dossiers und im Kindes- und Erwachsenenschutz 269. (uby)
Der Sozialbereich ist ja noch zusätzlich teurer geworden. Gibt es auch mehr Sozialhilfebezüger?
Wir müssen unterscheiden. Wir haben zwei Bereiche, die Kosten verursachen. Einerseits ist die Sozialhilfe ein Leistungsfeld der Gemeinden. Wir melden dem Kanton unsere Ausgaben in der Sozialhilfe, der berechnet aufgrund der Einwohnerzahlen den Anteil unserer Gemeinden und je nachdem müssen wir noch etwas einzahlen oder bekommen etwas rückvergütet.
Und der andere Bereich?
Das ist der Betrieb mit den Personalkosten und der Infrastruktur. Hier haben wir einige Positionen, die sich im Budget bemerkbar machen. Einerseits die EDV, die Klientensoftware, die wir neu einsetzen, das sind 40'000 Franken. Dann wollen wir beim Eingangsbereich etwas umgestalten und einen zweiten Arbeitsplatz einrichten, das kostet rund 12'000 Franken. Dann müssen wir zusätzlich 43'000 Franken in den Lastenausgleich der Sozialadministration Sozialhilfe zahlen. Hier gibt es fünf Regionen, die Geld erhalten, und neun, die Geld einzahlen müssen. Unsere Sozialregion gehört zu den Zahlenden. Total müssen wir 370'000 Franken in den Lastenausgleich Sozialadministration einzahlen.
Wie viele Dossiers werden im Kanton geführt?
2017 waren es 13'600 Dossiers. Das ergibt bei 1500 Franken pro Dossiers einen Topf von über 20 Mio. Franken im Bereich Sozialadministration, die nach Einwohnerzahlen verteilt werden.
Der grössere Brocken, den die Gemeinden zu tragen haben, sind aber die Leistungen an die Sozialhilfebezüger?
Ja, die Auszahlungen an die Bezüger werden von den Gemeinden getragen und aufgrund der Einwohnerzahlen verteilt. Man kann ganz allgemein drei Kostenblöcke unterscheiden. Ein Drittel der Kosten geht in den Lebensunterhalt. Ein grosser Brocken geht drauf für die Miete. Und der nächstgrössere Block geht in die Fremdplatzierungen. Damit sind bereits 85 Prozent der Sozialausgaben erklärt. Dann kommen noch Gesundheitskosten und individualisierte Leistungen hinzu.
Wie entwickeln sich die Kosten im Bereich Sozialhilfe?
Was zunimmt ist der Kindes- und Erwachsenenschutz, aber nicht wegen dem neuen Gesetz. Zugenommen haben die Altersbeistandschaften. Dieser Anteil wird weiter wachsen, da die Menschen immer älter werden. Die Sozialhilfezahlen sind stabil geblieben in den letzten Jahren. Die Bruttoausgaben steigen nicht, aber von den vorgelagerten Systemen wie der Arbeitslosenversicherung oder eine Invalidenversicherung kommt weniger Geld, weil dort Sparmassnahmen greifen. Diese Einnahmen brechen weg. Brutto wird nicht mehr ausgegeben, aber wenn weniger reinkommt, steigen die Kosten halt trotzdem. Deshalb müssen die Anspruchsberechtigungen umso genauer abgeklärt werden.
Also brauchts mehr Stellenprozente, um besser abklären zu können?
Wir haben nicht mehr Stellenprozente in der Sozialarbeit. Dieser Etat bleibt gleich. In der Sachbearbeitung, in der Buchhaltung und in der Leitung wird aufgestockt.
Aber diese Arbeit wird aktuell ja auch von jemandem erbracht, also gibt es eine Entlastung.
Das stimmt. Wir erhoffen uns, dass wir beispielsweise eine Leistung schon einen Monat früher geltend machen können. Somit werden wir effizienter.