Verkehrsproblem
Ein heikler Zugang führt in Kyburg zum Feuerwehrmagazin

Ein Linksabbiegeverbot auf der Dorfstrasse in Kyburg lässt den Gemeinderat kreativ werden.

Urs Byland
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Linksabbiegeverbot: Von der Dorfstrasse hinten dürfen Lenker, die von rechts kommen, nicht am Restaurant Schloss Buchegg (rechts) vorbei zum Feuerwehrmagazin abbiegen.

Linksabbiegeverbot: Von der Dorfstrasse hinten dürfen Lenker, die von rechts kommen, nicht am Restaurant Schloss Buchegg (rechts) vorbei zum Feuerwehrmagazin abbiegen.

Urs Byland

Das Diktat des Kantons hat die Feuerwehr Buchegg in eine unangenehme Lage gebracht. Seit einigen Jahren gilt auf der Dorfstrasse in Kyburg in Richtung Brügglen beim Restaurant Schloss Buchegg ein Linksabbiegeverbot, und zwar in der Kurve genau dort, wo die Feuerwehrautos nach einem Einsatz oder die Angehörigen der Feuerwehr abbiegen zum Feuerwehrmagazin, einem der drei Stützpunkte der Feuerwehr Buchegg.

Das Linksabbiegeverbot könne unter keinen Umständen aufgehoben werden, wie Abklärungen beim Kanton ergeben haben. Gegenseitig gewähren sich Gemeinde und Restaurant-Besitzerin seit 1991 das Geh- und Fahrwegrecht auf dieser Zufahrt westlich des Restaurants, die teils über die Gemeinde- und teils über die Restaurant-Liegenschaft führt. Den Unterhalt erledigt die Gemeinde. Restaurantgäste und andere Nutzer, etwa der dort geschaffenen Entsorgungsstelle, dürfen auf dem Feuerwehrparkplatz parkieren. Andererseits erhielt damals die Gemeinde ein Saalbenutzungsrecht im Restaurant.

Aufhebung der Ausnützungsziffer

Bereits im Frühling hat die Glendeigh AG, Besitzerin der Restaurant-Liegenschaft, auf den Missstand hingewiesen, dass das Feuerwehrmagazin, die Entsorgungsstelle sowie der Parkplatz des Schlössli teilweise über ihr Grundstück erschlossen werden. Denn östlich der Liegenschaft besteht ebenfalls eine Zufahrt, die nun vermehrt genutzt werde, ohne dass eine rechtliche Legitimation besteht. Die Gemeinde hat deshalb einen Ausweg gesucht. Der Vorschlag lautet, der Glendeigh AG das entsprechende Strassenareal (östliche Zufahrt) abzukaufen und als öffentliche Erschliessung zu planen.

Diese Anfrage wird von der Glendeigh AG nicht verworfen, aber es müssten einige Bedingungen erfüllt werden, damit man auf das Geschäft einschlage. Die wichtigsten sind die Löschung des Saalnutzungsrechtes der Gemeinde, sowie eine Aufhebung der Ausnützungsziffer für das neue entstehende Grundstück mit dem Restaurant Schloss Buchegg.

Der Deal kommt nicht zustande

In der Diskussion im Gemeinderat wurden diverse Möglichkeiten erörtert. Unter anderem sogar eine Ampellösung mit einem Rotlicht beim Restaurant Schloss Buchegg. Letztlich sah man sich aber ausserstande, auf die Bedingungen eingehen zu können. Denn völlig unklar sei, wie sich der Standort Kyburg der Feuerwehr Buchegg entwickeln soll.

Deshalb einigte man sich auf ein Übergangsangebot an die Glendeigh AG. Für das Durchfahrtsrecht östlich und südlich der Restaurant-Liegenschaft zum Feuerwehrmagazin will man jährlich 1000 Franken bezahlen.