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Solothurn
Lebern-Bucheggberg-Wasseramt
Das Anfang März noch auf der Kippe stehende Projekt des Sterbehospizes in Derendingen kommt nun definitiv in Fahrt. Der Kirchgemeinderat der Reformierten Kirchgemeinde Wasseramt hat den Startschuss für die Umbauarbeiten am ehemaligen Pfarrhaus in Derendingen gegeben.
Mitte April 2021 erhielten der Verein Sterbehospiz Solothurn und die Reformierte Kirchgemeinde Wasseramt vom Amt für soziale Sicherheit (ASO) den positiven Vorbescheid bezüglich der Bewilligung zur Führung eines Sterbehospizes in Derendingen. Dies geht aus einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Verein und der Kirchgemeinde hervor.
«Der positive Vorbescheid des Kantons sowie die breite finanzielle und ideelle Unterstützung des Projektes durch viele Privatpersonen, Stiftungen und Institutionen führte zum ebenfalls positiven Entscheid der Kirchgemeinde, das Projekt ‹Hospiz in Derendingen› umzusetzen», heisst es weiter. Der Entscheid wurde an der Sitzung vom Mittwoch gefällt.
Beide Parteien würden sich über diese Entwicklung freuen. Als nächste Schritte folgen die Baueingabe für den Umbau sowie die detaillierte Massnahmenplanung der Vorbereitungen für den Betriebsstart. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes gehen der Kirchgemeinderat und der Vereinsvorstand davon aus, dass das Hospiz voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2022 eröffnet werden kann.
Weitere Informationen zum Zeitplan und zu weiteren Meilensteinen sind etwa in einem Monat möglich.
Auf Anfrage bestätigt Sandro Müller, Leiter des kantonalen Amts für soziale Sicherheit, dass der Kanton vorerst grünes Licht gegeben hat. Das heisst: Er stellt einmal in Aussicht, dem Verein eine provisorische Betriebsbewilligung für drei Jahre zu erteilen. Laut Müller erfüllt das Projekt derzeit die Anforderungen dazu – aber halt erst auf Papier.
«Wir können noch keine Bewilligung für etwas geben, das noch gar nicht existiert»,
führt der Amtschef weiter aus. Gleichzeitig hätte die Kirchgemeinde eine gewisse Absicherung gebraucht – denn diese stellt ja das ehemalige Pfarrhaus zur Verfügung und möchte dieses umbauen. Das grüne Licht des Kantons gilt also zunächst für diesen Schritt. Für die Erteilung der Bewilligung muss vor der Inbetriebnahme des Hospizes noch einmal eine eingehende Prüfung aller notwendigen Unterlagen sowie ein Augenschein nach dem Umbau erfolgen. Dabei werden unter anderem Prüfungshandlungen bezüglich Personal, Infrastruktur und Konzeption vorgenommen.
Die provisorische Bewilligung wird dann für das Hospiz als Pilotprojekt von 2022 bis 2024 gelten. «Bei Bewährung erfolgt anschliessend eine ordentliche Betriebsbewilligungsdauer von sechs Jahren», steht in der Mitteilung.
Gleichzeitig werde im Vorbescheid auch festgehalten, dass aufgrund der aktuell fehlenden Kostendeckung von Leistungen in der Palliativ Care die Mittelbeschaffung für das nachhaltige Gelingen des Projekts weiterhin offensiv betrieben werden müsse, heisst es in der Mitteilung weiter. (mgt/ldu/nka)