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Statt Rechtsvortritt wie bisher – und auf dem übrigen Dorfstrassen auch, befiehlt der Kanton «Kein Vortritt» für die Nebenstrassen an der Lommiswilerstrasse. Das will der Gemeinderat verhindern.
Der Gemeinderat bleibt bei seinem seinerzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Entschluss, im Falle eines Falles Einsprache gegen den Kanton zu führen. Streitobjekt ist die Lommiswilerstrasse. Der Gemeinderat ist mit den neuen Verkehrsmassnahmen auf der sanierten Strasse nicht einverstanden. Die jetzt auch publizierten Massnahmen sehen an den Einmündungen auf die Kantonsstrasse jeweils eine «Kein Vortritt»-Regelung vor.
Diese aus Sicht des Bellacher Gemeinderates durchgezwängte Lösung steht konträr zur sonstigen Bellacher Verkehrsregelung mit durchgehendem Rechtsvortritt auf Gemeindegebiet (mit Ausnahme der Bielstrasse). Monatelang stand der Gemeinderat deswegen in Kontakt mit dem kantonalen Amt für Verkehr und Tiefbau und habe mit wachsendem Ärger feststellen müssen, dass die Bellacher Lösung auf der Lommiswilerstrasse beim Kanton auf kein Gehör stösst. An der letzten Sitzung präsentierte gar das Amt für Verkehr und Tiefbau eine vertiefte Analyse mit Videoaufnahmen und Messungen zum Verhalten der Verkehrsteilnehmer auf der Lommiswilerstrasse. Die Analyse zeigt etliches Konfliktpotenzial auf, das bei Rechtsvortritt auf der abschüssigen Strasse hervorgerufen wird.
Trotzdem favorisiert der Bellacher Gemeinderat den Rechtsvortritt auf der Lommiswilerstrasse und will nun mit einer Einsprache seiner Überzeugung Nachdruck verleihen. Zur Diskussion standen zwei Varianten. Die Variante A verlangt vom Kanton, auf die Umsetzung der geplanten Verkehrsmassnahmen, ausgenommen bei den Einmündungen Gärischstrasse und Geisslochweg, zu verzichten, und die Rechtsvortrittsregelung bei den Einmündungen der übrigen Quartierstrassen zu belassen. Die Variante B fordert, anstelle der Umsetzung der publizierten Verkehrsmassnahmen die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Lommiswilerstrasse und in den angrenzenden Wohnquartieren zu prüfen und umzusetzen. Der Gemeinderat einigte sich nach kurzer Diskussion auf die Variante A.
Für Bellach hat sich das lange «Warten müssen» der Besitzer der Parzellen 2365 und 2455 (aktuell noch teils Reserve- und teils Freihaltezone) im Mühleacker gelohnt. Gemäss künftiger Zonenplanung liegt das Gebiet in der 2-geschossigen Wohnzone, mit Gestaltungsplanpflicht. Schon 2011 wurde eine Umzonung anbegehrt, und lag ein Überbauungsprojekt mit einem Dutzend Einfamilienhäusern vor, das aber auf Intervention vom Kanton zurückgestellt werden musste. Jetzt, sieben Jahre später, nach der beinahe abgeschlossenen Ortsplanungsrevision, durfte der Gemeinderat einen Gestaltungsplan gutheissen, der als vorbildlich bezeichnet wurde. «Die Überbauung ist dem Terrain angepasst und nimmt Rücksicht auf die nachbarschaftlichen Grundstücke», sagte Bauverwalter Jürg Vifian. Zudem ist sie dichter als beim ersten Projekt gestaltet. Entstehen sollen vier Einfamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 27 Wohneinheiten.
Mit etwas Verspätung hat sich der Gemeinderat nun doch noch Legislaturziele verpasst. Eine Arbeitsgruppe fasste die Vorschläge der Fraktionen zusammen. Dabei würden einige Themen, wie Wohnen im Alter, Neuzuzüger oder Planungsausgleich bereits behandelt, jedoch nicht als Legislaturziel. Zu Legislaturzielen erhoben hat die Arbeitsgruppe das Thema Tempo 30 in den Wohnquartieren. Dazu nötig sei aber ein zusätzliches Budget von 50'000 Franken für ein Verkehrskonzept. Ohne genehmigtes Budget werde das Ziel nicht behandelt, wie Daniel Meier (FDP) ausführte. Ein weiteres Legislaturziel ist Erarbeitung einer Strategie für die gemeindeeigenen Liegenschaften. Dafür soll eine neue Arbeitsgruppe mit je einem Vertreter aus jeder Fraktion, sowie mit Gemeindepräsident, Finanzverwalter und Bauverwalter gebildet werden. Zum dritten Legislaturziel wurde die IT-Strategie der Gemeinde erhoben. Auch hier soll eine Arbeitsgruppe tätig werden. Der Gemeinderat genehmigte die drei Legislaturziele einstimmig, inklusive der nötigen Budgets.