Kanton Solothurn
Zwei Aufträge verlangen die Entlastung der Volksschule — sie werden als erheblich erklärt

Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission spricht sich für Entlastungen der Volksschule aus: Stellvertretungskosten von COVID-19-bedingten Ausfällen sollen vom Kanton mitfinanziert und externe Schulevaluationen verschoben werden.

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Bei Stellvertretungseinsätzen entsteht ein zusätzlicher finanzieller Aufwand für die Einwohnergemeinde. (Symbolbild)

Bei Stellvertretungseinsätzen entsteht ein zusätzlicher finanzieller Aufwand für die Einwohnergemeinde. (Symbolbild)

Keystone

Aufgrund der COVID-19-Pandemie fallen vermehrt Lehrpersonen in der Volksschule aus und es ist davon auszugehen, dass sich diese Situation in den nächsten Wochen mit der Grippesaison verschärfen werde, heisst es in einer Medienmitteilung. Diese Personalausfälle können nur durch Stellvertretungseinsätze aufgefangen werden, was einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Einwohnergemeinden bedeutet.

Ein fraktionsübergreifender dringlicher Auftrag verlange, dass sich der Kanton an diesen Zusatzkosten finanziell beteilige. Der Regierungsrat habe diesen Auftrag erheblich erklärt und auch in der Bildungs- und Kulturkommission war man der Meinung, dass die Schulträger einen Beitrag an diese ausserordentlichen Kosten erhalten sollen. Der Auftrag wurde einstimmig erheblich erklärt.

Sistierung der Schulevaluationen

Die Pandemie verursache auch für die Schulleitungen einen grossen Aufwand, beispielsweise wenn es gelte, die Schutzmassnahmen an den Schulen umzusetzen und den Unterricht vor Ort aufrecht zu erhalten, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Ein dringlich eingereichter Auftrag verlange deshalb - als Entlastung - eine Sistierung der externen und internen Schulevaluationen ab 1. Januar 2021.

Der Regierungsrat stimme diesen Anliegen teilweise zu: Er möchte jedoch nur die externen Schulevaluationen ab sofort sistieren - und zwar bis mindestens für das laufende Schuljahr aber längstens bis zur Normalisierung der besonderen Lage. Er betone, dass eine Sistierung auf keinen Fall als Wegfall der Schulaufsicht verstanden werden dürfe. Die Terminierung der internen Schulevaluationen obliege hingegen weiterhin den kommunalen Behörden.

Die Bildungs- und Kulturkommission habe sich mit dem Vorhaben des Regierungsrats zwar einverstanden erklärt, habe den Antrag jedoch ergänzt. Die Mitglieder der Kommission waren grossmehrheitlich der Ansicht, dass die Schulträger bei Bedarf laufende externe Schulevaluationen zu Ende führen können. Der Auftrag wurde anschliessend einstimmig erheblich erklärt. (mgt)