Urteil
Beschwerde abgewiesen: Das Solothurner Polizeigesetz ist in allen wesentlichen Punkten rechtskonform

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen fünf Bestimmungen im neuen Polizeigesetz weitgehend abgewiesen. Damit kann die Polizei künftig Observationen, verdeckte Fahndungen und verdeckte Vorermittlungen durchführen.

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Am 29. November 2020 haben die Stimmberechtigten die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 73 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Die Gesetzesänderung umfasst unter anderem die Rechtsgrundlage für die zweijährige Ausbildung zur Polizistin und zum Polizisten sowie für den elektronischen Datenaustausch zwischen Polizeibehörden.

Zudem werden der Polizei die nötigen, zeitgemässen Instrumente zur Verhinderung moderner Kriminalitätsformen im realen und virtuellen Raum zur Verfügung gestellt. «Mit jedem Delikt, das die Polizei rechtzeitig erkennen und verhindern kann, werden weniger Menschen zu Opfern», schreibt die Staatskanzlei Solothurn in einer Mitteilung.

In anderen Kantonen hätten sich die Observation, die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung beim wirksamen und effizienten Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten bewährt.

Beschwerde grundsätzlich und in allen wesentlichen Punkten abgewiesen

Eine Gruppe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hat im Januar 2021 gegen fünf Bestimmungen des teilrevidierten Gesetzes Beschwerde an das Bundesgericht erhoben. Angefochten wurde die Observation, die verdeckte Fahndung, die verdeckte Vorermittlung, die automatisierte Fahrzeugfahndung sowie das Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 30 kg Gewicht.

Das revidierte Gesetz über die Kantonspolizei ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der fünf angefochtenen Bestimmungen wurde bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils ausgesetzt.

Mit Urteil vom 29. November 2022 hat das Bundesgericht die Beschwerde grundsätzlich und in allen wesentlichen Punkten abgewiesen, soweit es überhaupt auf sie eingetreten ist.

Klar abgewiesen hat das Bundesgericht den Haupteinwand der Beschwerdeführenden, die Polizei dürfe die angefochtenen Massnahmen lediglich bei Vorliegen eines Tatverdachts anordnen. Das oberste Gericht folgt damit der Argumentation des Kantons. Davon ausgehend bestätigt das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit der drei polizeilichen Vorermittlungstätigkeiten: Observation, verdeckte Fahndung und verdeckte Vorermittlung.

Bevölkerung vor schweren Gewalttaten schützen

Der Regierungsrat nehme das Urteil erfreut zur Kenntnis, schreibt die Staatskanzlei: «Es bestärkt den Regierungsrat in seinen Bemühungen, die Bevölkerung vor schweren Gewalttaten wirksam zu schützen», sagt Regierungsrätin Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern. Insbesondere die Möglichkeit der polizeilichen Observation, verdeckten Fahndung und verdeckten Vorermittlung erachtet der Regierungsrat dafür als unverzichtbar.

Mit dem Urteil schaffe das oberste Gericht Klarheit und Vertrauen in die Legitimität der polizeilichen Massnahmen ausserhalb eines Strafverfahrens. Die Rechtssicherheit diene der Bevölkerung und den rechtsanwenden Behörden. (sdf)