Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Kanton Solothurn die Finanzierung des Frauenhauses Aargau-Solothurn überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass mit den bisher geleisteten Pauschalen der Betrieb des Frauenhauses nicht mehr kostendeckend geführt werden kann. Der Kanton hat deshalb für das Jahr 2020 mit der Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn Verhandlungen über neue, höhere Tagespauschalen geführt, wie der Kanton Solothurn in einer Medienmitteilung berichtet. Diese hat der Regierungsrat anfangs Dezember genehmigt.
Gleichzeitig verlangt er aber, dass die Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn konkrete Schritte zur Kostenreduktion vornimmt. Einerseits sollen durch Einsparungen beim Overhead der Geschäftsstelle der Stiftung und andererseits durch eine Reduktion des Liegenschaftsbestands Kosten eingespart werden.
Einheitliche Pauschalen für Frauen und Kinder
Für Frauen und Kinder gelten neu einheitliche Tagespauschalen. Bisher wurden die Leistungen des Frauenhauses Aargau–Solothurn pro Tag mit 307 Franken für Frauen und für jedes Kind mit 146 Franken vergütet. Neu wird eine einheitliche Pauschale von 290 Franken pro Tag festgelegt.
Der Kanton Solothurn hat sich dabei an Tarifsystemen anderer Schutzunterkünfte orientiert. Das Frauenhaus Aargau-Solothurn erhält neu pro belegtes Bett eine Abgeltung. Die Erfahrung zeigt, dass im Frauenhaus Aargau-Solothurn ungefähr gleich viele Frauen wie Kinder betreut werden. Mit der Erhöhung der Tagespauschalen kann der Betrieb des Frauenhauses Aargau-Solothurn weiter gesichert werden. (mgt)