Staatshilfe
Zusätzliche 70 Millionen Entschädigung: Solothurner Spitäler brauchen doch mehr Geld wegen Corona-Ausfällen

16 Millionen hat das Stimmvolk schon bewilligt, das reicht bei weitem nicht. Es wird eine zweite Volksabstimmung über die Abgeltung von pandemiebedingten Ertragsausfällen und Mehrkosten für die Solothurner Spitäler geben.

Urs Moser
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Corona-Testzentrum im Neubau des Bürgerspitals Solothurn.

Corona-Testzentrum im Neubau des Bürgerspitals Solothurn.

Hanspeter Bärtschi

Die Solothurner Spitäler sollen zur Abgeltung ihrer pandemiebedingten Ertragsausfälle und Mehrkosten vom Kanton mit weiteren 70,3 Millionen entschädigt werden. Das Stimmvolk wird im kommenden Februar über diese Abgeltung zu befinden haben.

Von Mitte März bis Ende April 2020 wurden öffentliche und private Spitäler vom Bundesrat verpflichtet, auf nicht zwingend nötige Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe zu verzichten. Für die daraus resultierenden Ertragsausfälle und den coronabedingten Mehraufwand werden die Spitäler vom Bund aber nicht entschädigt.

Daher hatten die Stimmberechtigten vergangenen April über eine Akonto-Zahlung des Kantons von 16,2 Millionen an die Spitäler zu befinden: 11,8 Millionen für die Solothurner Spitäler AG soH, 3,1 Millionen für die privaten Pallas Kliniken und 1,3 Millionen für die Privatklinik Obach. Die Vorlage wurde mit 71 Prozent Jastimmen gutgeheissen.

Entschädigungsanspruch beläuft sich auf 41,5 Millionen

Der Begriff Akontozahlung machte schon damals klar: da kommt noch mehr. Allerdings hiess es in der Abstimmungsbotschaft, die Ausfälle dürften mit den 16,2 Millionen zu 75 Prozent abgegolten sein. Die soH machte hingegen kurz darauf einen Schaden von 45 Millionen geltend, den sie vollumfänglich abgegolten bekommen wollte.

Ganz so viel soll es nun doch nicht sein. In der am Dienstag von Regierungsrat verabschiedeten Botschaft zur neuen Vorlage werden die Ansprüche aller Spitäler für das Jahr 2020 auf 41,5 Millionen beziffert: 35,5 Millionen für die soH und knapp 6 Millionen für die Pallas Kliniken. Wie sich herausstellte, ist die Obachklinik nicht anspruchsberechtigt, weil sie die Ausfälle im Verlauf des Jahres kompensieren konnte. Nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen resultiert ein für das Jahr 2020 noch zu beantragender Kredit von 25,3 Millionen.

Und noch einmal 45 Millionen für 2021/22

Die epidemiologische Lage bleibt angespannt. Das Departement des Innern hat die soH Anfang Monat angewiesen, die Intensivpflege-Kapazitäten «bedarfsgerecht» zu erhöhen und nicht dringende Operationen wieder teilweise zu verschieben. Neben den in diesem Jahr bereits angefallenen, rechnet man deshalb zumindest für den kommenden Winter 2021/22 mit weiteren erheblichen Ertragsausfällen und Mehrkosten bei den Solothurner Spitälern und Kliniken.

Deshalb wird dem Kantonsrat ein weiterer Verpflichtungskredit in der Höhe von 45 Millionen Franken für die beiden Jahre beantragt. In der Botschaft der Regierung ist nicht aufgeschlüsselt, wie sich diese Summe auf die soH und die Privatkliniken verteilt. Sollten sich wider Erwarten der Bund oder die Krankenkassen doch noch an den Abgeltungen beteiligen, werden diese Zahlungen in die Staatskasse überführt.

Bei den Abgeltungen handelt es sich finanzrechtlich um neue Ausgaben, sie sind somit dem obligatorischen Referendum unterstellt. Die Volksabstimmung über beide Beschlüsse zusammen (Schlusszahlung 2020 und Verpflichtungskredit 2021/22) ist für den kommenden Februar geplant. Zu berücksichtigen ist, dass für die Schlusszahlung 2020 bereits Rückstellungen von 20,6 Millionen gebildet wurden, sodass hier netto «nur» ein Aufwand von 4,7 Millionen verbleibt.