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Statt 8,5 Jahre muss ein 40-jährigen aus dem Rotlichtmilieu jetzt nur 5,5 Jahre ins Gefängnis. Unter anderem wurde dem Schweizer auch versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen.
Als gnadenloser Zuhälter wird ein 40-jähriger beschrieben. Die Liste der Anklagepunkte ist lang: Menschenhandel, Prostitution, versuchte vorsätzliche Tötung. Für diese Delikte wurde der Angeklagte bereits zu 8,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Doch das Obergericht hat die Strafe nun auf 5,5 Jahre verkürzt. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, wird nach der schriftlichen Urteilsverkündung entschieden.