Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Personen, die so stark unter Long-Covid leiden, dass sie nicht wie bis anhin weiterarbeiten können, können sich bei der Solothurner IV-Stelle melden. So können frühzeitig medizinische Behandlungen und allenfalls berufliche Massnahmen abgeklärt werden.
Über Long-Covid ist noch immer sehr vieles unbekannt. Wieso leiden manche Menschen noch Wochen nach einer überstandenen Corona-Erkrankung unter gewissen Symptomen? Wer ist besonders anfällig dafür? Was sind die Langzeitfolgen?
Das sind alles Fragen, die noch nicht abschliessend beantwortet werden können. Ja es ist noch nicht einmal klar, wie viele Menschen in der Schweiz eigentlich an Long-Covid leiden. Zehn Prozent aller, die Corona hatten, ist eine Schätzung, die man immer wieder hört. Fast wöchentlich erscheinen aktuell Studien, die andere Zahlen nennen.
Was Stand heute klar ist: die Symptome. Anhaltende Atembeschwerden, Erschöpfung, Müdigkeit und eine verminderte Leistungsfähigkeit kommen vor. Aber auch anhaltende Konzentrationsstörungen sind möglich.
Und was ebenfalls Stand heute klar scheint: Es wird Fälle geben, in denen Menschen langfristige Schäden davontragen. Sodass sie zum Beispiel den bisherigen Beruf nicht weiter werden ausüben können. Wenn dieses Risiko besteht, können sich die Betroffenen frühzeitig bei der IV melden. Das kann auf Anraten des Arztes oder der Versicherung hin passieren. Oder auch aus eigenem Antrieb heraus.
Bis Ende September haben sich im Kanton Solothurn insgesamt 34 Personen an die kantonale IV-Stelle gewandt. 15 davon sind zwischen 56 und 65 Jahre alt. Alle anderen sind jünger, wobei niemand unter 18 ist. Bei der IV meldeten sich Personen, die ganz unterschiedlich stark unter Long-Covid leiden. Die IV-Stelle schreibt:
«Long-Covid kann mit einer Vielzahl von Symptomen und Funktionsstörungen in unterschiedlicher Ausprägung einhergehen.»
Zu den 34 Fällen dürften noch weitere dazukommen. Zwar sei es schwierig, die weitere Entwicklung zu beurteilen, schreibt die IV. «Dies hängt sicher auch stark von den Fortschritten in den medizinischen Behandlungsmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten ab.» Aber man gehe derzeit von weiteren Anmeldungen aus.
Dass sich Long-Covid-Patienten an die IV wenden können – für dieses Vorgehen hat man sich schweizweit entschieden. Damit werden die schwereren Long-Covid-Fälle nicht nur einheitlich erfasst. Sondern die zuständigen IV-Stellen können auch gleich frühzeitig damit beginnen, die Fälle einzeln abzuklären.
Welche medizinischen Behandlungsmöglichkeiten wurden noch nicht ausgeschöpft und könnten allenfalls noch helfen? Die Solothurner IV-Stelle schreibt:
«Bei Long-Covid sind – mit zunehmender Erfahrung – erste Behandlungsansätze erkennbar, die für die Betroffenen zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führen.»
Und die IV-Stelle kann auch damit beginnen, berufliche Massnahmen zu prüfen. Kann die Person etwa in einer anderen Funktion oder in einem anderen Pensum weiterarbeiten? Oder könnte sie in einem anderen Job weiterarbeiten, würde also eine Umschulung helfen?
Zum Erfolg der beruflichen Massnahmen kann die IV-Stelle allerdings noch keine Aussagen machen. Zu klein sind die Fallzahlen und zu neu die Krankheit.
Wenn die anderen Massnahmen nicht oder nur teilweise Erfolg haben, können auch IV-Renten oder Hilflosenentschädigungen zum Thema werden. Doch auch dazu liegen noch keine Zahlen vor. Denn: Auf eine IV-Rente hat man frühstens ein Jahr nach Beginn der Krankheit Anspruch.