Gas-Engpass
Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Vorschläge des Bundes – doch Schulen sollen von den Beschränkungen ausgenommen werden

Der Bundesrat schlägt für den Fall einer Gasmangellage mögliche Bewirtschaftungsmassnahmen vor. Der Solothurner Regierungsrat begrüsst es, dass der Bund Vorkehrungen trifft. Er fordert den Bundesrat auf zu prüfen, die Schulen und Sonderschulen von den Beschränkungen auszunehmen.

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Für den Fall einer Gasmangellage im Winter schlägt der Bundesrat ein Bewirtschaftungskonzept vor. Er sieht dabei neben Sparappellen auch die Umschaltung von erdgasbetriebenen Zweistoffanlagen, Verwendungseinschränkungen (zum Beispiel eine Raumtemperatur von maximal 19 Grad Celsius), Verwendungsverbote von Gas (etwa in Saunen und Wellnessbäder) und die Kontingentierung vor.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst es grundsätzlich, dass der Bund Bewirtschaftungsmassnahmen plant. Da aber bei einer Kontingentierung in den mit Gas beheizten Schulanlagen kein Unterricht stattfinden kann, würde es zu einer Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler kommen. Das schreibt die Kantonsregierung in einer Mitteilung.

Der Regierungsrat fordert deshalb den Bundesrat dazu auf, zu prüfen, die Schulen von den Beschränkungen auszunehmen. Das solle ebenso für Sonderschulen für Behinderte und Beeinträchtigte gelten. (sks)