Steuerabstimmung
Finanzminister Roland Heim zum deutlichen Ja: «Zufrieden, aber nicht euphorisch»

Der Souverän hat die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform zur Freude des Finanzdirektors deutlich bejaht. Sogar um einiges deutlicher als erwartet.

Balz Bruder
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Was für ein Vergleich: Am 19. Mai 2019 gab es für Finanzdirektor Roland Heim allen Grund, Trübsal zu blasen. Damals hatte der Souverän die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform mit 51,4 Prozent bachab geschickt. Die Ratlosigkeit war gross.

Nun, knapp dreiviertel Jahre später, hat sich die Gemütslage des obersten Kassenwarts gründlich verändert. Am Sonntag Nachmittag zeigte sich Heim jedenfalls in aufgeräumter, wenn auch nicht euphorischer Stimmung. Die Erleichterung war gross, dass das Stimmvolk die Steuerreform im zweiten Anlauf mit fast 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen hatte. Alle Gemeinden, auch die Städte, stimmten der Vorlage mehr als deutlich zu.

Heim sagte denn auch: «Mit seinem Ja hat das Stimmvolk auch honoriert, dass es Regierungs- und Kantonsrat in weniger als neun Monaten gelungen ist, eine Vorlage auszuarbeiten, mit der den im Kanton ansässigen juristischen Personen noch zeitgerecht eine verbindliche Umsetzung der Steuerreform des Bundes präsentiert und die notwendige Sicherheit geboten werden kann.»

In der Tat hat der Souverän mit seinem Ja «zu diesem in zähem Ringen gefundenen Kompromiss», wie sich Heim ausdrückte, dafür gesorgt, dass der Kanton steuerlich den Anschluss als Wirtschaftsstandort nicht verliert, die Unternehmungen bereits für das laufende Jahr Rechtssicherheit haben, rund 40000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Steuerentlastung von 10 Prozent und mehr erfahren – und die Gemeinden die nötige Zeit erhalten, um sich in den nächsten acht Jahren auf mögliche tiefere Steuererträge einzustellen.

Gleichsam zur Beruhigung für den Kanton konnte Heim auch verraten, dass der Staat die Mindereinnahmen ebenso wie die Dotierung des kantonalen Finanzausgleichs «ohne Massnahmenpläne» werde bewältigen können. Allerdings: Es gebe umgekehrt auch keinen Grund, «in eine finanzpolitische Euphorie» auszubrechen. Denn das steuerpolitische Umfeld bleibt anspruchsvoll. Zum einen geht es um die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform mit der schrittweisen Senkung der Gewinnsteuerbelastung von 21,4 auf 15,1 Prozent für die juristischen Personen sowie um die Entlastung der kleinen Einkommen – rückwirkend auf Anfang 2020. Zum andern wird die Erhöhung der Vermögenssteuer sowie der Teilbesteuerung der Dividenden und die Übernahme der Finanzierung der Familienergänzungsleistungen auf Anfang 2021 vorzubereiten sein.

Und dann warten auf den Regierungs- und den Kantonsrat grosse steuerpolitische Herausforderungen für die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen. Bis Ende Mai muss die Regierung Stellung nehmen zur Volksinitiative «Jetz si mir draa!», die bis 2030 eine Angleichung der Steuerbelastung für die natürlichen Personen auf das schweizerische Mittel verlangt. Zudem muss die Regierung ebenfalls in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag für die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen im Umfang von 20 bis 30 Mio. Franken vorlegen. So hat es die Legislative der Exekutive per dringlichen Auftrag verlangt.

Ob der Souverän noch in diesem Jahr neuerlich eine Steuerabstimmung erleben wird, hängt in erster Linie davon ab, ob Regierung und Parlament die Volksinitiative annehmen oder nicht. Bei Annahme hat die Politik zwei Jahre Zeit, sich über die Umsetzung zu beraten. Bei Ablehnung werden die Solothurnerinnen und Solothurner am Dezember neuerlich an die Urne gerufen. Laut Heim ist das Thema im Regierungsrat noch nicht diskutiert – ebenso wenig ist die Frage nach einem allfälligen Gegenvorschlag beantwortet.