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Kanton Solothurn
Der Kanton Solothurn ergänzt sein Angebot für Menschen mit einer Behinderung. Dafür schliesst er eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Pro Infirmis bis 2025 ab.
Der Kanton Solothurn stärkt die bestehenden Angebote für Menschen mit einer Behinderung gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz. Konkret werden die Angebote vielfältiger ausgebaut, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Montag. Er leiste damit einen Beitrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Das 2006 von der UNO verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welches auch in der Schweiz umzusetzen ist. Teilweise liegen die in der BRK geregelten Aufgaben in der gesetzlichen Zuständigkeit der Kantone.
Im Auftrag des Amtes für Gesellschaft und Soziales stellt Pro Infirmis Aargau-Solothurn verschiedene Angebote bereit. Diese sind für die Nutzenden kostenlos. Die Sozialberatung unterstützt Erwachsene mit Behinderung und deren Angehörige in schwierigen Lebenssituationen.
Auch administrative Unterstützung kann in Anspruch genommen werden: zum Beispiel beim Zahlungsverkehr mit Bank und Post. Die Betroffenen bleiben so selbstständig. Zudem werden andere Unterstützungssysteme wie Sozialdienste und Beistandschaften entlastet. Ebenfalls angeboten werden spezifische Weiterbildungsmöglichkeiten und eine Beratung für Menschen mit Behinderung, die Personal für Assistenzleistungen einsetzen möchten.
Das Ziel: Durch das Angebot von Pro Infirmis erhalten Menschen mit Behinderung im Kanton Solothurn die Möglichkeit, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.