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Ab dem 11. Mai lockert der Bundesrat weitere Massnahmen, die wegen des Coronavirus verhängt wurden. Trotzdem gelten weiterhin wichtige Verhaltensregeln für die Bevölkerung.
Seit dem 16. März befindet sich die Schweiz im Ausnahmezustand: Die Strassen sind leer, die Geschäfte geschlossen und Fluglärm gehört (vorläufig) der Vergangenheit an. Um einen Weg aus dem Lockdown – der unser Land momentan fest im Griff hat –, zu finden, hat der Bundesrat Lockerungsmassnahmen in mehreren Schritten angekündigt.
Bereits seit dem 27. April sind Bau- und Gartengeschäfte wieder geöffnet, Spitäler dürfen wieder nicht zwingende Eingriffe durchführen und Coiffeursalons können, unter Auflagen, wieder Kunden bedienen. Alle anderen Geschäfte mussten sich nochmals um zwei Wochen gedulden und dürfen nun erst am Montag wieder öffnen.
Mit den Lockerungsmassnahmen, die nun am 11. Mai in Kraft treten, gehen wir nun einen grossen Schritt zurück in Richtung Normalzustand – wenn auch mit Einschränkungen im Alltag.
So dürfen zum Beispiel alle Läden ab Montag wieder geöffnet haben, es gelten aber Beschränkungen für die Anzahl Personen, die sich in einem Geschäft aufhalten dürfen. Auch verkehrt der öV wieder nach normalem Fahrplan, den Reisenden wird jedoch das Tragen einer Maske empfohlen. Die grösste Änderung dürfte jedoch die Wiedereröffnung der Primar- und Sekundarschulen sein, nachdem diese nun für acht Wochen auf Homeschooling und Fernunterricht setzen mussten.
Die detaillierte Übersicht der morgigen Lockerungen sehen Sie in der Grafik:
Für viele Menschen, und natürlich Restaurant- und Barbesitzer, dürfte auch die Lockerung im Gastrobereich eine grosse Freude sein. Denn auch diese sind am morgen wieder geöffnet und man kann sich nach langem Unterbruch wieder ein Feierabend-Bier in seiner «Beiz» genehmigen oder Freunde zum Znacht treffen.
Allerdings unter starken Auflagen, die verhindern sollen, dass sich zu viele Menschen mit wenig Abstand am gleichen Ort aufhalten. Um mögliche Ansteckungsketten rückverfolgen zu können, sind Gäste daher auch dazu angehalten, ihre persönlichen Daten im Restaurant zu hinterlegen.
Aufschnaufen dürfen auch kulturelle Institutionen wie etwa Bibliotheken, Galerien und Museen, die ihre Türen wieder öffnen dürfen. Die «Bitte nicht berühren»-Policy dürfte jetzt noch strenger umgesetzt werden. Ausgenommen von der Öffnung sind Opern- und Schauspielhäuser, da deren Veranstaltungen in der Regel in die Kategorie «Grossveranstaltungen» fallen, welche noch bis Ende August verboten sind.
Abhängig von der Entwicklung der Coronavirus-Lage im Land wird es dann voraussichtlich am 8. Juni zu einer weiteren Lockerung der Massnahmen kommen. Angekündigt wurde unter anderem, dass das Versammlungsverbot von Gruppen über 5 Menschen wieder aufgehoben werden soll. Auch sollen etwa Gottesdienste wieder durchgeführt werden und Zoos, Kinos und weitere kulturelle Institutionen ihre Türen wieder öffnen können.
Ob und in welchem Umfang diese Lockerungen umgesetzt und durchgeführt werden können, hänge jedoch auch stark davon ab, die sich die Bevölkerung weiterhin an die Einhaltung der Massnahmen halte, die vom BAG herausgegeben wurden. Sind die Ansteckungszahlen weiterhin rückläufig, so will der Bundesrat am 27. Mai entscheiden, wie es mit dem weiteren Lockerungsfahrplan aussehen soll.
Trotz all der Lockerungen, die in einer ersten Etappe am 27. April begonnen und nun am 11. Mai weitergeführt werden, gelten nach wie vor wichtige Verhaltensregeln für die Bevölkerung im Alltag. Diese sind: