(sku) Konkret geht es laut einer Mitteilung der Unia vom Freitag um Hausangestellte, Betreuerinnen in Privathaushalten, Sans-Papiers, Scheinselbtständige oder entlassene Mitarbeitende ohne Arbeitslosenentschädigung. Gemäss Unia können sie aktuell weder Entschädigungen der Arbeitslosversicherung noch der Erwerbsersatzordnung beanspruchen. Zudem hätten sie keine Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen.
Unterstützt von rund zwei Dutzend weiteren Organisationen fordert die Unia in einem Brief an den Bundesrat den Bund und die Kantone dazu auf, die notwendigen Mittel für einen speziellen zusätzlichen Coronaüberbrückungsfonds bereitzustellen.