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Schweiz
20 Milliarden Franken wollte der Nationalrat an Coronahilfen für notleidende Firmen beschliessen, etwas mehr als 10 Milliarden wollte der Ständerat sprechen. Letzerer hat sich nun durchgesetzt.
Drei Sessionswochen lang haben National- und Ständerat um die Coronahilfen gefeilscht. Nun liegt ein Einigungsvorschlag vor. Durchgesetzt hat sich dabei zu grossen Teilen der Ständerat. Dessen Zielsetzung war die Unterstützung von Härtefällen, während der Nationalrat hin zu einer Umsatzentschädigung für (teil-)geschlossene Betriebe tendierte. Die Variante des Nationalrates hätte gegen 20 Milliarden Franken gekostet.
Konkret sieht die Lösung folgende Eckwerte vor:
-Neben den ab November zwangsgeschlossenen Betrieben erhalten auch Firmen eine Härtefallentschädigung, wenn der Jahresumsatz 2020 um mehr als 40 Prozent zurückgegangen ist (wie bisher). Der Nationalrat wollte zuerst bereits ab 25, dann ab 30 Prozent Umsatzrückgang Gelder sprechen. Bei besonders stark getroffenen Firmen (mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch) kann die Hilfe aber nun erhöht werden.
-Es gibt, anders als es der Nationalrat wollte, keine zusätzliche Zahlungserstreckungen bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen.
-Gestrichen ist in weiteres Hilfsgefäss, dass zwangsgeschlossene Unternehmen mit bis zu 30 Prozent des entfallenen Umsatzes für die Monate seit November entschädigen wollte.
-Selbständige können eine Entschädigung des Erwerbsausfalls erhalten, wenn der Umsatzeinbruch mehr als 30 Prozent (bisher: 40 Prozent) beträgt im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2019.
-Der Nationalrat wollte, dass sich der Bund an ungedeckten Kosten von Anlässen und Events beteiligen kann. Dies wird nun nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung auf Gesuch hin gelten. Für regionale und lokale Anlässe sollen die Kantone zuständig sein.
-Bei Hilfszahlungen über 5 Mio. Franken müssen die Besitzer der Betriebe ebenfalls einen Betrag einschiessen.
-Ein Unternehmen, das Hilfe erhält , darf in den drei Folgejahren keine Dividenden ausschütten oder Kapitaleinlagen zurückerstatten. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Nachfolgelösungen.
-Im Tieflohnbereich zahlt der Bund bei Kurzarbeit bis Ende Juni 100 Prozent des Lohnes und nicht 80 Prozent.
-Macht ein Unternehmen mit über 5 Mio. Franken Umsatz in dem Jahr, in dem es Gelder erhält, Gewinn, muss es diesen – oder Teile davon - an den Staat abgeben.
-Zugang zu den Härtefallgeldern erhalten Firmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sind. Bisher galt der 1. März 2020.
-Sportklubs, die Hilfen erhalten, müssen hohe Spielerlöhne zu einem gewissen Prozentsatz oder auf eine Schwelle hinunter kürzen. Ansonsten erhalten sie weniger Hilfsgelder. Die Regelung geht allerdings etwas weniger weit als die bisherige.
Dass sich der Ständerat durchsetzte, stösst insbesondere bei der Ratslinken auf Kritik. Als «frustrierend» bezeichnete dies die Grüne Nationalrätin Regula Rytz (BE). «Anstatt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, wurden neue Bürokratiemonster, Hürden und Fallstricke kreiert», schrieb sie auf Twitter.
Allerdings wird auch in der nun beschlossenen Variante die 10-Milliarden-Hilfe, mit der der Bundesrat ins Parlament gegangen war, um weitere 2 Milliarden Franken erhöht. Finanzminister Ueli Maurer hatte in der Debatte mehrfach gewarnt, dass zwar Hilfe gesprochen werden soll, mit Blick auf die Finanzen aber nicht überbordet werden könne. Er hatte dem Nationalrat einen «Ausgabenrausch» vorgeworfen.