Das Wichtigste in Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 12 Monate davon seien unbedingt zu vollziehen. Für die bedingte Freiheitsstrafe sei eine Probezeit von drei Jahren zu verhängen. Ausserdem forderte die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot während drei Jahren für die Führung eines Zirkus oder die Beteiligung an einem.
- Oliver Skreinig verwies in der Befragung mehrfach auf seinen mittlerweile verstorbenen Partner Peter Gasser. Dieser habe sich um die administrativen Geschäfte der Gesellschaften gekümmert. Skreinig habe ihm vertraut und selber keinen vollen Einblick in die finanziellen Angelegenheiten gehabt.
- Die Verteidigung verlangte in den meisten Punkten einen Freispruch, da Oliver Skreinig bei den Gesellschaften nicht verantwortliches Organ gewesen sei. Nur einiger Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sei er schuldig zu sprechen. Das bedeute eine Busse sowie eine Geldstrafe.
- Das Gericht spricht Oliver Skreinig schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
14:12 Uhr
Oliver Skreinig wird in allen Punkten schuldig gesprochen. Das Gericht ordnet eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten an, 6 Monate davon unbedingt. Für die bedingte Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von vier Jahren.
Zusätzlich muss er eine Geldstrafe zahlen: 180 Tagessätze à 30 Franken. Diese Strafe ist bedingt, bei einer Probezeit von vier Jahre. Zusätzlich erhält der Zirkusdirektor eine Busse über 400 Franken aufgebrummt.
Weiter spricht das Bezirksgericht ein Berufsverbot für vier Jahre aus. Skreinig ist es für diese Zeit verboten, als Organ eines Zirkus tätig zu sein.
12:00 Uhr
Damit ist die Parteiverhandlung beendet, das Gericht verkündet das Urteil am Nachmittag mündlich.
12:00 Uhr
In seinem Schlusswort hält Oliver Skreinig fest, dass er von vielem nichts gewusst habe und erst im Nachhinein davon erfahren habe.
11:51 Uhr
Der Staatsanwalt darf zum Vortrag der Verteidigung Stellung nehmen. Im Prinzip sei jeder Gesellschafter auch verantwortliches Organ. Zudem wurden 2013 sowohl Peter Gasser als auch Oliver Skreinig verurteilt, obwohl auch damals Skreinig nur als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen war.
Es sei nun die Kardinalsfrage, die das Gericht zu beurteilen habe: War Oliver Skreinig Organ der Gesellschaften?
11:37 Uhr
Der Fürsprecher sagt weiter: Die Staatsanwaltschaft habe nicht bewiesen und auch nicht im Einzelnen dargelegt, warum Oliver Skreinig faktisches Organ und damit Mitverantwortlicher der Gesellschaften war. Man müsse dies für eine Verurteilung darlegen können.
11:26 Uhr
Für Vorwürfe gegen die Gesellschaft, zum Beispiel das Bereitstellen von Fahrzeugen in nichtbetriebssicherem Zustand, könne Skreinig nicht zur Verantwortung gezogen werden, da er kein Organ der Gesellschaft sei.
Nur bei der neusten Gesellschaft, die Skreinig nach dem Tod von Peter Gasser im Jahr 2018 alleine gründete und bei der er auch Geschäftsführer und damit Organ war, könne Skreinig zur Verantwortung gezogen werden.
11:13 Uhr
Skreinig sei in den meisten Gesellschaften nicht Geschäftsführer gewesen. Die Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister bedeute zudem noch lange nicht, dass Skreinig verantwortliches Organ der Gesellschaft sei.
11:09 Uhr
Es geht weiter, das Wort hat die Verteidigung. Skreinig sei bezüglich der meisten Punkte freizusprechen. Schuldig zu sprechen sei in einzelnen Fälle der Nichtabgabe von Kontrollschildern und der Bereitstellung von Fahrzeugen in nichtbetriebssicherem Zustand. Das bedeute eine Busse sowie eine bedingte Geldstrafe.
10:40 Uhr
Die Vergehen stehen in Zusammenhang mit der Führung eines Zirkus. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot für drei Jahre. Damit hätte Skreinig keine Gründe mehr, auf die gleiche Weise delinquent zu werden. Eine Anstellung bei einem Zirkus sei aber möglich.
Das Plädoyer des Staatsanwalt ist beendet, es gibt noch einmal eine kurze Pause. Danach wird der Fürsprecher von Skreinig sein Plädoyer halten.
10:38 Uhr
Der Traum von Oliver Skreinig sei verständlich und seine Liebe zum Zirkus lobenswert. Trotzdem müssen die Gesetze gelten, sagt der Staatsanwalt.
Für die Misswirtschaft sieht die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten vor. Die anderen Delikte zusammen erhöhen die Strafe aus Sicht der Staatsanwaltschaft auf 24 Monate. Oliver Skreinig habe gezeigt, dass er keinen Respekt vor dem Gesetz habe. Bisher sei er gut weggekommen und es habe nichts genutzt. Der Staatsanwalt sagt:
12 Monate der 24 seien unbedingt zu vollziehen. Für die bedingte Strafe beantragt die Staatsanwaltschaft eine Probezeit von drei Jahren.
10:32 Uhr
Während fünf Jahre hätte die Bilanz deponiert werden müssen. Dass dies so lange nicht geschehen sei, müsse bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Der Konkurs sei zudem erst auf Antrag eines Gläubigers eröffnet worden. Auch die Höhe der Verlustscheine, die sich über die Jahre angehäuft hätten, implizierten ein schweres Vergehen, sagt der Staatsanwalt.
Die Hoffnung, er komme schon über die Runde, habe sich nicht erfüllt. Das habe auch Skreinig selber gewusst.
10:29 Uhr
Bei der Strafzumessung verweist der Staatsanwalt darauf, dass die Misswirtschaft das schwerste Vergehen ist. Dieses werde mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Aufgrund der Fülle der Vorfälle reiche eine Geldstrafe nicht.
10:14 Uhr
Schon viermal beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft mit dem Konkurs einer Gesellschaft, an der Skreinig beteiligt war. «Er ist unbelehrbar», sagt der Staatsanwalt.
09:59 Uhr
Sowohl Peter Gasser als auch Oliver Skreinig seien im Handelsregister mit Einzelunterschrift eingetragen gewesen. Skreinig sei unter anderem deshalb verantwortliches Organ für die Gesellschaft, führt der Staatsanwalt aus.
Dass Skreinig nicht wusste, wie es finanziell um die Gesellschaft stehe, habe damit zu tun, dass er eben nicht dafür besorgt war, dass eine vollständige Buchhaltung geführt werde. Dies wäre seine Pflicht gewesen.
Skreinig versuche, die Verantwortung Peter Gasser zuzuschieben. Als Organ der Gesellschaft sei er aber selber auch verantwortlich gewesen.
09:51 Uhr
Dass die P+O Betriebs GmbH 2010 Konkurs ging, sei ein Taschenspielertrick gewesen. Die Gesellschaft habe zuvor Circus Royal GmbH geheissen, sagt der Staatsanwalt. Vor dem bevorstehenden Konkurs sei sie unbenannt worden, damit der Name Circus Royal weiterverwendet werden konnte.
Die jeweils Konkurs gegangenen Gesellschaften hatten keine Aktiven, die an die Gläubiger hätten verteilt werden können. Der Fuhrpark, das Zelt und die Tiere gehörten nicht der Gesellschaft, sondern Oliver Skreinig persönlich oder Dritten, führt der Staatsanwalt aus. Die Infrastruktur sei deshalb nicht liquidiert worden und der neuen Gesellschaft einfach wieder zur Verfügung gestellt worden.
Das Zirkuszelt des Circus Royal, hier in Affoltern am Albis, gehörte nicht der Gesellschaft hinter dem Zirkus.
© Walter Bieri/Keystone (11.Juli 2018
09:43 Uhr
Wie Phönix aus der Asche habe er seinen geliebten Zirkus jeweils wieder auferstehen lassen. Schon vor dem definitiven Konkurs einer Gesellschaft habe er jeweils eine neue vorbereitet. Skreinig kümmere sich keinen Deut um Vorschriften, weshalb er seit Jahren Gast bei der Staatsanwaltschaft sei. Skreinig ist zudem vorbestraft: Er wurde 2013 wegen Unterlassung der Buchführung und Misswirtschaft rechtskräftig verurteilt. Dies in Zusammenhang mit der damaligen Gesellschaft P+O Betriebs GmbH, die hinter dem Circus Royal stand.
Es gehe um viel Geld, betont der Staatsanwalt.
09:38 Uhr
Es geht weiter, der Staatsanwalt hat das Wort. Oliver Skreinig habe mehrere Zirkusse geführt, weil die Gesellschaft dahinter nach Konkursen wechselte. Das Geschäftsmodell habe nicht funktioniert, was Skreinig gewusst habe. Er hätte die Bilanz deponieren müssen, was für Unternehmen Pflicht sei, die einfach immer mehr Schulden anhäufen.
09:19 Uhr
Mit 18 Jahren kam Skreinig zu Gassers Zirkus, damals waren sie auch Lebenspartner, sagt der Direktor vor Gericht.
Die Befragung ist damit beendet, Beweisanträge gibt es keine mehr. Nach einer Pause sind die Parteivorträge vorgesehen.
09:18 Uhr
Am Nachmittag kamen im Circus Royal pro Vorstellung durchschnittlich 35 Franken pro Besucher rein, am Abend 15 Franken pro Person, sagt Skreinig. Am Abend deshalb weniger, weil Peter Gasser ein «ausgeklügeltes Freikartensystem» hatte. Weil er meistens viele Besucher begrüssen durfte, habe er sich ausgerechnet, dass die Gesellschaft genug Geld einnimmt.
09:15 Uhr
Der Staatsanwalt hat bei Hamburg diesen Sommer einen Flyer mit der Aufschrift «Schweizer Circus Royal» gesehen. Skreinig sagt, eine Zirkusfamilie habe sich diesen Namen gegriffen, um in Deutschland damit auf Tour zu gehen. Er kenne die Familie nicht und habe nichts damit zu tun. Die Kraft, dagegen vorzugehen, habe er nicht gehabt.
09:07 Uhr
Im Moment habe er nicht vor, wieder einen Zirkus zu führen. Selber ein Unternehmen zu führen, stehe nicht zur Debatte, sagt Skreinig. Er könne aber im September einen Bürojob bei einem Zirkus anfangen, als Angestellter. Dann würde er auch gerne mit diesem Zirkus wieder in die Schweiz. Das geforderte Tätigkeitsverbot würde ihm eine einfache Anstellung im Zirkus nicht verunmöglichen, stellen die Anwesenden fest.
Zuerst habe er einen Schlussstrich unter die Zirkuskarriere ziehen wollen. Ein Engagement auf einem Kreuzfahrtschiff sei wegen Corona ins Wasser gefallen. Wenn er nachträglich etwas anders machen könnte, wäre er nach dem Jahr 2000 vom Zirkus weggegangen, sagt Skreinig.
09:05 Uhr
«Ich bin kein Mechaniker», sagt Skreinig zum Vorwurf, Angestellte mit nichtbetriebssicheren Fahrzeugen fahren zu lassen. Die Fahrzeuge hätten von aussen nicht danach ausgesehen.
Zum Vorwurf, mehrere Kontrollschilder trotz Aufforderung nicht abgegeben zu haben, sagt Skreinig: «Das letzte Jahr war schwierig.» Nach dem Tod von Peter Gasser sei er plötzlich alleine für den Zirkus verantwortlich gewesen. «Es war dem Chaos geschuldet.»
09:01 Uhr
Drei Angestellte aus dem Ausland wurden ohne Arbeitsbewilligung angetroffen. Der Richter befragt der Zirkusdirektor zu diesem Punkt.
«Ich glaube nicht, dass der Fehler bei uns lag», sagt Skreinig. Das Arbeitsvisum hätten die Angestellten ja im Pass gehabt, deshalb hätten sie auch in die Schweiz einreisen können.
08:58 Uhr
Skreinig hat Gasser 1996 kennengelernt, wie er sagt. Bis auf einige Ausnahmejahre habe er mit ihm immer erfolgreiche Zirkussaisons erlebt. Skreinig betont erneut:
Ob die vom Lohn abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge, die nicht an die Ausgleichskasse bezahlt wurden, tatsächlich da waren, weiss Skreinig nicht. Er habe das Gefühl, das Geld sei gar nie da gewesen. Es sei einfach jeweils knapp genug für die Nettolöhne gewesen, die dann bar ausbezahlt wurden.
08:52 Uhr
Auf das Jahr 2018 hin habe Skreinig den Wunsch gehabt, den Zirkus zu verlassen. Es sei ihm psychisch nicht gut gegangen, auch private Dinge seien vorgegangen. Er sei aber wieder geködert worden, weiterzumachen.
08:46 Uhr
Vom Konkurs der Betriebs GmbH habe er von einer Journalistin erfahren. Er sei aus allen Wolken gefallen, sagt Skreinig. «Meiner Ansicht nach hat der Zirkus funktioniert.» In den Büchern, die er dann bei Staatsanwaltschaft einsehen konnte, habe er gesehen, dass die Umsätze ja auch da gewesen seien.
Zwar sei es schwierig gewesen, Rechnungen zu zahlen. Sprichwörtlich eine Minute vor Zwölf sei dann aber jeweils plötzlich Geld da gewesen. «Ich hatte den Eindruck, dass Geld da ist.» Er habe auch einen gewissen Lebensstil mitbekommen, der darauf hingedeutet habe. Peter Gasser habe sich schwer getan, Geld auszugeben. Das sei oft ein Diskussionspunkt gewesen.
08:43 Uhr
«Ich habe jahrelang einen sehr gut besuchten Zirkus erlebt», sagt Skreinig. Es habe auch gute Umsätze gegeben. Peter Gasser habe ihm immer das Gefühl gegeben, es sei alles gut. Was mit dem Geld passiert sei, warum die Gesellschaft immer mehr verschuldet war, könne er sich nicht erklären.
Zirkus liege ihm im Blut. Es habe ihn auch nicht gestört, wenn er 18 Stunden am Tag gearbeitet habe.
Er habe sich nie darum gekümmert, sondern um alles andere. Sein Bild vom Zirkus seien die Jahre gewesen, in denen die Zuschauer in Massen kamen.
08:37 Uhr
Der Richter liest aus den Akten vor: Skreinig habe Zahlungsbefehle und amtliche Verfügungen entgegengenommen, Löhne bezahlt, AHV-Abrechnungen gemacht, Leute angestellt und entlassen, Dokumente im Namen des Zirkus unterschrieben.
Er sei auch oft im Büro gewesen, sagt Skreinig. Er habe ja jeweils die Tourneen geplant. Wenn er anwesend gewesen sei, habe er geholfen. Eigenverantwortlich habe er aber nie handeln können. Auch sei er nie an das Geld der Gesellschaften herangekommen.
08:33 Uhr
Gasser hatte einen starken Charakter, sagt Skreinig. Sein Partner habe jeweils gesagt, es komme alles gut. Skreinig habe ihm geglaubt. Zudem habe er viel gearbeitet und sei über die Jahre psychisch leicht angeschlagen gewesen.
Es seien nun Dinge herausgekommen, die sein Weltbild ziemlich erschüttert hätten, sagt Skreinig.
08:27 Uhr
Skreinig gibt seinen aktuellen Wohnsitz in Deutschland an. Beruflich sei er zurzeit nicht tätig.
«Ich war kein Geschäftsführer», betont Skreinig. Das sei jeweils Peter Gasser gewesen. Der mittlerweile verstorbene Gasser war Skreinigs Partner. Dieser habe es nicht für notwendig befunden, Abschlüsse für die Gesellschaften zu machen. Skreinig selbst sei jeweils das Gesicht des Zirkus gewesen, Gasser habe im Hintergrund gearbeitet.
Im Frühling 2018 startete der Circus Royal in seine zweitletzte Saison.
© Nicole Nars-Zimmer
08:25 Uhr
Der Staatsanwalt trägt seine Anträge vor. Er fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monate. 12 Monate seien zu vollziehen. Zudem fordert er unter anderem ein Berufsverbot für drei Jahre, Skreinig soll also für eine gewisse Zeit keinen Zirkus mehr führen dürfen. Es folgt die Befragung von Oliver Skreinig.
08:23 Uhr
Es geht los: Die Parteien sind alle erschienen. Die Verhandlung führt Berufsrichter Jürg Roth.
Drei Zuschauer konnten im Saal Platz nehmen. Artisten und Angestellte sagten gegenüber unserer Zeitung, dass sie gerne an der Verhandlung teilgenommen hätten. Sie seien allerdings aus Platzmangel abgewiesen worden.
08:11 Uhr
Die Beteiligten sind eingetroffen. Auch Oliver Skreinig ist persönlich erschienen. In den nächsten Minuten werden alle Teilnehmer der Verhandlung im Saal Platz nehmen.
07:55 Uhr
Zur Vorgeschichte
Mitte Dezember 2019 platzte die Bombe. Artisten äusserten in unserer Zeitung heftige Vorwürfe gegen den Direktor des Circus Royal, Oliver Skreinig. Er habe unter anderem Löhne nur teilweise oder gar nicht ausbezahlt. Ausserdem wurden Ausländer ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt, die dann verhaftet und aus dem Land gewiesen wurden.
Die Saison 2019 lief schlecht, oft seien bei Vorführungen nicht einmal 20 Leute ins Zelt gekommen. Als die Artisten im November am Spielort in Dornbirn gemäss eigenen Angaben gesagt hatten, «Wir machen diese Vorstellung noch, aber danach ist Schluss», kam es zum Eklat. Mitten in der Nacht habe sich Skreinig mit seiner Sekretärin aus dem Staub gemacht und alles zurückgelassen.
07:50 Uhr
Heute um 8.15 Uhr beginnt die Verhandlung gegen Oliver Skreinig am Bezirkgsgericht Kreuzlingen. Als Kläger gegen den Direktor des Konkurs gegangenen Circus Royal tritt die Thurgauer Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle und Organisierte Kriminalität auf, Nebenkläger sind das Thurgauer Amt für Betreibungs- und Konkurswesen sowie das Sozialversicherungszentrum Thurgau auf. Es gibt fünf Vorwürfe:
- Mehrfache Misswirtschaft: Die Gesellschaft von Oliver Skreinig war ab 2013 bis zur Konkurseröffnung im Jahre 2018 überschuldet. Da er dies wusste, wäre er verpflichtet gewesen, eine Zwischenbilanz erstellen zu lassen und bei festgestellter Überschuldung den Richter zu benachrichtigen, damit dieser den Konkurs eröffnet. Dieser Pflicht kam Skreinig nie nach. Seit 2012 liess er zudem mehrere monatlich zunehmende Kosten auflaufen: unter anderem Versicherungen, die Miete für das Winterquartier und Löhne.
- Mehrfache Unterlassung der Buchführung: Zwischen 2010 und 2018 unterliess es Skreinig, für die jeweils hinter dem Circus Royal stehenden Gesellschaften eine Buchhaltung zu führen.
- Mehrfache Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung: Mehrere Angestellte des Circus Royal verfügten über keine Arbeitsbewilligung. Als verantwortliches Organ des Circus Royal wäre Skreinig dafür verantwortlich gewesen, dass die ihm bekannten Gesetze eingehalten werden.
- Mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz: Weil er in mehreren Fällen die Fahrzeugversicherung nicht mehr bezahlte, wurde Skreinig jeweils vom Strassenverkehrsamt aufgefordert, Fahrzeugausweise und Kontrollschilder abzugeben. Diesen Aufforderungen kam er bewusst nicht nach. Zudem liess der Circus Royal in mehreren Fällen Angestellte mit Fahrzeugen fahren, die sich in nichtbetriebssicherem Zustand befanden.
- Zweckentfremdung von Arbeigeberbeiträgen: Skreinig unterliess es in mehreren Fällen, Sozialversicherungsbeiträge, die den Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen wurden, der Ausgleichskasse des Kantons zukommen zu lassen.