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Schweiz
Nachtzuschlags-Bussen sind gemäss Bundesamt für Verkehr nicht zulässig. Die SBB dürfen künftig bei fehlendem Nachtzuschlag nur noch in wenigen Fällen eine Busse verteilen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Aufsichtsbehörde des öffentlichen Verkehrs, hat laut «K-Tipp» verfügt, dass die SBB in vielen Fällen keine Bussen mehr erheben dürfen, wenn jemand den Nachtzuschlag von fünf Franken nicht gelöst hat. Gemäss der Verfügung betrifft dies folgende Fälle:
In all diesen Fällen dürfen die Kondukteure künftig zwar den Nachtzuschlag erheben, aber keine Bussen mehr verteilen. Zudem müssen die SBB klarer kommunizieren, dass die Beförderung in der Nacht zuschlagspflichtig ist – etwa, indem sie den Nachtzuschlag deutlich auf allen Nachtzügen und -bussen kennzeichnen.