EU-Waffenrecht
Befürworter befürchten ausbleibende Touristen bei einem Nein – Gegner widersprechen

Ein Nein zum neuen Waffenrecht würde der Tourismusbranche schaden, sagen die Befürworter. Der Bund könnte rasch Abhilfe schaffen, meinen die Gegner. Doch so einfach ist es nicht.

Tobias Bär
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Touristen aus Asien: Ein Extravisum fürs Jungfraujoch?

Touristen aus Asien: Ein Extravisum fürs Jungfraujoch?

KEYSTONE

Die Befürworter eines schärferen Waffenrechts argumentieren im Abstimmungskampf weniger mit dessen Vorteilen als vor allem mit den möglichen Folgen eines Neins. Ein solches beende die Schweizer Schengen-Mitgliedschaft so gut wie sicher, sagen sie. Zu leiden hätte darunter unter anderem die Schweizer Tourismusbranche.

Der Grund: Touristen aus Drittstaaten, die für eine Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, müssten für einen Besuch am Vierwaldstättersee oder auf dem Jungfraujoch noch ein zweites Visum für die Schweiz lösen.

Betroffen wären unter anderem Besucher aus China, Indien oder aus arabischen Ländern. Genau diese drei Gruppen haben gemäss dem Pro-Komitee zuletzt aber an Bedeutung gewonnen und viele Schweizer Tourismusbetriebe gerettet, als die europäischen Gäste wegen des starken Frankens ausgeblieben sind.

Während die Nachfrage aus Europa zwischen 2008 und 2017 regelrecht eingebrochen sei, habe jene aus Fernmärkten zugelegt. Die Befürworter sehen deshalb alleine im Bereich Tourismus eine Bruttowertschöpfung von über einer Milliarde Franken pro Jahr in Gefahr. Für die Waffenrechtsrevision kämpft denn auch ein eigenes Tourismus-Komitee.

Für den Bündner SVP-Nationalrat Heinz Brand und andere Gegner des Waffenrechts sind diese Argumente «zweifelhaft». Sollte die Schweiz tatsächlich aus dem Schengen-Abkommen ausgeschlossen werden, dann könne sie «jederzeit die Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige in eigener Kompetenz festlegen», schreibt Brand in einem Meinungsbeitrag. Etwa indem sie jedes gültige Schengen-Visum als Einreisetitel anerkenne. Ein Schengen-Visum berechtigt zu einem Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Auf die Frage, was gegen diesen Vorschlag spreche, verweist das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf einen Bericht des Bundesrates vom Februar 2018. Darin wird die Möglichkeit einer einseitigen Anerkennung des Schengen-Visums ausgeschlossen. Denn die Schweiz hätte bei dieser Variante «keinerlei Kontrolle mehr darüber, wer ein Visum erhält und wer nicht».

Von der Visumspflicht befreit

Gemäss SEM-Sprecher Lukas Rieder hat die Schweiz heute ein Mitspracherecht bei Visa-Anträgen von Personen aus bestimmten Ländern. Die Liste dieser Länder kann sie selber zusammenstellen. Ersucht nun eine Person aus einer der aufgeführten Nationen beispielsweise in Deutschland um ein Schengen-Visum, dann wird Bern informiert.

Die Schweizer Behörden gleichen das Gesuch unter anderem mit dem Schweizer Polizeifahndungssystem ab. Und sie können die Ausstellung eines Visums durch einen anderen Mitgliedstaat verhindern. «Ohne Schengen-Abkommen hätte die Schweiz kein Vetorecht mehr», sagt Rieder.

Auf dieses Vetorecht verzichtete die Schweiz aber vor ihrer Schengen-Assoziierung im Fall von Staatsangehörigen Thailands und mehrerer Golfstaaten. Sofern diese im Besitz eines Schengen-Visums waren, konnten sie visumsfrei in die Schweiz einreisen. Zudem will der Bund nicht kommunizieren, wie oft die Schweiz heute von ihrem Vetorecht Gebrauch macht und welche Staaten sich auf der Liste befinden.

Als weitere Option schlägt Heinz Brand vor, einzelne für den Tourismus wichtige Länder ganz einfach von der Visumspflicht zu befreien. Der Bundesrat nennt in seinem Bericht China, Indien oder Russland als Beispiele. Allerdings gibt er zu bedenken, dass damit einem Drittel der Weltbevölkerung theoretisch die visumsfreie Einreise in die Schweiz ermöglicht würde.

Ohne Visum in den Schengen-Raum und damit auch in die Schweiz einreisen können heute Touristen aus 60 Ländern. Darunter finden sich neben den USA etwa Kolumbien oder Israel. Bei einem Wegfall von Schengen müsste die Schweiz eigene Visaliberalisierungsabkommen mit all diesen Ländern abschliessen. Sonst bräuchten Touristen aus diesen Nationen auf ihrer Europareise lediglich für die Schweiz ein Visum.

Geht es nach den Gegnern um Heinz Brand, dann wird es gar nie so weit kommen: Die EU habe ein gewichtiges Interesse an der Fortführung der Schengen-Zusammenarbeit mit der Schweiz. Die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter geht hingegen nicht davon aus, dass sich die Schweiz und die EU bei einem Nein am 19. Mai innerhalb der vorgegebenen Frist von 90 Tagen einigen könnten.