«Sässeli» unter Rechtsschutz

Vier Einsprachen liegen gegen das Baugesuch für die Gondelbahn auf den Weissenstein vor. Für die erstinstanzliche Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Verkehr, steht fest: Die Sesselbahn ist nicht sanierbar, solange kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, steht sie aber unter Rechtsschutz.

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Solothurner Zeitung

Marco Zwahlen

«Der Seilbahn Weissenstein AG ist verbindlich zu untersagen, Teile des Sessellifts vorgängig eines rechtskräftigen Entscheides zu entfernen» - dies verlangt der Schweizer Heimatschutz (SHS) im Zuge seiner letzte Woche beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereichten zwei Einsprachen gegen das Seilbahn-Neubauprojekt Weissenstein (wir berichteten). Grund für diese Forderung: An ihrer Aktionärsversammlung im Juni hatte die Seilbahn Weissenstein AG (SWAG) vermeldet, auf einer Warteliste seien bereits 100 «Sässeli» der 60-jährigen Bahn vom Typ Von-Roll 101 verkauft.

Die Forderung des SHS ist seit Wochen erfüllt. Auf Anfrage erklärt BAV-Pressesprecher Gregor Saladin: «Wir haben den Bahnbetreibern untersagt, Bestandteile der Bahn zu verkaufen.» Dies jedoch nicht, weil die Konzessions- und Betriebsbewilligunsgbehörde an einen Erhalt der Bahn glaubt - im Gegenteil.

Fällt im November das Tragseil?

«Wir sind überzeugt, dass dieser Typ Bahn sicherheitstechnisch nicht sanierbar ist. Sie erhält von uns nie mehr eine Bewilligung», wiederholt Saladin die BAV-Haltung. Sprich: Entweder gibts eine neue Bahn, oder keine mehr. Bevor die Haltung der Erstinstanz nicht rechtskräftig bestätigt sei, dürften aber keine wiedergutzumachenden Tatsachen geschaffen werden. Die Verfügung des BAV nimmt die SWAG gelassen: «Wir dürfen ja nur nichts vollziehen», sagt Vize-Verwaltungsratspräsident Rolf Studer.

Noch offen ist, ob die Seilbahn nach ihrer Betriebseinstellung am 1. November aus Sicherheitsgründen das Tragseil demontieren müsse. «Darüber entscheiden wir nächstens», so Saladin.

Eine Einsprache bereits abgelehnt

Die Einsprachefrist gegen das Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren (Baugesuch) ist vor einer Woche abgelaufen. Bereits per Zwischenverfügung vom BAV abgelehnt ist eine Einsprache des SHS. Demnach ist das Bauprojekt korrekt profiliert und ausgesteckt worden.

Neben dem SHS lehnt auch die Stiftung für Landschaftsschutz das Projekt von Grund auf ab. Eine Privatperson wehrt sich gegen die Rodung (mit Ersatzaufforstung) von 2994 Quadratmeter Wald. Eine weitere Einsprache stammt von der Lötschberg--Bahn (BLS). Diese «hält jedoch ausdrücklich fest, nicht gegen das Neubauprojekt zu sein», so Saladin. Sie will lediglich ihre Rechte wahren. Etwa, dass der Zugang zum Bahnhof während der Bauphase nicht eingeschränkt werde.

Heikle Interessenbindungen

In der Stiftung für Landschaftsschutz sitzen als Mitglied Kurt Fluri, Nationalrat und Stadtpräsident Solothurn, sowie als Stiftungsrat Christian Wanner, Finanzdirektor. Kritik von Neubau-Befürwortern ist jedoch Fehl am Platz. Beide haben ihre Funktionen in der Stiftung seit Jahren inne. Fluri unterstützt gar im Patronat «Projekt Weissenstein Plus» den Gondelbahn-Neubau.

Ebenfalls in diesem Patronat explizit positioniert haben sich Volkswirtschaftdirektorin Esther Gassler sowie Bau- und Justizdirektor Walter Straumann. Dies ist problematisch, ist doch der Gesamtregierungsrat im Nutzungsplanverfahren Einspracheinstanz. Auch Alfons Lack, Departementssekretär und Leiter Rechtsdienst von Straumanns Departement, bestätigt: Solche Mitgliedschaften von Regierungsmitgliedern «sind im Hinblick auf Einsprache- oder Beschwerdeverfahren heikel.» Lack selbst war übrigens Mitglied des Vereins Pro Sesseli, der sich für den Erhalt der Sesselbahn einsetzt, als Verein jedoch nicht einspracheberechtigt ist. «Seit dem Gutachten über die Bahn, steht für mich jedoch fest, dass es nur eine neue Bahn geben kann», so Lack.

Warten auf Richtplananpassung

Laut Saladin will das BAV bis im Frühjahr das Plangenehmigungsverfahren abschliessen. Der SHS hat bereits angekündigt, für den Erhalt der Sesselbahn bis vor Bundesgericht zu kämpfen. Sprich: im nächsten Jahr geht auf dem Berg nichts mehr. Einen entscheidenden Schritt weiter kommen könnte das Neubau-Projekt aber schon bald. Das Bundesamt für Raumentwiclung respektive der Bundesrat will spätestens bis Dezember über Richtplananpassung Weissenstein entscheiden. Der Richtplan ist die Basis für den Neubau - bei Ablehnung werden die Gondelbahn-Pläne hinfällig.