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Der ehemalige Skirennfahrer Didier Cuche ist von der Neuenburger Justiz wegen mehreren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Es geht um einen Autounfall vom Juni 2014.
Der frühere Skirennfahrer Didier Cuche ist nach einem Autounfall vom Juni 2014 wegen verschiedenen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Der 42-Jährige zeigte sich erleichtert darüber, dass der Vorwurf des Fahrens im angetrunkenen Zustand vom Tisch ist.
Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 22. Juni 2014 auf dem Rückweg von einem Abend mit Freunden in Cortébert im Berner Jura. In Fontainemelon im Kanton Neuenburg wich Cuche einem Tier aus, worauf er in zwei Pfosten der Streckenbegrenzung prallte.
Danach fuhr Cuche nach Hause und rief von dort mehrere Polizeiposten an, nachdem sich zunächst nur eine automatische Ansage meldete. Er begründete das Verlassen des Unfallorts im August 2015 mit der Angst vor Fotos.
Er befürchtete, andere Verkehrsteilnehmer könnten Bilder von ihm am Unfallort aufnehmen. Über kurz oder lang wären diese Bilder in den Medien gelandet, sagte Cuche nach dem Prozess. Die Polizei kontaktierte den ehemaligen Skistar erst am Folgetag des Unfalls.
Er bestritt stets die Vorwürfe der Fahrerflucht und des Fahrens in alkoholisiertem Zustand. Für den 2012 zurückgetretenen Skirennfahrer stand auch das Image auf dem Spiel, die Berichte über den Unfall trübten die Beziehungen zu den Sponsoren, wie Cuche im August 2015 sagte.
Ein Jahr später folgte am Montag das Urteil des Regionalgerichts des Neuenburger Juras mit Sitz in La Chaux-de-Fonds. Es sprach Didier Cuche wegen des Verlierens der Herrschaft über das Fahrzeug und einer fehlerhaften Benachrichtigung der Polizei über den Schaden für schuldig.
Zudem habe Cuche den Unfallort unerlaubt vor dem Eintreffen der Polizei verlassen, was eine sofortige Kontrolle seiner Fahrtüchtigkeit unmöglich gemacht habe. Nichts im Dossier lasse jedoch auf ein Fahren unter dem Einfluss von Alkohol schliessen, hielt die Neuenburger Justiz in der Medienmitteilung fest.
"Ich habe heute erfahren, dass meine Einschätzung meines Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem Vorfall im Strassenverkehr leider vom Gericht nur teilweise geteilt wird", teilte Didier Cuche kurz nach der Veröffentlichung des Urteils in einer Stellungnahme mit.
Er zeigte sich in der Stellungnahme jedoch froh darüber, dass das "Fahren im angetrunkenem Zustand für das Gericht kein Thema mehr war und somit dieser für mich sehr schwerwiegende Vorwurf als ungerechtfertigt taxiert worden ist."
Auch vom Vorwurf des Fahrens mit einem nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrzeug wurde Cuche freigesprochen. Die auf dem Heimweg nach dem Unfall auf die Fahrbahn ausgelaufene Kühlflüssigkeit habe keine Gefahr für Cuche oder andere Verkehrsteilnehmer dargestellt, hielt das Gericht fest.
Das Gericht verurteilte Cuche zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken. Es blieb damit unter dem Strafbefehl der Neuenburger Staatsanwaltschaft, die Cuche zuvor zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und 6900 Franken Busse verurteilt hatte.
Weil Cuche diesen Strafbefehl angefochten hatte, kam es zum Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 20 Tagen von der Staatsanwaltschaft oder dem ehemaligen Skirennfahrer angefochten werden.