Publireportage
Gesundheit neu gedacht – Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung hat unseren Alltag fest im Griff: Jederzeit online verfügbare Informationen und Dienstleistungen halten auch im Gesundheitswesen Einzug. Das elektronische Patientendossier und andere digitale Dienste verändern stetig unsere Gesundheitsversorgung.

Drucken

Zur Verfügung gestellt

Die Digitalisierung unterstützt immer mehr die medizinische Versorgung der Bevölkerung: Die digitalisierten Gesundheitsdaten der Bevölkerung werden von den Gesundheitsdienstleistern immer mehr für Diagnose und Therapie eingesetzt. Der direkte Nutzen ist Transparenz in Bezug auf Qualität und Quantität der medizinischen Behandlungen. Digitale Technologien sind Voraussetzung unter anderem für die chirurgische Robotik (z. B. der Da Vinci-Operationshelfer) und für den Einsatz von biotechnologischen Hilfsmitteln (z. B. Mikrochips, die Vitaldatenmessungen durchführen). Die moderne Technik soll das Fachpersonal entlasten, damit es sich intensiver um die Patientinnen und Patienten kümmern kann. Behandlungsfehler
können weiter reduziert werden, wenn digitale Instrumente und Daten in der klinischen Entscheidungsfindung eingesetzt werden. Gesundheits-Apps und Telemedizin werden in den nächsten Jahren stark an Bedeutung gewinnen.

Das elektronische Patientendossier EPD
Seit Mitte April 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit können ab 2020 medizinische Dokumente wie beispielsweise Röntgenbilder, Rezepte, das Impfbüchlein und Austrittsberichte digital zur Verfügung gestellt werden. Spitäler und Pflegeheime sind verpflichtet, das elektronische Patientendossier bis 2020 anzubieten. Für ambulante Behandelnde, wie zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte, ist das EPD freiwillig. Ebenso für die Patientinnen und Patienten.

Was bringt das EPD?
Das EPD bringt für Patientinnen und Patienten viele Vorteile: Es verbessert unter anderem die Qualität der medizinischen Behandlung, es stärkt die Patientensicherheit und trägt damit zu einer verbesserten Effizienz des Gesundheitswesens bei. Medizinische Dokumente werden mit dem EPD nicht mehr per Fax oder per Post versandt werden, sondern stehen den Patientinnen und Patienten sowie den Behandelnden ohne Zeitverlust im EPD zur Verfügung – gerade auch in medizinischen Notfällen.

Der Patient hat die volle Kontrolle
Wenn sich ein Patient für das EPD entscheidet, bestimmt er selbst, welche Behandelnden Einsicht in seine Daten erhalten. So kann er jederzeit frei bestimmen, welche seiner behandelnden Fachpersonen wann und wie lange zum Beispiel auf sensible Daten Zugriff haben. Der Datenschutz und die Datensicherheit sind gesetzlich verankert. Jeder Zugriff auf das EPD wird protokolliert. Die Patientinnen und Patienten können jederzeit auf diese Protokolle zurückgreifen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.patientendossier.ch/de
www.tv.ehealth-nw.ch
www.digital.swiss/de/themen/gesundheit

Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, laden wir Sie gerne zu unserem Vortrag ein. Wir freuen uns über Ihren Besuch.

Öffentlicher Vortrag

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Vortrag greift das diesjährige Motto der Stiftung Patientensicherheit auf.

Begrüssung
Martin Häusermann | CEO soH

Referenten
Elke Albrecht | Direktorin Informatik
Dr. med. Volker Maier | Stv. Chefarzt Medizin
Dr. Christoph von Dach | Leiter Pflegeentwicklung


Dienstag | 18. September 2018
19 bis 20.15 Uhr
Altes Spital (an der Aare), Oberer Winkel 2, 4500 Solothurn


Dieser Vortrag mit anschliessendem Apéro ist kostenlos.