Auf ganzem Kantonsgebiet hat das Departement für Bau und Umwelt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Darin eingeschlossen ist auch ein Feuerwerksverbot. Dieses darf zwar verkauft, aber nicht abgebrannt werden. Die Anordnung tritt per sofort in Kraft.
«Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren verlangen besondere Massnahmen.» Dieser Satz in der Medienmitteilung des Departements für Baum und Umwelt (DBU) klingt nicht nur dramatisch. Er ist es auch.
Das DBU hat die Waldbrandgefahr auf die Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt. Das ist die zweithöchste der fünf Gefahrenstufen und wurde letztmals 2018 ausgerufen. Gleichzeitig gilt ein allgemeines Verbot für das Abrennen von Feuerwerken auf dem ganzen Kantonsgebiet.
Die Massnahmen treten per sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.
«Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten in der derzeitigen Situation genügen nicht mehr», sagt Stefan Jünger. Er ist Ressortleiter der Fachstelle Bevölkerungsschutz beim Amt für Bevölkerungsschutz und Armee. Gemeint ist mit dieser Aussage die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
In den Gefahrenstufen eins bis fünf des Bundesamtes für Umwelt ist zwar nichts zu finden von Feuerwerk. Im kantonalen Feuerschutzgesetz hingegen schon. Dieses sieht vor, dass der Kanton oder eine einzelne Gemeinde etwa bei Trockenheit oder Wasserknappheit ein Feuerwerksverbot erlassen kann. «Allerdings nur so lange wie notwendig», relativiert Stefan Jünger. Entscheidend sei, dass die Massnahme mit der Publikation sogleich rechtswirksam werde.
«Und sie bleibt es bis auf Widerruf.»
Das Verbot zum Abbrennen hat einen direkten Einfluss auf die Wirtschaftsfreiheit. Zwar darf Feuerwerk weiterhin verkauft, aber eben nicht abgerannt werden. «Deshalb wird ein Verbot möglichst frühzeitig bekanntgegeben, um Klarheit zu schaffen», sagt Jünger.
Die wenigen Regentropfen, die bisher gefallen sind, konnten nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation beitragen. «Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken», sagt Sandra Horat, Leiterin Information beim kantonalen Forstamt.
«Die Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, werfen Früchte ab und ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit.»
Das sei völlig atypisch für die Jahreszeit. «Ende Juli sollten die Bäume noch keine Laubverfärbungen haben.» Der Grund: «Über längere Zeit permanent zu wenig Regen. Und nun kommt noch die Hitze dazu», sagt Sandra Horat. Was fehle, sei ein mindestens zweitägiger Landregen, bei dem der Boden die Feuchtigkeit aufnehmen kann. «Nicht wie beim Gewitter, wo viel Wasser oberflächlich abfliesst.»
Laut Wetterprognosen soll es bis in den August heiss und trocken bleiben. Deshalb gilt bis auf Widerruf ein Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 200 Metern um die Wälder.
«Feuerwerk ist für alle Tierarten sehr belastend. Nicht nur Heimtiere wie Katzen und Hunde, auch für Wild- und Nutztiere», sagt Simon Hubacher vom Schweizer Tierschutz STS. Hubacher bezeichnet private Feuerwerke als viel belastender als grosse, öffentliche Feuerwerke. Der Grund: «Gemeindefeuerwerke sind zeitlich und an einen Ort begrenzt. Das ist zwar auch eine Stresssituation, aber nicht unbegrenzt wie private.»
Alle Informationen zum Thema Trockenheit im Kanton Thurgau sind im Fachdossier Trockenheit auf www.tg.ch/trockenheit zusammengefasst. Das Fachdossier wird laufend aktualisiert.