Beim kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft ist im Zusammenhang mit der Steckborner Gemeindeversammlung von Mitte Dezember ein Rekurs eingegangen. Über das laufende Verfahren äussert sich niemand.
Die Versammlung hat ein Nachspiel, nicht nur für die Portemonnaies der Bevölkerung von Steckborn, sondern auch für die Juristen. Mitte Dezember an der Gemeindeversammlung zum Budget 2023 haben die Stimmberechtigten von Steckborn einer rekordhohen Senkung des Steuerfusses von zehn Prozentpunkten ebenso zugestimmt wie über ein Dutzend Kreditanträge.
Das Nachspiel beschäftigt die Juristen des Kantons. Aufgrund eines anonymen Schreibens wandte sich die Redaktion ans kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV), das den Eingang eines Rekurses bestätigt. DIV-Generalsekretär Christof Bieri schreibt auf Anfrage:
«Beim DIV ist im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung in Steckborn keine Aufsichtsbeschwerde eingegangen, jedoch ein Rekurs nach § 97 ff. des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht.»
Weiter kann er sich zum laufenden Verfahren nicht äussern. Und auch Stadtpräsident Roland Toleti lässt einzig verlauten, dass er darüber keine Auskunft erteilen könne.