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Juristisches Nachspiel: Rekurs gegen Steckborner Gemeindeversammlung – Kanton bestätigt, Stadtpräsident schweigt

Beim kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft ist im Zusammenhang mit der Steckborner Gemeindeversammlung von Mitte Dezember ein Rekurs eingegangen. Über das laufende Verfahren äussert sich niemand.

Samuel Koch
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Stadtpräsident Roland Toleti (stehend) und seine Stadtratskolleginnen und -kollegen stimmen an der Seite von Stadtschreiberin Manuela Senn über einen der vielen Kredite ab.

Stadtpräsident Roland Toleti (stehend) und seine Stadtratskolleginnen und -kollegen stimmen an der Seite von Stadtschreiberin Manuela Senn über einen der vielen Kredite ab.

Bild: Samuel Koch (Steckborn, 12. Dezember 2022)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit bissigen Voten und einer rekordhohen Steuerfusssenkung ist am 12. Dezember in Steckborn die Gemeindeversammlung zum Budget 2023 über die Bühne gegangen. Über 260 Stimmberechtigte waren in der Feldbachhalle zugegen.
  • Wegen des hohen Besucherandrangs mussten zusätzliche Stimmrechtsausweise verteilt werden. Wegen knapper Resultate mussten einzelne Abstimmungen ausgezählt werden.
  • Jetzt wird bekannt, dass beim Kanton im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung ein Rekurs eingegangen ist.

Die Versammlung hat ein Nachspiel, nicht nur für die Portemonnaies der Bevölkerung von Steckborn, sondern auch für die Juristen. Mitte Dezember an der Gemeindeversammlung zum Budget 2023 haben die Stimmberechtigten von Steckborn einer rekordhohen Senkung des Steuerfusses von zehn Prozentpunkten ebenso zugestimmt wie über ein Dutzend Kreditanträge.

Das Nachspiel beschäftigt die Juristen des Kantons. Aufgrund eines anonymen Schreibens wandte sich die Redaktion ans kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV), das den Eingang eines Rekurses bestätigt. DIV-Generalsekretär Christof Bieri schreibt auf Anfrage:

«Beim DIV ist im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung in Steckborn keine Aufsichtsbeschwerde eingegangen, jedoch ein Rekurs nach § 97 ff. des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht.»

Weiter kann er sich zum laufenden Verfahren nicht äussern. Und auch Stadtpräsident Roland Toleti lässt einzig verlauten, dass er darüber keine Auskunft erteilen könne.