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Ostschweiz
Die Innerrhoder Regierung zieht die Konsequenzen aus einem tragischen Verjährungsfall und will die Justizaufsicht präziser regeln. Zudem soll eine beratende Fachkommission eingerichtet werden. Der Grossrat heisst die entsprechenden Vorlagen gut. Einige fordern allerdings einen übergeordneten Justizrat.
Einen Konsens gab es am Montag in der Grossratssitzung in Appenzell. Bezüglich Aufsicht über die Justiz- und die Strafverfolgungsbehörden muss in Innerrhoden etwas gehen. Uneins war man sich über die konkrete Ausgestaltung. Die Standeskommission (Regierung) machte sich für eine Minimalvariante stark, bei der die grundsätzlichen Strukturen nicht angepasst werden. Die Oberaufsicht sowohl über die Gerichte als auch über die Staatsanwaltschaft soll weiterhin beim Grossen Rat verbleiben. Die direkte Aufsicht über alle gerichtlichen Instanzen übt der Kantonsgerichtspräsident aus. Die Staatsanwaltschaft wird weiterhin vom Landesfähnrich respektive von der ganzen Standeskommission beaufsichtigt.
Neu soll eine unabhängige Fachkommission geschaffen werden, welche die Standeskommission in ihrer Aufsichtsfunktion berät. Sie soll mit einem umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrecht ausgestattet werden und so vertieft Einblick in Abläufe und Stand juristischer Verfahren erhalten. Eine solche Kommission kennen etwa Baselland und Basel-Stadt bereits. Die Standeskommission bleibt aber direktes Aufsichtsorgan.
Gespräche über die Neuregelung der Justizaufsicht hat die Standeskommission schon 2016 geführt. Damals begann sich abzuzeichnen, dass die Aufklärung des tragischen Unfalltods eines Lehrlings 2010 wohl nicht mehr rechtzeitig gelingt. Tatsächlich brauchte der Staatsanwalt sechsdreiviertel Jahre, bis er die Sache zur Anklage brachte. Der Fall verjährte im Herbst 2017. Die Regierung musste handeln: Sie gab extern einen Untersuchungsbericht in Auftrag. Seit einigen Wochen liegt dieser vor. Der Staatsanwalt musste seinen Sessel umgehend räumen. Mit der gestrigen Grossratsdebatte folgt jetzt die politische Reaktion.
Dass die Standeskommission die Aufsichtsregeln über die Gerichte und die Staatsanwaltschaft präzisieren und eine Fachkommission einsetzen will, wird in Appenzell Innerrhoden durchs Band goutiert. Allerdings forderten verschiedene Stimmen die Einsetzung eines unabhängigen Justizrats, welcher die Oberaufsicht über die Justizbehörden innehätte. Solche Räte kennt die lateinische Schweiz bereits (siehe Infobox).
Bruno Huber, Grossrat und Regierender Bezirkshauptmann in Rüte, wollte das Geschäft gestern an die Standeskommission zurückweisen, verbunden mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche die Schaffung eines Justizrats vorsieht. In der Vernehmlassung hatten sich auch der Bezirk Oberegg, die Arbeitnehmer, die CVP, die FDP sowie das Bezirksgericht dahingehend geäussert, diese Idee zumindest nochmals zu überprüfen. Bruno Huber sagte im Grossrat, dass die Schärfung der Aufsichtsbereiche «zu schwammig» sei. «Darüber täuscht auch die Schaffung einer Fachkommission nicht hinweg.» Die Vorlage sei lediglich eine Reaktion auf die jüngsten Mängel in der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft. Eine unabhängige Justizaufsicht sei die einzig adäquate Lösung. Das könne ein parlamentarisches Gremium oder eine unabhängige Kommission sein.
«Das passt nicht zu unserem System», erklärten gestern Landesfähnrich Martin Bürki und der regierende Landammann, Daniel Fässler. «Seit knapp zwei Jahren haben wir uns intensiv mit diesen Fragen befasst», betonte der Landesfähnrich. Die Judikative sei ein Kanal von zuoberst bis zuunterst, das Kantonsgericht müsse in der Lage sein, alles zu beaufsichtigen. «Dem Kantonsgerichtspräsidenten wird die Möglichkeit eingeräumt, weitere Kantonsrichter hinzuzuziehen, um die Aufsicht über die Gerichte und Vermittlungsinstanzen wahrzunehmen», so Bürki. Er habe mit diversen Justizdirektoren anderer Kantone gesprochen, und diese seien nicht nur «uneingeschränkt Fan» der bei ihnen eingeführten Justizräte. Hingegen habe sich gezeigt, dass man in beiden Basel «rondomm» zufrieden sei mit den Fachkommissionen.
Vor allem zwei Gründe sprechen gemäss Standeskommission gegen einen Justizrat: Aufgrund der Grösse des Kantons sei es schwierig, genügend Fachpersonal rekrutieren zu können, das in Innerrhoden nicht schon in irgendeiner Form in Rechtsverfahren involviert und damit befangen wäre. Strafrechtsexperten müssten also zwangsläufig mehrheitlich oder gänzlich ausserhalb des Kantons gesucht werden. Hinzu komme, dass der Justizrat in seiner Aufsichtsfunktion Massnahmen anordnen könne, wodurch Nicht-Innerrhoder in Innerrhoder Rechtsfälle eingreifen könnten. Mit der Fachkommission bleibe das Weisungsrecht bei der Standeskommission.
Angela Koller, Grossrätin und Präsidentin der Arbeitnehmervereinigung, kritisierte, es gehe nun um die gesamte Justizaufsicht und nicht bloss um die Kontrolle der Staatsanwaltschaft. Das Argument, das Volk könne bei den Gerichten durch Wahlen korrektiv eingreifen, verfange nicht, weil es keine Einsicht in juristische Verfahren habe. Die aktuelle Vorlage sei reine Kosmetik.
Hubers Rückweisungsantrag sowie ein weiterer Antrag, das Geschäft zu vertagen, wurden vom Grossen Rat mehrheitlich abgelehnt, die Vorlage der Standeskommission mit 37:9 Stimmen gutgeheissen. In zweiter Lesung wird noch geklärt, ob und in welcher Regelmässigkeit die neue Fachkommission auch dem Grossen Rat Bericht erstatten soll und ob der Grosse Rat ebenfalls Aufträge an diese Kommission vergeben kann. Im Frühling 2019 soll die Landsgemeinde über die Gesetzesrevisionen befinden.
Die Schweiz ist bezüglich Oberaufsicht über die Justiz ein Sonderfall. Sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Kantonen obliegt die Oberaufsicht über die Gerichte und die Staatsanwaltschaften den Parlamenten. In vielen europäischen Ländern liegt dies in der Zuständigkeit unabhängiger Justizräte. Solche kennen in der Schweiz nur die Kantone Jura, Genf, Freiburg, Neuenburg, Tessin und demnächst wohl auch Wallis. Meist wird die Oberaufsicht nicht von der Gesamtlegislative, sondern von einer parlamentarischen Kommission ausgeübt: In St.Gallen ist es die Rechtspflegekommission, in Appenzell Ausserrhoden und Thurgau die Justizkommission.
Die direkte Aufsicht über die Tätigkeiten der unteren Gerichte obliegt in den meisten Kantonen den oberen Gerichten. Die oberen Gerichte unterstehen in der Regel – wo kein unabhängiger Justizrat – keiner direkten Aufsicht. Auch für das Bundesgericht besteht lediglich eine parlamentarische Oberaufsicht.
Die direkte Aufsicht über die Staatsanwaltschaften ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. In neun Kantonen ist dafür ausschliesslich die Exekutive zuständig: Aargau, beide Appenzell, Glarus, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz und Zürich. In sieben Kantonen übernimmt das oberste Gericht diese Funktion: Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Thurgau, Uri und Zug. In den übrigen Kantonen ist es eine Mischform aus Regierung und Spezialgremien wie etwa den Justizräten. (hrt)