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Ostschweiz
Kanton Thurgau
Der Regierungsrat hat das umfassend überarbeitete Kulturkonzept für die Jahre 2023 bis 2026 genehmigt. Er lässt damit der Kultur jährlich über zwei Millionen Franken mehr aus dem Lotteriefonds zufliessen, wie die Staatskanzlei mitteilt.
Mit der neuen Fassung setzt der Kanton zwei Schwerpunkte in der Kulturförderung, die für den Thurgau wichtige Impulse aufgreifen und eine nachhaltige zeitgemässe Förderung ermöglichensollen.
Mit einem Schwerpunkt will er Institutionen und Kulturschaffende in ihrer Tätigkeit und Transformation unterstützen und geeignete Förderinstrumente zur Verfügung stellen. Themen wie soziale Sicherheit, prozessorientierte Förderung oder Professionalisierung von Strukturen stehen im Fokus. Für Institutionen sowie für Kultur- und Kunstschaffende sollen gute Rahmenbedingungen geboten werden, die eine Weiterentwicklung der Kulturlandschaft begünstigen.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der Museumsstrategie. Einerseits gilt es, die anstehenden und geplanten Bauprojekte der Museen aufzugleisen und zu begleiten. Anderseits wird weiter an einer stärkeren Synergienutzung sowie an gemeinsamen Projekten der kantonalen Museen gearbeitet. Neu werden auch regionale Museen mit Sammlungen, die für den Kanton von Bedeutung sind, mittels Leistungsvereinbarungen unterstützt und in die strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung der kantonalen Museumslandschaft einbezogen.
Mit dem Konzept 2023–2026 werden der Thurgauer Kultur jährlich rund 2,2 Millionen Franken zusätzliche Fördergelder zufliessen. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Förderbeiträge aus der Staatsrechnung und dem Lotteriefonds von bisher jährlich 12’672’600 Franken auf 14’874’600 Franken. Die jährlichen Beiträge aus dem Lotteriefonds nehmen aufgrund neuer Leistungsvereinbarungen, Beitragserhöhungen und Verschiebungen von Beiträgen aus der Staatsrechnung in den Lotteriefonds von 2’931’000 Franken auf 4’279’000 Franken zu.
Die jährlichen Entnahmen aus dem Lotteriefonds steigen wegen der geplanten Erhöhung des Beitrags an die Kulturstiftung von 1,1 Millionen Franken auf 1,5 Millionen Franken. Dies vorbehältlich der Genehmigung durch den Grossen Rat sowie als Folge der Erhöhungen der Entnahmen für humanitäre Hilfsprojekte, für die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen, die Projektförderung und die Umsetzung der Schwerpunkte des Kulturkonzepts von 7’860’000 Franken auf 8’900’000 Franken. Allfällige Beiträge für Infrastrukturprojekte sind im Lotteriefonds-Ausgabendach für Entnahmen und Beiträge von total 13’179’000 Franken nicht enthalten.
Während der Lotteriefonds im Vergleich zur Kulturkonzeptperiode 2019–2022 mit jährlich 2’388’000 Franken mehr belastet wird, erfährt die Staatsrechnung eine jährliche Entlastung um 186’000 Franken. Zusätzlich wendet der Kanton Gelder aus der Staatsrechnung auf kantonale Museen und die kulturellen Ämter wie Kantonsbibliothek, Staatsarchiv, Archäologie und Denkmalpflege. (red)