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Ostschweiz
Kanton Thurgau
Weil eine Person aus Romanshorn während ihres Einbürgerungsverfahrens «keine geordneten finanziellen Verhältnisse» aufweist, ist ihr das Bürgerrecht im letzten Moment verweigert worden.
Die letzte Hürde ist der Grosse Rat. Wer ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen hat und von der Wohngemeinde und dem Bund grünes Licht für den roten Pass erhielt, wird im Kantonsparlament in globo definitiv eingebürgert. Das ist Formsache. Nicht so am Mittwoch.
«Gesuch 78 erfüllt die Anforderungen nicht oder nicht mehr», sagte Justizkommissionspräsident Iwan Wüst (EDU, Tuttwil), weil die Person «keine geordneten finanziellen Verhältnisse» aufweise. Sie sei dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen Informationen schuldig, erklärte Wüst. Damit habe der Gesuchsteller seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt. Gemäss GLP-Kantonsrat Hanspeter Heeb, der den Betroffenen erfolglos in Schutz nahm, dürfte es sich um Alimentenschulden handeln.
Wüst stellte den Antrag, dieses Gesuch einzeln zu behandeln und plädierte auf Ablehnung. Seinem Antrag folgte das Parlament. Während die anderen 196 Gesuche für das Thurgauer Bürgerrecht diskussionslos angenommen wurden, lehnten sie jenes ab.
Eine Einbürgerung, die einige Jahre zurückliegt, gab dann auch noch in der Fragestunde zu reden. Iwan Wüst wehrte sich damals in der Justizkommission dagegen. Ihm war zu Ohren gekommen, dass der Betroffene angeblich gewalttätig sei, auch gegen seine Familie. Aus Rache habe dieser eine Strafanzeige gegen Wüst eingereicht, sagte Hermann Lei (SVP, Frauenfeld). Er forderte, Parlamentsmitglieder müssten vor ungerechtfertigten Strafanzeigen besser geschützt werden. Justizministerin Cornelia Komposch sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Die Staatsanwaltschaft habe damals kein Verfahren eröffnet, die politische Immunität wurde nicht aufgehoben. Es sei aber einschüchternd, wenn Parlamentarier solchen Anzeigen ausgeliefert seien, sagt Wüst.
Übrigens: Die Einbürgerung wurde damals doch gewährt, später ein Ausbürgerungsbegehren abgelehnt.