Kunstmuseumsverträge zwischen Kanton Thurgau und Stiftung Kartause sind genehmigt – aber der Streit ist nicht vom Tisch

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau genehmigt das neue Baurecht, das die Eigentumsverhältnisse des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen zwischen Kanton und Stiftung regelt. Doch es gibt Misstöne.

Larissa Flammer
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Das Kunstmuseum Thurgau.

Das Kunstmuseum Thurgau.

Andrea Stalder

Zur Vorgeschichte

  • Das Kunstmuseum in der Kartause Ittingen ist im Thurgau ein leidiges Thema. Ein erster Anlauf für einen Erweiterungsbau scheiterte spektakulär. Problematisch waren unter anderem die ungeklärten Rollen der Stiftung als Eigentümerin der Gebäude und des Kantons als Geldgeber.
  • Sogar das Bundesgericht musste sich mit dem Thema befassen und forderte den Kanton auf, den Sanierungskredit dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
  • 2016 verkündete der Regierungsrat den Rückzug: Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums sollten nochmals von vorne geplant und die Trägerschaft entflochten werden.
  • Das nun vorliegende Vertragswerk umfasst einen übergeordneten Rahmenvertrag mit einem Baurechtsvertrag, der auch eine Option für einen Erweiterungsbau enthält, einem Mietvertrag, einem Gebrauchsleihevertrag und einer Leistungsvereinbarung.
«Dieser Vertrag wird von Leuten mitunterzeichnet, die uns hintergangen haben. Mit denen unterzeichne ich nichts.»

Die Worte von Kantonsrat Jost Rüegg (GP, Kreuzlingen) sind hart. Er spricht sich in der Grossratsdebatte gegen ein Vertragswerk aus, das der Kanton Thurgau zusammen mit der Stiftung Kartause Ittingen erarbeitet hat. Dieses regelt unter anderem die Eigentumsverhältnisse des Kunstmuseums, das sich in Räumen der Kartause befindet.

Hermann Lei , SVP.

Hermann Lei , SVP.

Bild: Andrea Stalder

Die Kritik am neuen Anlauf kommt im Grossen Rat vor allem von Hermann Lei (SVP, Frauenfeld) und Peter Dransfeld (GP, Ermatingen). Lei prophezeit, dass der angedachte Erweiterungsbau in der Kartause nie gebaut werden könne. Man müsse den Standort grundsätzlich in Frage stellen:

«Die Ausstellungsstücke gehören in eine grosse Halle im urbanen Raum.»

Es sei herausgeschmissenes Geld und verschwendete Energie, weiter am «falschen Standort» festzuhalten.

Dransfeld spricht wie Rüegg die an der Übereinkunft beteiligten Personen an. Dem Stiftungsrat würden Personen angehören, die offenbar einigen Einfluss auf die Regierung hätten:

«Von Filz zu sprechen, dürfte nicht abwegig sein.»
Peter Dransfeld , GP.

Peter Dransfeld , GP.

Bild: Donato Caspari

Sowohl Stiftung als auch Regierungsrat hätten die Bevölkerung und den Grossen Rat jahrelang an der Nase herumgeführt. Dransfeld sagt: «Ohne ein Eingeständnis vergangener Fehler, von beiden Seiten wohlgemerkt, dürfte es schwierig sein, Neues anzugehen.» Ein reiner Tisch, eine nüchterne Beurteilung von Chancen und Risiken, ein ehrlicher Austausch unter den Beteiligten; diese Voraussetzungen seien nicht gegeben. Der Fraktionspräsident der Grünen sprach sich daher wie Lei gegen eine Genehmigung des Vertragswerks aus.

Vertrag sei kein Präjudiz, dass es einen Erweiterungsbau in der Kartause gibt

Die übrigen Redner sprechen sich für die Verträge aus. Jetzt gehe es darum, den rechtsfreien Raum zu beseitigen. Wenn die Planung der Zukunft weitergehe, habe der Grosse Rat immer noch die Möglichkeit, einzugreifen.

Das betonte auch die zuständige Regierungsrätin Monika Knill:

«Wir haben die Lehren gezogen.»
Kulturdirektorin Monika Knill.

Kulturdirektorin Monika Knill.

Bild: Andrea Stalder

Die Eigentumsverhältnisse seien nun geregelt. Der Baurechtsvertrag sei kein Präjudiz, dass es zu einem Erweiterungsbau in der Kartause kommen werde. Selbst der angedachte Studienwettbewerb für ein solches Projekt werde nur lanciert, wenn die Hürden nicht zu hoch seien.

Mit 96 zu 15 Stimmen heisst der Grosse Rat den Baurechtsvertrag gut. Damit erwirbt der Kanton bestehende Gebäude für 1,21 Millionen Franken. Schon vor zwei Wochen bewilligten die Kantonsräte einen Nachtragskredit für die Mietkosten des laufenden Jahres.