In der Stadt Frauenfeld dürfen die Politikerköpfe sechs Wochen lang hängen

Der Frauenfelder Stadtrat hat für die National- und Ständeratswahlen diesen Herbst die Plakatierung im öffentlichen Raum geregelt. Wird die Werbung nicht wieder fristgerecht abmontiert, kann es teuer werden.

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Im Thurgau: Plakate vor den nationalen Wahlen 2015. (Bild: Ralph Ribi, 14.9.2015)

Im Thurgau: Plakate vor den nationalen Wahlen 2015. (Bild: Ralph Ribi, 14.9.2015)

(red) Jetzt kommt wieder die Zeit, da unzählige Köpfe an den Strassenkandelabern hängen, auf Plakaten. Denn am Sonntag, 20.Oktober, stehen die National- und Ständeratswahlen an. Wie dem Protokoll der aktuellen Stadtratssitzung zu entnehmen ist, wurde der Werkhof schon von verschiedenen Parteien für allfällige Möglichkeiten von Werbung an Kandelabern angefragt. Auf öffentlichem Grund dürfe grundsätzlich keine Wahlwerbung aufgestellt werden. Der Stadtrat könne für besondere politische Anlässe jedoch Ausnahmen bewilligen.

Der Stadtrat schreibt, den an den National- und Ständeratswahlen beteiligten Parteien und Gruppierungen solle die Kandelaber-Werbung wiederum gestattet werden, «da es sich hierbei um eine verfassungsmässig garantierte politische Meinungsäusserung handelt». Wie bei den National- und Ständeratswahlen 2015 solle an bestimmten Kandelabern das Aufhängen von Wahlplakate bewilligt werden.

Über 100 Plakatstandorte sind möglich

Werkhofchef Markus Graf. (Bild: Andrea Stalder)

Werkhofchef Markus Graf. (Bild: Andrea Stalder)

An den Strassenabschnitten Zürcherstrasse Ost und West, Schaffhauserstrasse sowie Thurstrasse sind über 100 doppelseitige Plakatstandorte möglich. Diese Plätze sollen gleichmässig auf alle Mutterparteien und alle Kandidierenden der Ständeratswahlen verteilt werden. Zusätzliche Parteilisten werden den Mutterparteien angerechnet. Da von mindestens zehn Mutterparteien sowie fünf bis sechs Ständeratskandidierenden ausgegangen wird, kann mit sicher sechs bis sieben doppelseitigen Kandelaber-Standorten pro Partei und Kandidat gerechnet werden.

«Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Standorte, diese werden durch den Werkhof ausgelost.»

Alle Interessierten müssen sich bis Montag, 2.September, beim Werkhof melden.

Anschliessend werden die Plätze unter allen angemeldeten Werbebenützern gleichmässig verteilt. Ab Samstag, 7. September, dürfen die Plakate an die Kandelaber angebracht werden. Die Grösse der Plakate darf das Weltformat F4 (90 mal 130 Zentimeter) nicht überschreiten. Wie in früheren Jahren können die plastifizierten Hohlkörperplakate nach dem Wahltermin beim Werkhof zur Entsorgung abgegeben werden. Hängen die Plakate aber nach dem Mittwoch, 23.Oktober, noch, so werden sie vom Werkhof kostenpflichtig entfernt. Und: An Elektrokästen dürfen keine Plakate angebracht werden.