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Frauenfeld & Hinterthurgau
Im Gegensatz zu Frauenfeld kennt Schaffhausen eine Gewinnablieferung der Werke. Aus Stadtratssicht interessant, aber mehr auch nicht.
In der Krise geht’s um die Zukunft. Diesen Mittwoch stehen zwei für die Frauenfelder Werkbetriebe (WBF) wichtige Botschaften auf der Traktandenliste des Gemeinderats. Ohne das Werkbetriebe-Reglement, korrekt betitelt das «Reglement über die Rechtsstellung und die Aufgaben der Werkbetriebe Frauenfeld», hängen die WBF im luftleeren Raum, agieren deshalb bis zur Inkraftsetzung eher zurückhaltend. Weiter nimmt sich der Gemeinderat auch dem Tarifreglement für die Abgabe von Erdgas an. Die Ökologisierung der WBF dürfte bei beiden Botschaften zu Diskussionen führen.
Mit dem Werkbetriebe-Reglement ist ein anderes Thema bis auf weiteres vom Tisch: die Gewinnabschöpfung der Werke in die Stadtkasse. Im Rahmen des städtischen Haushaltgleichgewichtsprojekts «Balance» brachte der Stadtrat diese Möglichkeit ins Spiel, öffentlich gemacht im Budget 2019. Zeitgleich reichten die Gemeinderäte Peter Hausammann (CH) und Stefan Geiges (CVP) eine Motion betreffend Gewinnablieferung der WBF ein. Der Stadtrat sprach sich bei der Beantwortung des Vorstosses gegen eine Gewinnabschöpfung aus, der Gemeinderat tat es ihm kurz darauf gleich – denkbar knapp mit einer Stimme Unterschied.
Bei der stadträtlichen Beantwortung der Interpellation «Projekt Balance» (Heinrich Christ, Peter Hausammann, beide CH)kurz vor Jahreswechsel 2019/20 kam heraus, dass der Stadtrat die Gewinnabschöpfung weiland als hochpriorisierte Massnahme geprüft hatte. In der Vorstossbeantwortung ist zu lesen:
«Die Stadt Schaffhausen hat eine interessante Lösung betreffend eine Abgeltung.»
Die Schaffhauser Werke nennen sich «SH Power». In Sachen Umsatz und Absatzzahlen ist der Betrieb etwas grösser als die WBF. Der grosse Unterschied stellt der Umstand dar, dass SH Power einen nicht unwesentlichen Anteil des verkauften Stroms mittels Wasserkraft selber produziert. 2018 waren es knapp 30 Prozent Eigenproduktion.
Seit Februar 2006 kennt die Stadt Schaffhausen als Eigentümerin des Stadtwerks SH Power eine Rechtsgrundlage für eine Gewinnabschöpfung. Diese fusst auf einer Motion im Stadtparlament durch den heutigen Stadtpräsidenten Peter Neukomm und zehn Mitmotionäre. Rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2005 floss erstmals institutionalisiert Geld von SH Power in die Stadtkasse – kumuliert bis 2018 über 58,5 Millionen Franken respektive pro Jahr zwischen 1,1 und 8 Millionen.
Konkret fliesst in Schaffhausen pro SH-Power-Geschäftsjahr maximal die Differenz zwischen dem Durchschnitt des Cashflows und dem Durchschnitt der Nettoinvestitionen der fünf vorangegangenen Jahre in die Stadtkasse. Dazu gibt es noch zwei Bedingungen. Einerseits muss der besagte Fünf-Jahres-Durchschnitt der Investitionen mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen Investitionen der vergangenen zehn Jahre betragen.
«Wird dies nicht erreicht, so ist die Differenz den Erneuerungs- und Instandhaltungsrückstellungen zuzuweisen.»
So heisst es im Beschluss über die Berechnung der Ablieferung der Städtischen Werke. In diesem Fall würde es also keine Gewinnablieferung geben. Andererseits müssen budgetierte, aber nicht getätigte Investitionen, die über dem Zehn-Jahres-Durchschnitt liegen, ebenfalls diesen Rückstellungen zugewiesen werden. «Diese Regelung hat sich bewährt und ist parteiübergreifend akzeptiert», sagt Stadtpräsident Peter Neukomm.
Schon vor der Anfang 2006 in Kraft getretenen Rechtsgrundlage gab es Gewinnablieferungen, aber deren Höhe wurde gemäss Neukomm oft willkürlich angesetzt.
«Bevor es diese Rechtsgrundlage gab, wurden die Gewinnablieferungen oftmals zur Schönung des Budgets missbraucht.»
Deshalb habe man auf eine objektivierte Regelung abgezielt, die sich primär an den Bedürfnissen der Werke ausrichtete, aber auch den finanziellen Erwartungen der Stadt entgegenkomme. «Mit der bewährten Regelung ist eine finanzielle Aushöhlung der Werke nicht möglich – ohne jemandem unterstellen zu wollen, dass er das wollte», hält Schaffhausens Stadtpräsident Neukomm fest. Dem Vorstoss von SP-Politiker Neukomm war eine Abstimmung vorangegangen über die Verselbstständigung der Stadtschaffhauser Werke. Neukomm als Gegner der Vorlage hatte sich über ein unumstritten hohes Nein des Stimmvolkes freuen können.