Tötungsdelikt in Tägerwilen: Mutmasslicher Täter widerruft Geständnis

An Pfingsten 2016 hatte eine Spaziergängerin am Ufer der Seerheinbadi in Tägerwilen eine Frauenleiche entdeckt. Kurze Zeit später nahm die Polizei einen geständigen Mann fest. Heute will der Beschuldigte von dieser Tat nichts mehr wissen.

Philipp Zieger/Südkurier
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Der Tatort: In der Seerheinbadi in Tägerwilen wurde am 15. Mai 2016 eine weibliche Leiche gefunden. (Bild: Reto Martin)

Der Tatort: In der Seerheinbadi in Tägerwilen wurde am 15. Mai 2016 eine weibliche Leiche gefunden. (Bild: Reto Martin)

Es ist eine Wende in diesem Fall, der an Pfingsten 2016 nicht nur die Konstanzer Nachbargemeinde Tägerwilen erschütterte. Eine Spaziergängerin hatte am Ufer des Strandbads eine Frauenleiche entdeckt. Kurze Zeit später nahm die Polizei einen Mann fest, der bereits im ersten Verhör die Tötung der damals 38-jährigen Konstanzerin gestand. Nun hat der Beschuldigte sein Geständnis widerrufen.

Diese neue Situation stellt das Gericht somit vor die Aufgabe, dem damals 59-Jährigen die Tat detailliert nachzuweisen. Es kann also nicht mehr auf dessen Mithilfe im Verfahren rechnen, wonach es lange ausgesehen hatte. Auf die Arbeit der Thurgauer Staatsanwaltschaft hat der Widerruf keine Auswirkungen, erklärt deren Sprecher Stefan Haffter auf Anfrage des Südkurier.

Massive Kopfverletzungen führten zu Tod

Die Ermittlungen unterschieden sich nicht, ob ein Geständnis eines Beschuldigten vorliege oder nicht. Es seien stets alle Fakten zu sammeln, worauf die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützt. Eine Obduktion hatte ergeben, dass die Konstanzerin aufgrund massiver Kopfverletzungen nach Gewalteinwirkung gestorben ist. Sie und der ehemalige Konstanzer, dessen Wahlheimat auf Teneriffa liegt, kannten einander gut. Beide sind am Tag der Tat am Tägerwiler Strandbad gesehen worden. Die Polizei nahm ihn in Barcelona am Flughafen fest.

Vermutlich wird es bis zur Anklageerhebung nicht mehr lange dauern, mutmasst Stefan Haffter. Zuletzt wartete seine Behörde auf das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens über den 59-Jährigen. Das Resultat liege nun vor. Alle Parteien erhielten derzeit vollständige Akteneinsicht. Sie hätten Gelegenheit, noch Beweisanträge zu stellen. Sofern dies nicht geschieht, oder das zu keiner Verzögerung führt, könnte eine Anklage im September oder Oktober erfolgen. Zuständig für eine Verhandlung wird das Bezirksgericht in Kreuzlingen sein. Es bearbeitet Fälle unabhängig vom zu erwartenden Strafmass. Allerdings unterscheidet sich die Zusammensetzung des Gerichts. Bei einer möglichen Haftstrafe von bis zu drei Jahren suchen ein hauptamtlicher und zwei ehrenamtliche Richter nach der Wahrheit, ab drei Jahren stellen fünf Personen das Gericht.

In vorzeitigen Strafvollzug gewechselt

Der mutmassliche Täter ist weiterhin hin Haft. Erstaunlich ist, dass er nach seinem anfänglichen Geständnis aus eigenem Antrieb heraus von der Untersuchungshaft in den vorzeitigen Strafvollzug wechseln wollte. Die Schweizer Strafprozessordnung bietet diese Möglichkeit, geregelt ist sie in Artikel 236. Ein Beschuldigter kann bei Aussicht auf eine lange Haftstrafe beantragen, diese bereits vor einem Prozess mit möglicher Verurteilung anzutreten. Sofern der Stand des Verfahrens es erlaubt, kann die Staatsanwaltschaft das genehmigen.