Corona-Hilfspaket für die St.Galler Wirtschaft: Über ein Dutzend Banken machen mit

Die St.Galler Regierung treibt das Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft voran. 15 Banken im Kanton haben zugesagt, sich am 45- Millionen-Paket zu beteiligen.

Adrian Vögele
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Die Banken im Kanton St.Gallen beteiligen sich am kantonalen Unterstützungsprogramm.

Die Banken im Kanton St.Gallen beteiligen sich am kantonalen Unterstützungsprogramm.

Keystone

Die St.Galler Regierung hat das Wirtschaftshilfeprogramm des Bundes mit einem kantonalen Paket im Umfang von 45 Millionen Franken ergänzt. Jetzt gibt sie dazu weitere Details bekannt. Der Grossteil der Summe ist für Liquiditätshilfen bei KMU-Härtefällen vorgesehen. KMU mit Sitz im Kanton St.Gallen können in Ergänzung zu den Bundeskrediten zusätzliche Kredite bis 250'000 Franken beantragen, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei heisst. «Voraussetzung ist, dass das Bundesprogramm vollständig ausgeschöpft ist.»

Positive Rückmeldungen der Banken

An ihrer letzten Sitzung hat die Regierung das Paket «Liquiditätshilfen» zur Anhörung bei den Banken im Kanton verabschiedet. Die Rückmeldungen seien positiv ausgefallen. Folgende Banken haben erklärt, das Programm des Kantons zugunsten ihrer Kunden einzusetzen:

  • St.Galler Kantonalbank
  • Acrevis Bank
  • Alpha Rheintal Bank
  • Bank CIC
  • Bank Cler
  • Bank in Zuzwil
  • Bank Linth
  • Clientis Banken (Oberuzwil, Thur, Toggenburg, Biene Bank im Rheintal)
  • Credit Suisse
  • Hypo Vorarlberg (NL St. Gallen)
  • Migros Bank
  • Raiffeisenbanken
  • UBS
  • Valiant Bank AG
  • WIR Bank Genossenschaft

Nebst den beteiligten Banken wird das Hilfsprogramm über das Finanzdepartement und die Bürgschaftsgenossenschaft BG OST-SÜD abgewickelt. Die Regierung will die entsprechende Verordnung morgen Samstag beraten. Nach Bereinigung der technischen Grundlagen könne das Programm im Laufe der nächsten Woche starten.

Kantonsrat berät Vorlage im Mai

Das Wirtschaftspaket wird so bald wie möglich auch im Parlament behandelt. Die regierungsrätliche Verordnung soll damit ins Gesetz überführt werden. Die Beratung in der vorberatenden Kommission ist noch im April vorgesehen, das Parlament kommt in der Aufräumsession im Mai zum Zug. Die Regierung sieht vor, den Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals des Kantons auf die Bewältigung der Coronakrise auszudehnen. Bislang ist dieses für Steuersenkungen und Gemeindefusionen vorgesehen. Ausserdem soll die Sonderausschüttung der Nationalbank für das Jahr 2019 im Umfang von 80 Millionen Franken ebenfalls dem besonderen Eigenkapital zugewiesen werden. Dieses Kapital würde damit auf 344 Millionen Franken anwachsen.

Bundesprogramm reicht nicht aus

Die Regierung betont nochmals, das Unterstützungsprogramm des Kantons ergänze jenes des Bundesrates. Dieser hat ein Massnahmenpaket in der Höhe von 40 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. «Ziel der Bundesmassnahmen ist es, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen.» Nachdem sie die Verordnungstexte des Bundes im Detail studiert hatte, war für die Regierung jedoch klar, dass ein kantonales Unterstützungsprogramm notwendig ist. Vor allem im Bereich von Start-Ups brauche es Ergänzungen. Des Weiteren zeige eine repräsentative Umfrage der Industrie- und Handelskammern St.Gallen-Appenzell und Thurgau, dass über 50 Prozent der Unternehmen mit Liquiditätsproblemen rechneten.