Unspektakulär – überraschend – bedenkenswert

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Ivo Bischofberger
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Während der drei Sessions­wochen diskutierten und entschieden National- und Ständerat zusammen über mehr als 200 traktandierte, verschiedentlich auch unspektakuläre Geschäfte. Mit den Schlussabstimmungen zu 16 für unser Land nicht unbedeutenden Vorlagen haben wir die Sommersession abgeschlossen. Dabei kamen parlamentarisch un­ter anderen der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris wie auch die Revision des Bundes­gesetzes über Finanzhilfen für ­familienergänzende Kinderbetreuung unter Dach und Fach. Ersterer verpflichtet die Schweiz, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken; das Bundesgesetz garantiert, dass nun während fünf Jahren neue Subventionen in der Höhe von 96,8 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Schliesslich fand auch das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, mit dem das Steuerprivileg für Hotels um zehn Jahre bis 2027 verlängert wird, eine deutliche Zustimmung.

Über die – vor allem mit Blick auf den Zeitpunkt – für alle überraschende Rücktrittserklärung von Bundesrat und Aussenminister Didier Burkhalter haben sich die Medien in ihren Berichterstattungen beinahe überboten, sodass ich darauf verzichten kann. Zu all den Spekulationen um weitere Rücktritte aus der Landes­regierung und mögliche Papabili nur so viel: Bis zum aktuell festgelegten Termin vom 20. September für eine entsprechende Ersatzwahl kann sich noch viel ereignen und nicht selten gilt auch im säkularisierten Umfeld die Losung «Wer als Papst ins Konklave geht, kommt meist als Kardinal wieder heraus». So konzentriere ich mich im Folgenden auf zwei Themenbereiche, welche mir aufgrund meiner Funktion als Präsident der Kleinen Kammer bedenkenswert erscheinen.

Wehret der Vorstossflut

Ein nüchternes Fazit der Sommersession zeigt, dass hinsichtlich der Thematik «Parlamentarische Vorstösse» (Parlamentarische Ini­tiative, Motion, Postulat, Inter­pellation oder Anfrage) in beiden Räten diesbezüglich rund 30 Stunden debattiert respektive entschieden wurde, dass gleichzeitig aber weit über 300 neue Vor­stösse eingereicht wurden! Mit der Überschrift «Wehret der Vorstossflut» beauftragte ein Postulat sowohl das Büro wie auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates, zu prüfen, wie das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung, Vorstösse einzureichen, eingeschränkt werden kann. Dies mit der Begründung, dass die Zahl der in den letzten Jahrzehnten eingereichten Vorstösse enorm angestiegen sei und verschiedene darin vorgebrachten Anliegen für den Gesetz­gebungsprozess ohne jegliche ­Relevanz seien. Das anhängig ­gemachte Begehren des Rats­kollegen ist alles andere wie neu, denn nur schon während der vergangenen drei Legislaturen befasste sich das Parlament in über zehn Vorstössen mit der ein und derselben Problematik. Alle Einwände – Kontingentierung, Festlegung eines Quorums an Mitunterzeichnern, Kostennachweis u. a. m. – scheiterten an der Begründung, dass das Recht jedes Parlamentsmitgliedes, Vorstösse einzureichen, auf Verfassung und Parlamentsgesetz beruht und eines der wichtigsten Handlungsinstrumente der Mitglieder des Bundesparlaments darstellt. Gleichzeitig wird aber in jeder Stellungnahme daran erinnert, dass Eigenverantwortung, Disziplin und Selbstbeschränkung der einzelnen Parlamentsmitglieder die gewünschte Lösung des Problems wären.

Besuche aus Afrika

Als Ständeratspräsident durfte ich verschiedene afrikanische Senats- und Parlamentspräsidien und ­deren Delegationen im Bundeshaus begrüssen und mich mit ­ihnen über die aktuell herrschenden politischen Situationen austauschen. Dabei bildeten vor allem die soziale Bedrohung und die unsichere, ja zum Teil hoffnungslose Zukunftsperspektive der dort lebenden jungen Generation das Hauptthema. Zusammenfassend gilt es sich Folgendes vor Augen zu halten: In Afrika lebt heute rund eine Milliarde Menschen, im Jahre 2050 werden es rund 2,5 Milliarden sein, die meisten davon junge Erwachsene und Jugendliche. Auf der anderen Seite sind 700 Millionen Euro­päer, welche sich bis 2050 auf prognostizierte 600 Millionen reduzieren werden. Vor dem Hintergrund dieser Fakten stehen wir vor immens schwierigen Herausforderungen, denn die Vereinten Nationen (UNO) prophezeien, dass in den kommenden Jahrzehnten mindestens eine halbe Million Menschen pro Jahr ver­suchen werden, nach Europa zu kommen. In diesem Kontext vorausschauend zu handeln und sich auf mögliche Szenarien entsprechend intensiv vorzubereiten, ist und wird für uns alle eine eminent schwierige Aufgabe bleiben.

Ivo Bischofberger

Ständerat AI, aktuell Präsident